Rufschädigung vs. Meinungsfreiheit – Was kann nach türkischem Recht gegen schlechte Bewertungen im Internet unternommen werden?

Wann ist eine negative Unternehmensbewertung in der Türkei als rechtswidrig einzustufen?

Grundsätzlich sind gemäß den Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb des türkischen Handelsgesetzes irreführende oder unlautere geschäftliche Handlungen, die das Verhältnis zwischen Anbieter und Verbraucher beeinflussen, rechtswidrig. Eine irreführende oder unlautere geschäftliche Handlung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen bzw. dessen Marke, Produkte, Preise, Tätigkeiten oder geschäftliche Handlungen durch unwahre, irreführende oder beleidigende Äußerungen verunglimpft wird. D.h. negative Unternehmensbewertungen, die nicht gerechtfertigt, unwahr, irreführend, beleidigend oder verleumderisch sind oder zu einem wettbewerbsrechtlichen Vorteil eines anderen oder Nachteil des betreffenden Unternehmens führen, sind rechtswidrig. Erfolgt die Verunglimpfung vorsätzlich, so macht sich Autor der negativen Unternehmensbewertung außerdem strafbar.

Welche Maßnahmen können gegen rechtswidrige Bewertungen ergriffen werden?

Bei einer negativen Google-Bewertung kann man vorerst versuchen, diese durch Google löschen zu lassen. Wurde die negative Unternehmensbewertung durch ein anderes Medium veröffentlicht, so kann gemäß den Bestimmungen des Pressegesetzes die Richtigstellung oder Löschung verlangt werden, es sei denn, die Löschung würde gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Ist die negative Unternehmensbewertung beispielsweise in einem Internetforum erfolgt, so ist die Löschung nur dieser einen Bewertung i.d.R. nicht möglich, sondern alle anderen Kommentare müssten ebenfalls gelöscht werden. Abgesehen davon können die folgenden Schritte ausgeführt werden, um eine negative Unternehmensbewertung löschen zu lassen.

  • Klage wegen unlauteren Wettbewerbs auf Feststellung des Vorliegens unlauteren Wettbewerbs, Löschung der negativen Unternehmensbewertung, Schadenersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld, wenn sich die negative Unternehmensbewertung nachteilig auf das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers ausgewirkt hat.
  • Antrag an die Kammern für Strafsachen der Amtsgerichte auf Löschung der negativen Unternehmensbewertung bzw. Sperrung des Zugangs zur Bewertung.

Darf man sich als Unternehmen positive Fake-Bewertungen kaufen?

Es gibt hierzu bisher keinen Präzedenzfall, auch in der Literatur wurde diese Konstellation bisher nicht bewertet. Aber auch der Erwerb positiver Fake-Bewertungen könnte dann eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne der Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb sein, wenn diese Fake-Bewertung als unlautere Werbung, durch die das Verhältnis zwischen Anbieter und Verbraucher beeinflusst wird oder durch die man sich gegenüber konkurrierenden Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verspricht, angesehen wird.



Autor: Senem Kathrin Güçlüer