Am 26. März 2026 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament nach knapp drei Jahren Verhandlungen auf eine Reform des europäischen Zollrechts geeinigt. Diese Entscheidung markiert die erste fundamentale Neuausrichtung der europäischen Zollunion seit ihrer Gründung im Jahre 1968. Der Zugang zum Marktplatz, welcher mit 450 Millionen Konsumenten und einem BIP von 18 Billionen jährlich zu den bedeutendsten der Welt zählt, steht somit rechtlich bald auf neuem Fundament. Treiber der Reform ist der in den letzten Jahren stetig gewachsene Sektor des E-Commerce, welcher neue Herausforderungen für die Zollbehörden der Mitgliedstaaten bereithält. Besonders im Bereich des Direktvertriebes sieht sich der EU-Raum mit einer Flut von Kleinstversendungen konfrontiert, welche weder umfassend auf die Einhaltung europäischer Sicherheits- oder Umweltstandards noch auf die Einhaltung der Zollfreigrenze von 150 EUR überprüft werden können. Europäischen Anbietern, welche entsprechende Aufpreise bei der Einfuhr ihrer Ware bezahlen müssen, entsteht so ein enormer Wettbewerbsnachteil. Die nun beschlossene Zollreform versucht auf diese Herausforderungen durch Vereinheitlichung fragmentierter nationaler Standards sowie einer übergeordneten Organisationsinfrastruktur zu reagieren. Wie sieht die neue Datenplattform (EU Customs Hub) aus? Das zentrale Element der Reform ist die Einführung des EU Customs Data Hub. Diese zentrale Datenplattform soll perspektivisch die derzeit fragmentierte, auf 27 nationalen IT-Systemen beruhende Zollabwicklung durch eine einzige, unionsweite digitale Schnittstelle ersetzen. Über diese Schnittstelle sollen Importeure und Exporteure sämtliche zoll- und produktrelevanten Daten zentral bereitstellen. Dadurch soll erreicht werden, dass Unternehmen künftig die Daten nur noch für den EU Customs Data Hub bereitstellen müssen und nicht mehr für 27 einzelne nationale Zollverwaltungen. Gleichzeitig können die bereitgestellten Daten über die Schnittstelle auch für mehrere oder sich wiederholende Sendungen wiederverwendet werden. Die Implementierung des EU Customs Data Hub ist mehrstufig vorgesehen: Ab dem 1. Juli 2028 soll der Data Hub zunächst für E-Commerce-Sendungen betriebsbereit sein.Ab 2031 ist eine freiwillige Nutzung für weitere Wirtschaftsbeteiligte vorgesehen.Bis zum 1. März 2034 soll die verpflichtende Nutzung schrittweise auf sämtliche Warenbewegungen ausgeweitet werden. Für die verschiedenen Zollbehörden soll der Data Hub gleichzeitig als Echtzeit-Quelle für eine unionsweit koordinierte Risikobewertung dienen und die Datenintegrität, Rückverfolgbarkeit sowie die Einheitlichkeit der Kontrollen in der gesamten EU verbessern. Wie verändert sich das Zollverfahren? Die Reform verändert auch einiges am generellen Zollverfahren. Während die Zollabwicklung bisher auf Einzelanmeldungen beruhte, tritt an diese Stelle jetzt ein auf die im Data Hub bereitgestellten Daten gestütztes Modell. Dieses wird durch den “Trust and Check”-Status ergänzt, ein auf dem bestehenden AEO-Konzept (Authorised Economic Operator) aufbauender Vertrauensstatus. Unternehmen, die diesen Status erhalten, sollen im Gegenzug zu einer umfassenden Bereitstellung von Echtzeitdaten und entsprechender Investition in die eigenen IT- und Compliance-Strukturen von einer weitgehenden automatisierten Abfertigung profitieren. Auch im Bereich des grenzüberschreitenden E-Commerce wird die Verantwortung neu verteilt. Online-Plattformen und Fernabsatzverkäufer gelten künftig als “Einführer” der Waren und sind für sämtliche Zollformalitäten und -zahlungen verantwortlich. Bisher oblag dies dem Endverbraucher. Als Übergangsmaßnahme bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Data Hub ist zudem die bislang geltende Zollbefreiung für Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 EUR zum 1. Juli 2026 entfallen. Bis zur Anwendung der regulären Zollsätze, d.h. vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028, gilt ein Pauschalzoll von 3 EUR pro Artikel. Spätestens ab dem 1. November 2026 soll darüber hinaus eine unionsweite Bearbeitungsgebühr eingeführt werden, deren Höhe im Wege eines delegierten Rechtsakts der Kommission festgelegt wird. Wie verändert dies die Kontrollen? Hinsichtlich zollrechtlicher Kontrollen bewirken diese Veränderungen eine stärker risikobasierte Ausrichtung. Anstelle einer transaktionsbezogenen Einzelprüfung sollen die Zollbehörden künftig auf Grundlage der im Data Hub gebündelten Echtzeitdaten gezielter und systematischer kontrollieren können. Mit der verbesserten unionsweiten Datentransparenz soll insbesondere dem sogenannten “Border-Shopping”, also der Einfuhr über Länder mit geringerer Kontrolldichte, entgegengewirkt werden. Unternehmen mit dem “Trust and Check”-Status profitieren dabei von reduzierten Kontrollen und einem erhöhten Vertrauen. Durch die verpflichtende, zentrale und weitgehend in Echtzeit erfolgende Datenbereitstellung über den Data Hub soll es zudem für Zollbehörden vereinfacht werden, den Warenstrom und die Lieferketten transparenter zu verfolgen und nachzuvollziehen. Für Wirtschaftsbeteiligte bedeutet dies im Gegenzug, dass die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der von ihnen bereitgestellten Daten zunehmend in den Mittelpunkt der zollrechtlichen Compliance rückt. Die beschriebenen Reformen zwingen Unternehmer aus Drittländern sowie Betreiber von Drop-Shipping-Modellen zu einer Überarbeitung ihrer Kalkulation. Die neuen Maßnahmen lassen insbesondere durch den Wegfall der 150 EUR Freigrenze für Importe einen Anstieg in den “Landed Costs”, also den Gesamtkosten pro verkauftem Artikel erwarten. Folglich sollte zur Kostensenkung über eine gebündelte Versendung von Waren oder der Aufbau innereuropäischer Logistikzentren nachgedacht werden. Welche Bedeutung haben die Änderungen für türkische Exporteure? Aufgrund der zwischen der Türkei und der EU bestehenden Zollunion für Industriewaren sind türkische Exporteure in besonderem Maße von den Reformen betroffen. Auch wenn die Zollunion die Erhebung von Einfuhrzöllen auf erfasste Warengruppen ausschließt, bleiben türkische Unternehmen bei der Ausfuhr in die EU weiterhin an zollrechtliche Formalitäten, Ursprungsnachweise (u.a. A.TR-Bescheinigung) sowie produktbezogene Anforderungen gebunden. Für türkische Exporteure und Industrieunternehmen ergeben sich insbesondere folgende Anpassungserfordernisse: Digitalisierte Zollprozesse: Mit der schrittweisen Umstellung auf den EU Customs Data Hub wird eine Anpassung interner IT- und Datenstrukturen erforderlich, um relevante Informationen in dem von der EU vorgesehenen Format und im geforderten Umfang bereitstellen zu können.Strengere Datenanforderungen: Die Verlagerung von einer anmeldungsbasierten auf eine datengestützte Zollabwicklung erhöht die Anforderungen an die Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität der von Exporteuren und Importeuren bereitzustellenden Daten. Dazu gehören zum Beispiel Warenursprung, Klassifizierung und Lieferkette.Möglicher Zugang zu Erleichterungen: Bei engen und stabilen Lieferbeziehungen zu EU-Importeuren kann sich mittelfristig die Frage stellen, inwieweit eine Einbindung in Strukturen vergleichbar dem “Trust and Check”-Status, zum Beispiel über entsprechend zertifizierte EU-Vertragspartner, Vorteile bei der Warenabfertigung und Kontrolldichte eröffnen kann. Da die technischen Einzelheiten der Reform sowie der genaue Zeitplan für die einzelnen Umsetzungsschritte noch nicht abschließend feststehen, empfiehlt sich für türkische Exporteure gleichwohl eine erste Bestandsaufnahme der bestehenden Zollprozesse und der Eignung der internen IT-Systeme, Datenbereitstellung und Handelsbeziehungen. Je besser und lückenloser die Vorbereitung bereits jetzt gelingt, desto einfacher und effizienter kann der verpflichtenden Datenbereitstellung entgegenblickt werden. Wer kümmert sich um die Umsetzung der Reform? Diese Änderungen werden mittels der Errichtung einer neuen EU-Zollbehörde (European Customs Authority, EUCA) koordiniert, deren Sitz auf Lille (Frankreich) festgelegt wurde. Die EUCA tritt dabei jedoch nicht an die Stelle der nationalen Zollverwaltungen, die weiterhin für die operative Abfertigung und ihre eigene nationale Risikoanalyse zuständig bleiben. Aufgabenbereiche der neuen Behörde sind der Auffbau und Betrieb des EU Customs Data Hub, die Förderunge einer einheitlicheren Anwendung des Zollrechts die Kommunikations mit den nationalen Behörden auf Grundlage der im Data Hub gebündelten Echtzeitdaten. Fazit Die Reform des EU-Zollkodex markiert einen grundlegenden Wandel der zollrechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union. Es erfolgt ein Perspektivenwechsel von einer anmeldungsbasierten hin zu einer datengestützten Zollabwicklung, um dem bisher nationalen fragmentierten System einen einheitlichen und mithin effizienteren Oberbau zu verleihen. Für Exporteure bedeutet dies, dass eine umfassende und frühzeitige Digitalisierung der Daten- und Compliance-Prozesse und eine vertragliche Überprüfung zu EU-Handelspartnern von erheblicher Bedeutung ist und im Zuge des Fortgangs der Reform zu Vorteilen führen kann. Kontakt Das Team der GEMS Schindhelm steht Ihnen bei dieser Entwicklung in der Praxis oder bei weiterführenden Fragen beratend zur Seite. Bitte nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf.