Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt sieht sich großen Herausforderungen gegenüber: Globaler Wettbewerb, demografischer Wandel und strukturelle Veränderungen bestimmen den derzeitigen Arbeitsmarkt. Mit den richtigen Entscheidungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Compliance sowie Betriebsstrukturierungen, können Unternehmen die Weichen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltig erfolgreiche Zukunft stellen. Dazu benötigt es, ganz gleich ob in Phasen des Wachstums oder wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, einen starken Partner im Recht.

Das Team von GEMS SCHINDHELM berät Sie auf nationaler und internationaler Ebene des individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie in der täglichen Personalarbeit ebenso wie bei umfangreichen und langfristigen Projekten. Dabei behalten wir Ihre unternehmerischen Ziele stets im Blick.

Unsere Expertise im Arbeitsrecht

Strategisches Vorgehen im Arbeitsrecht ist in der modernen Wirtschaft eine Schlüsselkompetenz für den Erfolg eines Unternehmens. Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Personalpolitik nicht nur rechtskonform ist, sondern auch vorausschauend und effizient gestaltet wird.

Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht minimiert aber nicht nur arbeitsrechtliche Risiken, sondern baut eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Mitarbeitern auf. Das gelingt durch die rechtssichere Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die korrekte Handhabung von Kündigungen sowie Beendigungsvereinbarungen und die Einhaltung von betrieblichen Regelungen und Datenschutzbestimmungen.

Rechtsberatung im Arbeitsrecht ist in folgenden Bereichen bedeutsam:

  • Erstellung, Änderung und Überprüfung von Arbeitsverträgen zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und zum Schutz Ihrer Unternehmensinteressen.
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten Inbound und Outbound (Entsendungen, Überlassungen) zur Einhaltung der Lohnbestimmungen sowie Melde- und Unterlagenbereithaltepflichten
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitserlaubnisverfahren zur Vermeidung von Bußgeldern und aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
  • Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsrichtlinien zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur Förderung eines sicheren Arbeitsumfeldes.
  • Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, wie Fusionen und Betriebsübernahmen sowie anderen Formen eines Betriebsübergangs, um arbeitsrechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen.
  • Sicherstellung von Datenschutz- und Compliance-Vorgaben, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken.
  • Beratung im internationalen Arbeitsrecht, um die Einhaltung länderspezifischer arbeitsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.
  • Beratung bei neuen Arbeitsmodellen wie zB Telearbeit, Workation etc.

Beratungsbedarf im Arbeitsrecht

Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rechtliche Beratung ist sinnvoll bei allen Schritten von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen rechtlicher Beendigung. Verträge müssen klare Bestimmungen über Arbeitsbedingungen, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen, aber auch spezielle Klauseln zu Konkurrenzklauseln und Geheimhaltungspflichten enthalten.

Wir helfen Unternehmen dabei, Verträge rechtskonform zu gestalten und die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Zudem können Herausforderungen umgangen werden, die etwa eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (etwa durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder andere Maßnahmen) mit sich bringen. Dazu zählen etwa Wiedereinstellungsklagen wegen unwirksamer Kündigung, Ansprüche auf Entschädigung wegen bösgläubiger Kündigung sowie Klagen wegen Diskriminierung. Die genaue Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften schützt das Unternehmen vor unberechtigten Forderungen. GEMS SCHINDHELM unterstützt Sie bei:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Vorstandsverträgen und Beraterverträgen
  • Ausarbeitung von Stellungnahmen und Verträgen
  • Mitarbeiterbeteiligung, Bonussysteme
  • Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeitrecht
  • Kurzarbeit und unbezahlter Urlaub
  • Beendigung von Arbeitsverträgen, Kündigungsrecht und Beendigungsvereinbarungen
  • nachvertraglichen Abwicklung von Vertragsverhältnissen
  • Gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Kündigungsmaßnahmen
  • Telearbeitsregelungen und Workation

Tarifverträge

Tarifverträge sind ein zentrales rechtliches Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie fördern nicht nur den Arbeitsfrieden, sondern unterstützen auch die Nachhaltigkeit des Unternehmens und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Die Verhandlungen und die Umsetzung von Tarifverträgen sind jedoch rechtlich komplex und Fehler können zu schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Aus diesem Grund ist eine fachkundige rechtliche Beratung in Tarifvertragsprozessen von großer Bedeutung. GEMS SCHINDHELM bietet Arbeitgebern umfassende Unterstützung, um rechtliche Risiken zu minimieren und eine ausgewogene Vereinbarung zwischen den Parteien zu gewährleisten. Unser erfahrenes Team bietet professionelle Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Strategische rechtliche Beratung bei Tarifvertragsverhandlungen.
  • Erstellung von Vertragsentwürfen und rechtliche Analyse bestehender Verträge.
  • Due Diligence im Arbeitsrecht und Risikobewertung im Zusammenhang mit Tarifverträgen.
  • Unterstützung bei der Konfliktlösung, im amtlichen Schlichtungsverfahren sowie in Streik- und Aussperrungsphasen.
  • Begleitung bei der Umsetzung und Einhaltung von Tarifverträgen nach Vertragsabschluss.

Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

Betriebsverkäufe bzw. Betriebsübergänge werfen Fragen auf, wie bestehende Arbeitsverträge und die daraus folgenden Rechte und Pflichten auf den erwerbenden Arbeitgeber übergehen. Hierbei gilt eine hohe Sensibilität.

Unternehmen sollten hier auf rechtliche Beratung setzen, da Fehltritte schwerwiegende Auswirkungen wie langanhaltende Gerichtsverfahren, finanzielle Abgeltungen und überhaupt Störungen des Betriebsablaufs bedeuten können. GEMS SCHINDHELM leistet insbesondere Unterstützung bei:

Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht regelt Bestimmungen zu den Sozialversicherungen, einschließlich der allgemeinen Krankenversicherung, der langfristigen Versicherungszweige (Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung), der Arbeitslosenversicherung sowie der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Es bestimmt die Pflichten der Arbeitgeber zu den Beitragszahlungen an Arbeitnehmer sowie die Meldung von Beschäftigungsverhältnissen. Wichtig für Unternehmen ist die richtige Vertragsgestaltung von freien Dienstnehmern und Beratungsverträgen, um den richtigen sozialversicherungsrechtlichen Status zu ermitteln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Form einer Überlassung oder Entsendung vom oder ins Ausland gilt es Fragen zur Anwendbarkeit des richtigen Sozialversicherungsrechts zu klären.

Eine falsche Feststellung des Versichertenstatus kann hohe Beitragsnachforderungen und Bußgelder nach sich ziehen. GEMS SCHINDHELM bietet rechtliche Unterstützung bei folgenden Schwerpunkten:

  • Beratung bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung freier Dienstnehmer oder von Beraterverträgen
  • Beratung zu Fragen des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei grenzüberschreitenden Entsendungen oder Überlassungen.

Prozessführung

Arbeitsverhältnisse können zu Streitigkeiten führen, die eine rechtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten erfordern. Dies betrifft häufig Klagen wegen Kündigungen, oder Lohnforderungen. Auch das bei Arbeitnehmerforderungen und Wiedereinstellungsklagen als Prozessvoraussetzung vorgeschriebene obligatorische Mediationsverfahren sollte unter rechtlicher Begleitung durchgeführt werden, um Unternehmensinteressen bestmöglich zu wahren.

GEMS SCHINDHELM unterstützt Sie dabei, diese Verfahren effizient und kostensparend zu gestalten und gleichzeitig das Risiko von Folgeprozessen zu minimieren. Wir stehen Ihnen zur Seite bei:

  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Wiedereinstellungs-, Forderungs- und Entschädigungsklagen
  • Obligatorische und freiwillige Mediationsverfahren im Arbeitsrecht