Immobilienrecht

Ein hoch komplexes Feld: Die immobilienrechtliche Beratung erfordert ein breites Spektrum an rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how. Ob Erwerb oder Veräußerung, Entwicklung oder Verwaltung, Verwertung oder Finanzierung von Immobilien, wir beraten Sie in allen Aspekten rund um die Immobilie. Vom Immobilien- und Baurecht über das Gesellschafts- und Steuerrecht bis hin zu den Vorschriften über den Immobilienerwerb durch Ausländer.

Dabei stehen Ihre Interessen und das Immobilienprojekt mit seiner spezifischen Risikostruktur immer im Mittelpunkt. Strukturen, die Risiken minimieren, sind die Grundlage für erfolgreiche Immobilienprojekte. Wir berücksichtigen die jeweiligen Besonderheiten und finden die für Sie optimalen individuellen Lösungen. Bei komplexen und internationalen Immobilientransaktionen arbeiten wir mit unseren Partnerkanzleien innerhalb der Schindhelm Allianz zusammen. Nahtlos, flexibel, effizient und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Ob Kauf, Miete, Pacht oder Leasing. Ob Bauwerkvertrag, Architektenvertrag oder Generalunternehmervertrag. Hier kommt es genau auf die Details an, für die man jahrelange Erfahrung im Immobilienrecht braucht.

Auch wenn es unser Ziel ist, durch eine entsprechende Vertragsgestaltung Konflikte von vornherein zu vermeiden: Unsere Beratung endet nicht im Falle einer streitigen Auseinandersetzung. Wir vertreten Ihre Interessen vor den (Schieds-)gerichten einschließlich der selbständigen Beweisverfahren.

Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei

Der Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen in der Türkei unterliegt einem eigenen Regime, das auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und den besonderen Beschränkungen des Grundbuchgesetzes beruht. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Verzögerungen nicht aus dem Kaufvertrag, sondern aus der Vorbereitung der Unterlagen und dem Genehmigungsverfahren vor der Eintragung resultieren. Wir begleiten daher den gesamten Ablauf von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Vertretung beim Grundbuchamt.

Mietrecht

Das türkische Mietrecht schützt den Mieter deutlich stärker als das deutsche und österreichische Recht: Mieterhöhungen sind gesetzlich begrenzt, und eine Beendigung durch den Vermieter ist nur aus abschließend aufgezählten Gründen möglich. Die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil der Streitigkeiten zwischen ausländischen Mietern und Vermietern aus Verträgen entsteht, die ohne Kenntnis dieser Besonderheiten erstellt wurden. Die Gestaltung von Geschäftsraum- und Wohnraummietverträgen, Verhandlungen über die Anpassung des Mietzinses sowie Räumungsverfahren bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich.

Bauverträge und Stadterneuerung

Der Bauvertrag gegen Wohnungseigentum (kat karşılığı inşaat sözleşmesi), bei dem der Grundstückseigentümer im Gegenzug für Grundstücksanteile fertige Wohnungen erhält, ist eine Besonderheit des türkischen Rechts; die meisten Streitigkeiten entstehen aus unzureichend geregelten Schutzklauseln zugunsten des Grundstückseigentümers. Verfahren der Stadterneuerung betreffen mit der Feststellung der Einsturzgefahr und dem Beschluss über den Neubau auch im Ausland lebende Wohnungseigentümer unmittelbar. Wir vertreten Grundstücks- und Wohnungseigentümer von der Vertragsverhandlung bis zum Abschluss des Neubauverfahrens.

Schwerpunkte

  • Erwerb und Veräußerung von Einzelimmobilien und Immobilienportfolios im In- und Ausland (Asset- und Share Deals, Sale & Lease Back Transaktionen)
  • Immobilienerwerb durch ausländische natürliche und juristische Personen (gesetzliche Beschränkungen, Abfrage militärischer Sperr- und Sicherheitszonen, Vertretung beim Grundbuchamt)
  • Due-Diligence Analyse von Immobilien, Liegenschaftsprojekten und Immobiliengesellschaften (Büros, Produktionsstätten, Hotels, Logistikcenter, Projektentwicklungen etc.)
  • Vertragsgestaltung und steueroptimierte Strukturierung von Immobilientransaktionen
  • Miet- und Pachtrecht (Geschäftsraum- und Wohnraummiete, Mietzinsanpassung und Räumung), Leasing
  • Bau- und Bauplanungsrecht (Bauverträge gegen Wohnungseigentum, Generalunternehmerverträge, Bauwerkverträge, Architektenverträge)
  • Wohnungseigentumsrecht und Stadterneuerungsverfahren
  • Erbbaurecht
  • Grundstücks- und Grundbuchrecht
  • Hypotheken und Grundpfandrechte, Zwangsvollstreckung in Immobilien
  • Immobilien im Nachlass und Grundbuchverfahren für ausländische Erben
  • Vertretung vor (Schieds-)gerichten