Die kommerzielle Nutzung unbemannter Flugeräte in der Türkei

Die Rechtsvorschriften in Bezug auf Drohnen in der Türkei sind das Gesetz über die zivile Luftfahrt und das Communique über unbemannte Luftfahrzeuge. Die kommerzielle Drohnennutzung ist innerhalb der Türkei zulässig; seit dem 01.08.2016 dürfen kommerzielle Drohnen jedoch nur von diesbezüglich besonders geschulten Fernpiloten geflogen werden. Kommerzielle Drohnenflüge sind: Drohnenflüge,

  • bei denen Luftaufnahmen und Videoclips, Filme, Werbefilme und Werbespots, Hochzeiten und ähnliche Aufnahmen gemacht werden, bei denen Luftaufnahmen
  • zu Kartographiezwecken,
  • zur Kontrolle von Solarenergieanlagen und zu ähnlichen industriellen Zwecken
  • sowie Flüge, mit denen Werbematerialien und andere Fracht befördert wird.

Hinsichtlich der Integration von Drohnen in das gemeinsame Luftraummanagement gibt es bisher in der Türkei keine gesetzliche Regelung.



Autor: Zeynep Kafa