Internationale Rechtsberatung

Sie sind auf der Suche nach einer international tätigen Anwaltskanzlei? GEMS Schindhelm steht Ihnen mit internationalen Teams zur Seite und berät sie kompetent, engagiert und mit wertvoller Erfahrung vor Ort. Informieren Sie sich vorab online über verschiedenste Themengebiete des internationalen Wirtschaftsrechts. 

 

Sale and Lease Back: Das sollten Sie wissen

Im Bereich des Bank- und Finanzrechts stellt das „Sale and Lease Back“ eine Unterart der Leasingfinanzierung dar, die besonders für Klein- und Mittelbetriebe relevant sein kann. Beim Sale and Lease Back kauft ein Unternehmen ein Objekt, verkauft es anschließend an ein Leasingunternehmen und least es von diesem zurück, um es zu nutzen. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Sale and Lease Back für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter „Sale and Lease Back“?

Sale and Lease Back („Rückmietkauf“) stellt eine Sonderform des Finanzierungsleasings dar, bei der ein Unternehmen a) eine Immobilie, b) eine bewegliche Sache oder c) immaterielle Güter verkauft und sie dann von der Leasinggesellschaft zur Nutzung zurück least. Bewegliche Sachen können PKW, Maschinen oder LKW sein; immaterielle Güter stellen beispielsweise Markenrechte oder Patente dar. Die Kosten für die Nutzung bzw. der Zinssatz sowie die Dauer werden vertraglich festgelegt. Typischerweise werden, je nach Vereinbarung, nach Ende der Vertragslaufzeit die ursprünglichen Nutzungsverhältnisse wieder hergestellt – der ursprüngliche Eigentümer wird also, nachdem er den Kaufpreis mittels Leasingraten abbezahlt hat, wieder zum Eigentümer. Auswirkungen auf die Höhe des Rückkaufpreises haben üblicherweise Faktoren wir die Abnutzung, der Zinssatz, die Höhe der monatlichen Leasingrate sowie die Vertragslaufzeit. Sale and Lease Back wird primär als Finanzierungsinstrument eingesetzt, um liquide Mittel freizumachen und gleichzeitig das gewünschte Anlagegut nutzen zu können.

Sale and Lease Back unterscheidet sich vom „klassischen“ Leasing dadurch, dass im ersten Fall der spätere Leasingnehmer das Leasingobjekt selbst direkt beim Hersteller kauft, um es dann an die Leasinggesellschaft zu verkaufen und zurückzuleasen. Beim „klassischen“ Leasing ist dies nicht der Fall: Hier kauft der Leasinggeber das Objekt und verleast es im Anschluss an den Leasingnehmer.

Wie funktioniert Sale and Lease Back?

Die Vorgehensweise beim Sale and Lease Back ist – vereinfacht – wie folgt: Ein Unternehmen erwirbt ein benötigtes Objekt (eine Maschine, einen PKW, einen LKW, Lizenzen, Markenrechte oder auch eine Immobilie) und verkauft sie im Anschluss an einen Leasing-Anbieter, der sie bei sich im Anlagevermögen in seiner Bilanz aktiviert. Der Leasinggeber überlässt das Leasingobjekt danach dem Leasingnehmer (also dem ursprünglichen Eigentümer) zur Nutzung; diese wird vertraglich genau geregelt. Der Leasingnehmer zahlt monatliche Raten für diese Nutzung. Nach Ablauf des Vertrags kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt vom Leasinggeber wieder zurückkaufen.

Was sind die Vor- und Nachteile bei Sale and Lease Back?

Für den Leasingnehmer ergeben sich durch diese Form der Leasingfinanzierung einige Vorteile:

  • Steigerung der Liquidität und Eigenkapitalquote: Gebundene Reserven aus dem Anlagevermögen werden zu liquidem Eigenkapital, das anderweitig eingesetzt werden kann.
  • Steuerliche Vorteile: Leasingraten stellen betriebliche Aufwände dar und können somit als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
  • Keine Aktivierung im Anlagevermögen: Dies entlastet die Bilanz, da das Leasingobjekt nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers, sondern in der des Leasinggebers aufscheint.
  • Geringes Risiko: Die langfristig kalkulierbaren Raten sind üblicherweise nicht von etwaigen Schwankungen betroffen; darüber hinaus sind – im Gegensatz zu einem Bankkredit – keine zusätzlichen Sicherheiten nötig, um einen Sale-and-Lease-Back-Vertrag abzuschließen.


Die Nachteile beim Sale and Lease Back sind folgende:

  • Erhöhte Gebühren im Vergleich zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten: Da der Leasinggeber den Wert der Leasingobjekte ermitteln muss, werden regelmäßig Gutachter eingesetzt, deren Gebühren für die erbrachte Dienstleistung nicht zu unterschätzen sind.
  • Fixe Laufzeit des Vertrags: Der Leasingnehmer hat während der fixen Laufzeit des Leasingvertrags nicht die Möglichkeit, das Leasingobjekt vorzeitig zurückzukaufen; er ist an die Leasinglaufzeit und eine langfristige Zahlungsverpflichtung gebunden.
  • Kein Profitieren von Wertsteigerungen: Der Leasingnehmer profitiert meist nicht von Wertsteigerungen des Leasingobjekts. Da nach Ablauf des Vertrages oft bloß die Möglichkeit des Rückkaufs zum Marktwert. Es empfiehlt sich eine klare vertragliche Regelung zur konkreten Ausgestaltung des Rückkaufrechts.
  • Keine Sicherheit bei Liquiditätsengpässen

Im Falle eines finanziellen Engpasses steht das Leasingobjekt nicht als Sicherheit zur Verfügung, da dieses im Eigentum des Leasinggebers bleibt.

Welche Zielgruppe spricht Sale and Lease Back an?

Sale and Lease Back stellt vor allem für Klein- und Mittelbetriebe eine attraktive Form der Finanzierung dar. Insbesondere im produzierenden Gewerbe, wo die Anschaffung von Maschinen, Fuhrpark und dergleichen mit hohen Kosten verbunden ist, wird diese moderne Finanzierungsform zur Liquiditätsbeschaffung gerne angewendet. Es schafft gute Planbarkeit bei vergleichbar geringem Risiko, lässt das Unternehmen flexibel agieren und bringt außerdem steuerliche Vorteile mit sich.

Was sind die steuerlichen Aspekte bei Sale and Lease Back?

Anders als beim Kauf scheint das genutzte Objekt beim Leasing nicht im Anlagevermögen des Nutzers auf; es wird in der Bilanz des Leasinggebers aktiviert, da dieser Eigentümer des Investitionsobjektes ist. Das Leasingobjekt ist für den Leasingnehmer bis zum Ende der Vertragslaufzeit somit bilanzneutral. Kauft er es anschließend vom Leasinggeber zurück, muss er es in seiner Bilanz aktivieren.

Leasingraten stellen Betriebsausgaben dar, die, mit Ausnahme von einigen Sonderregeln, steuerlich geltend gemacht werden können.

Worauf ist bei Sale and Lease Back von Immobilien zu achten?

Neben dem Leasing von PKW, LKW, Maschinen und immateriellen Gütern ist es ebenso möglich, Immobilien mittels Sale and Lease Back zu nutzen. Auf diese Art wird auch hier gebundenes Kapital für operative Geschäfte freigesetzt, das Unternehmen ist, innerhalb der Grenzen des zugrundeliegenden Vertrags, unabhängig von Vermietern und kann innerhalb der eigenen Betriebsstätte frei agieren. Der Ablauf des Sale and Lease Back von Immobilien unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Sale and Lease Back anderer Vermögensgegenstände: Ein Unternehmen erwirbt eine Immobilie, verkauft sie an ein Leasingunternehmen und least die Immobilie zurück. Die Laufzeit des Leasingvertrags kann individuell vereinbart werden, ebenso die Höhe der monatlich zu zahlenden Leasingraten.

Fazit

Sale and Lease Back („Rückmietkauf“) als Sonderform des Finanzierungsleasings stellt für viele Unternehmen ein besonderes Finanzierungsinstrument und Alternative zum klassischen Bankkredit dar, das es ermöglicht, gebundenes Kapital freizusetzen und so die Liquidität zu erhöhen. Gleichzeitig verringert diese Form der Finanzierung die Steuerlast, da Leasingraten steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Rechtliche Beratung zu Sale and Lease Back

Sie möchten mehr zum Thema Sale and Lease Back wissen? Unser kompetentes Team berät Sie gerne und unterstützt Sie bei all Ihren Fragen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf! 

Sie haben ein anderes Anliegen im Bereich Bank- und Finanzrecht? Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Bank- & Finanzrecht-Leistungsportfolio.