Spanien: Beginn des Abgabezeitraums der Einkommensteuer 2020

Ab heute können Steuerpflichtige ihre spanische Einkommenssteuererklärung (IRPF) für das Steuerjahr 2020 abgeben. Die Abgabefrist endet am 30. Juni bzw. am 25. Juni, sofern eine Zahlung per Bankeinzug gewählt wird.

Wie auch im letzten Jahr wird angesichts der aktuellen durch COVID-19 bedingten Lage der Service „Wir rufen Sie an“ angeboten. Es kann, nach vorheriger Terminvereinbarung ab dem 6. Mai, beantragt werden, dass AEAT den Steuerzahler anruft und ihm bei der Abgabe der Steuererklärung hilft.

Neuigkeiten bei der Veranlagung

Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Jahr ist der Abschnitt über die Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten durch unmittelbare Schätzung. Der Steuerzahler kann nunmehr die in den IRPF-Aufzeichnungsbüchern aufgezeichneten Daten einbeziehen, was einen Fortschritt bei der Unterstützung der Steuerzahler darstellt, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Zudem zeigt die Webseite „Renta Web“ nach der Änderung, die im Steuerformular des Vorjahres in Bezug auf die Einkünfte aus Immobilienkapital eingeführt wurde, den Steuerzahlern die in der Steuererklärung des Vorjahres ausgefüllten Informationen an und ermöglicht es Ihnen, diese in das Jahr 2020 zu übertragen, sie gegebenenfalls zu ändern und den Betrag der abzugsfähigen Abschreibungen zu berechnen.

Als zusätzliche Maßnahme ist eine außerordentliche Ratenzahlung für die Begleichung der Steuerschuld vorgesehen, die sich aus der persönlichen Einkommenssteuererklärung für Begünstigte von Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit (ERTE) im Jahr 2020 ergibt. Diese Ratenzahlung muss vom Steuerzahler beantragt werden und ermöglicht die Begleichung der Schuld in sechs Raten, fällig am 20. eines jeden Monats, beginnend am 20. Juli 2021, ohne dass Verzugszinsen anfallen oder eine Sicherheit gestellt werden muss.

Gesetzliche Neuerungen

Unter den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen sind die folgenden hervorzuheben:

- Das Mindesteinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist steuerfrei, wobei ein jährlicher gemeinsamer Höchstbetrag vom 1,5-fachen des IPREM nicht überschritten werden darf.

- Lotterie- und Wettgewinne, deren Gesamtbetrag 40.000 € nicht übersteigt, sind steuerfrei.

- Der Zeitraum, in dem die von Mietern geschuldeten Beträge als uneinbringliche Forderung anzusehen und von den Gesamterträgen aus Immobilienkapital abzuziehen sind, wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.

- Die für Spenden vorgesehenen Abzugsprozentsätze wurden um 5 Prozentpunkte angehoben. Umfasst sind auch Spenden zur Unterstützung von Unternehmen, die besonders von COVID-19 betroffen sind und vom Mäzenatentum profitieren.

Bei Lozano Schindhelm prüfen wir Ihre Pflicht zur Abgabe der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung, und berechnen, falls erforderlich, Ihre Steuerschuld, bereiten die Steuererklärungen für Sie vor und reichen sie ein. All dies in Ihrer Sprache und mit hohen Qualitätsstandards, garantiert durch mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung für Ansässige und Nichtansässige Personen.



Autor: Fernando Lozano
Autor: Claudia Cascant
Autor: Andrea Quiles