Unternehmensnachfolge

Wir beraten Sie als Unternehmer umfassend bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte.

Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen fest im Blick, entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen. Dabei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in die Beratung ein.

Gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen (Bilbao, Bologna, Bratislava, Breslau, Brüssel, Budapest, Bukarest, Denia, Düsseldorf, Graz, Hannover, Istanbul, Linz, Madrid, München, Osnabrück, Palma de Mallorca, Pilsen, Prag, Shanghai, Sofia, Taicang, Valencia, Varna, Warschau, Wels, Wien) beraten wir Sie umfassend auch bei internationalen Unternehmensnachfolgen.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Detail:

Unternehmensnachfolge

  • Unternehmensübertragung auf Familienangehörige
    • erb-, familien- und steuerrechliche Beratung
    • Umstrukturierung des Unternehmens vor oder nach der Übertragung
    • finanzielle Absicherung des Unternehmers und seines Ehegatten
    • Gesellschafts- und Beraterverträge
    • Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erbverzichtsverträge
  • Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen
    • Verkauf des Unternehmens (asset deal, share deal)
    • Verpachtung des Unternehmens
    • Beteiligung Dritter am Unternehmen
    • die Errichtung einer Stiftung vor oder nach dem Erbfall
    • Beratung des Stifters und der Stiftung
    • gemeinnützige Stiftungen
    • Familienstiftungen
    • sonstige Stiftungen

Erbrecht

  • erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechliche Beratung vor und nach dem Erbfall
  • Vermögensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Unternehmensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Erbverzichten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Anfechtung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge