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Initial Public Offering (IPO): Das müssen Sie wissen

Mit einem IPO („Initial Public Offering“) begehen Unternehmen ihr Börsendebüt und deren Aktien stehen ab diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit zum Handel zur Verfügung („Listing“).

Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum Börsengang von Unternehmen für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter IPO oder Börsendebüt?

Mit IPO bezeichnet man das Initial Public Offering, also die erste offizielle Zeichnung eines Unternehmens an der Börse. Ab diesem Zeitpunkt gehandelt, können Aktien an der Börse und somit der breiten Öffentlichkeit zum Kauf angeboten werden. Über die Anzahl der auszugebenden Aktien an der Börse entscheidet allein das Unternehmen. Der Preis je Aktie wird wiederum nach eingehender Analyse gemeinsam mit einer Investmentbank ermittelt und orientiert sich an der erwarteten Nachfrage.

Die Gründe, weshalb sich Unternehmen für einen Gang an die Börse entscheiden, können vielfältig sein: Etwa zur Schuldenreduktion, um eine Expansion zu finanzieren, um zusätzliche Einnahmen zu generieren oder auch um in der Öffentlichkeit stärker präsent zu sein.

 

Was sind die Vor- und Nachteile einer Börsennotierung für Unternehmen?

Ein IPO kann für ein Unternehmen viele offensichtliche Vorteile bringen; nichtsdestotrotz dürfen die möglichen Nachteile nicht unterschätzt werden.

Vorteile:

  • Größere Kapitalaufbringung
  • Stärkung der Öffentlichkeitswahrnehmung des Unternehmens
  • Umsatz- und Gewinnsteigerung

Nachteile:

  • Strenge Regelungen und Vorschriften der Finanzmarktaufsicht (FMA)
  • Offenlegung vertraulicher Unternehmensinformationen
  • Kosten für die Einführung an der Börse
  • Risikobehaftet, da eine schlechte Performance der Aktien an der Börse das Unternehmensgeschehen beeinflussen kann

 

Welche Wertpapiere können an der Börse gelistet werden?

Es gibt mehrere unterschiedliche Wertpapierarten, die an der Börse gelistet werden können. Dies sind die bekanntesten Formen:

  • Aktien:
    Mit dem Kauf einer Aktie (Wertpapier) wird man zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft und erwirbt damit auch einige Rechte (Dividendenzahlung, Teilnahme an der Hauptversammlung).
  • Anleihen:
    Durch den Kauf einer Anleihe (ebenso ein Wertpapier) gewährt der Käufer dem verkaufenden Unternehmen handelbaren Kapitalbeitrag mit zumeist fixen Zinszahlungen.
  • Zertifikate:
    Mit dem Kauf eines Zertifikats setzt man auf künftige Kursentwicklungen von Aktien, Rohstoffen oder Indizes. Zertifikate sind hoch komplex und eignen sich nur für erfahrene Anleger. 
  • Optionen:
    Hier spekulieren Anleger mit dem Steigen oder Fallen einer Aktie oder eines Aktienindex (Call- oder Put-Option).
  • Fonds:
    Anleger können bereits mit kleinen Beträgen in einen Investmentfonds investieren, bei dem eine Investmentgesellschaft Kapital sammelt und es dann gemeinschaftlich anlegt, zB in Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffen.
  • Exchange Traded Funds (ETFs):
    Dabei handelt es sich um börsengehandelte Indexfonds, die Indizes wie etwa den DAX, den ATX oder andere Aktienlisten nachbilden.

 

Welche Alternativen gibt es zum IPO?

Neben dem Gang an die Börse haben Unternehmen auch alternative Möglichkeiten, um Kapital aufbringen zu können:

1. Direkte Notierung:

Will ein Unternehmen keine neue Aktien ausgeben, hat es die Möglichkeit, mithilfe einer direkten Notierung bestehende Aktien der Gesellschafter an die Öffentlichkeit zu verkaufen. Vorteile der direkten Notierung sind geringere Kosten als ein IPO, eine kürzere Umsetzungsdauer sowie keine Verwässerung der bestehenden Anteile der Gesellschafter.

2. Reverse Takeover:

Beim Kauf von öffentlichen, börsennotierten Unternehmen durch private, nicht-börsennotierte Unternehmen werden meist die Aktien der beiden Unternehmen zusammengeführt und an der Börse zum Handel angeboten. Dies nennt man „Reverse Takeover“. Auch hier sind die Vorteile eine kürzere Umsetzungsdauer sowie geringere Kosten als beim klassischen IOP.

 

Welche rechtlichen Schritte sind für einen Börsengang notwendig?

Um für einen Börsengang zugelassen zu sein, muss das Unternehmen einen Zulassungsantrag an die jeweilige Börse stellen. Erst bei positiver Annahme kann ein Unternehmen zugelassen werden.

Für die Zulassung an staatlich regulierten Märkten (amtlicher und geregelter Markt) gelten die Zulassungsvoraussetzungen laut Börsengesetz, Börsenzulassungsverordnung sowie der Prospektverordnung, die unter anderem folgende Punkte vorsehen:

  • Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen
  • Mindestens 25 % der Aktien müssen in Streubesitz gelangen
  • Es gilt Prospektpflicht

 

Wie läuft der IPO-Prozess ab?

Hat sich ein Unternehmen für einen Börsengang entschieden, wird in einem nächsten Schritt eine genaue Prüfung des Unternehmens – insbesondere dessen Finanzlage – durchgeführt. Dies geschieht meist im Rahmen einer sogenannten Due Diligence. Danach wird vom IPO-Kandidaten eine Registrierungserklärung erstellt und bei der zuständigen Börsenaufsicht und beim Börsenunternehmen eingereicht. Kommt es nach Prüfung des Antrags (der auch abgelehnt werden kann) zu einer Annahme, darf das Unternehmen an die Börse gehen. 

Während das Unternehmen selbst über die Anzahl der zu emittierenden Aktien entscheiden kann, wird der Preis je Aktie üblicherweise nach einer Bewertung des Unternehmens von einer Investmentbank bestimmt. Nach Bekanntgabe des Startkurses kann der Handel beginnen.

Wie lange es dauert, bis ein Unternehmen an der Börse notieren kann, richtet sich mitunter nach der Dauer der Due Diligence: Bei ordnungsgemäß geführten Büchern und voller Transparenz des Unternehmens gegenüber dem Prüfer wird der Prozess kürzer dauern, bei schwierigeren Fällen entsprechend länger.

Die Kosten für den Börsengang trägt das Unternehmen. Die Höhe der Kosten hängt von der jeweiligen Börse und deren Anforderungen ab. Neben den Börseneinführungskosten sind auch Rechts- und Rechnungslegung sowie die Kosten des Underwriters zu bezahlen.

Gerade im Rahmen von Venture Capital oder Private Equity stellt das IPO eine klassische Exit-Möglichkeit für Investoren dar, da sie über einen Börsengang ihre Anteile am Unternehmen verkaufen können.

Eine Sonderform zur Platzierung von Wertpapieren an der Börse stellt das sogenannte „Bookbuilding-Verfahren“ dar: Hier bekommen potenzielle Investoren die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Zeichnungsfrist in einer vorgegebenen Preisspanne für den Kauf von Aktien zu bieten. So kann vorab ein fairer Emissionspreis ermittelt werden, der sich an der Nachfrage der Investoren orientiert.

 

Für welche Märkte gibt es an der Wiener Börse ein Listing?

Neben einer Listung im Rahmen des sogenannten „Amtlichen Handels“ (EU-regulierter Markt) gibt es auch die Möglichkeit der „Multilateral Trading Facility“ (MTF): Darunter versteht man multilaterale Handelssysteme, die von den jeweiligen Länder-Börsen selbst reguliert werden. Man unterscheidet hier nach unterschiedlichen Segmenten:

Multilaterale Handelssysteme (MTF):

1. Global Market:

Voraussetzung für dieses Segment ist es, bereits an mindestens einem anderen Handelsplatz gelistet zu sein, für den vom antragstellenden Unternehmen eine sogenannte „Market-Maker-Verpflichtung“ übernommen wird: Der Market Maker muss die Verpflichtung eingehen, verbindliche An- und Verkaufskurse für bestimmte Aktien zu stellen.

2. Direct Market:

Diesem Segment werden all jene Aktien zugeordnet, die unter keine der sonstigen Klassifizierungen fallen. 

3. Direct Market Plus:

Als Voraussetzung, um zum Direct Market Plus zugelassen zu werden, müssen sich Unternehmen als Emittenten höheren Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskriterien verpflichten. Dafür wird ein „Capital Market Coach“ vorgeschrieben, der KMUs für mindestens ein Jahr betreut und der für die Einhaltung der erhöhten Richtlinien Sorge trägt.

EU-regulierter Markt:

1. Prime Market:

Hier werden Aktien aufgenommen, die sich zusätzlich zu den vom Börsengesetz vorgeschriebenen Kriterien zur Einhaltung erhöhter Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskriterien verpflichten.

2. Standard Market:

Um als Standard-Market-Aktie gelistet zu werden, müssen die Aktien zum amtlichen Handel zugelassen werden.

 

Was sind „Listing Rules“?

Unter „Listing Rules“ versteht man jene Regelungen und Anforderungen, die zum Börsengang vom Börseunternehmen vorgeschrieben werden. Dazu zählen unter anderem eine gewisse Dauer, die das Unternehmen bereits existieren muss, der Zustimmung einer Prüfung vor dem Gang an die Börse durch ein Beratungsunternehmen, die Höhe des Eigenkapitals sowie, dass ein Anteil von 25 % der Aktien in Streubesitz gelangen muss.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Börsengang (FAQ)

Welche Voraussetzungen braucht es für einen IPO Börsengang?

Um an die Börse gehen zu können, muss ein Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen, das Eigenkapital aller Aktien muss grds. mind. 1,25 Millionen Euro betragen und 25 % der Aktien müssen in Streubesitz gelangen. Es gilt die Prospektpflicht zu beachten. Erfahren Sie mehr über die für einen Börsengang notwendigen rechtlichen Schritte in diesem Artikel.

Wie läuft ein IPO ab?

Entscheidet sich ein Unternehmen, das die notwendigen Kriterien erfüllt, zum IPO, muss es dafür einen Antrag (Registrierungserklärung) bei der zuständigen Börsenaufsicht stellen. Zuvor muss das Unternehmen einer eingehenden Prüfung durch einen Dritten, etwa einen Unternehmensprüfer, durchführen. Stimmt die Börsenaufsicht dem Börsengang zu, kommt es zum IPO. Wie der IPO-Prozess im Detail abläuft können Sie hier nachlesen.

Wie wird ein IPO-Preis berechnet?

Den IPO-Peis, also den Preis je handelbarer Aktie, kann das Unternehmen nicht selbst bestimmen: Es wird grds. von einer Investmentbank berechnet. Über die Anzahl der zu emittierenden Aktien darf das Unternehmen selbst bestimmen. Nach einer gründlichen Bewertung des Unternehmens wird der Startkurs (IPO-Preis) definiert.

 

Rechtliche Beratung zum Börsengang (IPO)

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