Wirtschaftsstrafrecht / Compliance
Unternehmen handeln heute in einem Umfeld, in dem sich Vorschriften häufig ändern und behördliche Sanktionen spürbar verschärft werden; ob eine geschäftliche Entscheidung straf- oder ordnungsrechtliche Folgen haben kann, ist daher oft schon im Zeitpunkt der Entscheidung zu prüfen. Bei Unternehmen mit ausländischer Beteiligung kommt die Aufgabe hinzu, Konzernrichtlinien mit dem türkischen Recht in Einklang zu bringen. Unser Schwerpunkt liegt auf Compliance-Strukturen, die Risiken erkennen, bevor sie entstehen; kommt es dennoch zu einem Ermittlungsverfahren, vertreten wir das Unternehmen und seine Organe.
Compliance-Programme
Die Anpassung von Konzernrichtlinien an das türkische Recht, die Erstellung interner Richtlinien und Schulungen für Geschäftsführung und Mitarbeiter bilden die Grundlage jeder Compliance-Organisation einer türkischen Tochtergesellschaft. Wir prüfen bestehende Abläufe in Bereichen wie Datenschutz, Korruptionsprävention und Sanktionsrecht und erarbeiten Vorschläge zur Behebung festgestellter Lücken. Die Erfahrung zeigt, dass schriftliche Richtlinien nur in dem Maße wirken, in dem sie zum tatsächlichen Geschäftsalltag des Unternehmens passen.
Hinweisgebersysteme und externe Ombudsperson
Konzernvorgaben und Kunden erwarten zunehmend, dass auch türkische Gesellschaften über ein funktionierendes Hinweisgebersystem verfügen. Wir beraten bei der Einrichtung von Meldekanälen im Einklang mit dem türkischen Arbeits- und Datenschutzrecht, nehmen als externe Ombudsperson Hinweise unter Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit entgegen und bewerten sie; bei internen Untersuchungen, die sich an Hinweise anschließen, begleiten wir das Unternehmen ebenfalls. Weitere Informationen finden Sie unter Schindhelm Whistleblowing Solution.
Vertretung von Unternehmen und Organen
Ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Steuern, Zoll, Datenschutz oder sonstiger Geschäftstätigkeit betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern unmittelbar auch seine Geschäftsführer. Wir vertreten das Unternehmen und seine Organe im Ermittlungsverfahren und vor Gericht und behalten dabei die Auswirkungen des Verfahrens auf Geschäftsbeziehungen und Reputation im Blick. Ist das Unternehmen selbst geschädigt, verfolgen wir seine Rechte im Wege der Strafanzeige und der Beteiligung am Verfahren.
Mandate in diesem Bereich werden bei Bedarf gemeinsam mit unserer Beratung im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bank- und Finanzrecht sowie Kartellrecht betreut; bei steuerlichen Bezügen erfolgt die Abstimmung mit Steuerberatern.