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Firmengründung in der Türkei – Gründung einer GmbH oder AG

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei bietet vielfältige Möglichkeiten für Investoren und Unternehmer. Unter den verschiedenen Gesellschaftsformen nehmen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) eine zentrale Stellung ein. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Gründung und des Betriebs einer GmbH oder AG in der Türkei, einschließlich der gesetzlichen Anforderungen, des Gründungsprozesses und der nachgelagerten Verpflichtungen.

Inhaltsübersicht

Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) gibt es in der Türkei die Kommanditgesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die offene Handelsgesellschaft. Eine wesentliche Rolle bei den Gesellschaften spielen lediglich die GmbH und AG, aus diesem Grund soll hier nur auf die Gründung einer türkischen GmbH und AG eingegangen werden.

Was sind die Merkmale der GmbH und der AG?

 Merkmale

 GmbH

 AG

 Gesellschafter

  • Kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden
  • Mindestens ein Gesellschafter
  • Kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden
  • Mindestens ein Gesellschafter

 Grundkapital

  • Mindestbetrag 50.000,- TRY (2025)
  • Einzahlung des Barkapitals innerhalb von 24 Monaten ab Gründung
  • Mindestbetrag 250.000,- TRY (2025)
  • Einzahlung von mindestens 25% des Barkapitals vor Registrierung, der Rest innerhalb von 24 Monaten.

 Organe

  • Gesellschafter- bzw. General-versammlung
  • Geschäftsführer
  • Haupt- bzw. General-versammlung
  • Verwaltungsrat (bzw. Vorstand)

 Vertretung

  • Die GmbH wird durch die Geschäftsführer vertreten. Mindestens ein Gesellschafter muss auch Geschäftsführer sein.
  • Die Geschäftsführung kann anderen Personen Zeichnungs-berechtigung erteilen.
  • Die AG wird durch den Verwaltungsrat vertreten
  • Der Verwaltungsrat kann anderen Personen Zeichnungsberechtigung erteilen.

Wie ist der Ablauf der Gründung einer GmbH und einer AG?

Die Gründung einer GmbH und AG erfolgt per Registrierung im Handelsregister, hierzu verlangt das Handelsregister die Vorlage der folgenden Dokumente:

Ist der Gründer eine natürliche Person:

  • Reisepasskopie des Gründers.
  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung der Gesellschaft.
  • Notariell beglaubigte Unterschriftenprobe des Geschäftsführers bzw. Verwaltungsratsmitgliedes. Erfolgt die Beglaubigung durch einen ausländischen Notar, muss die Unterschriftenprobe im Anschluss mit Apostille versehen werden.
  • Annahmeerklärung, wenn der Geschäftsführer bzw. das Verwaltungsratsmitglied nicht gleichzeitig Gesellschafter ist.

Ist der Gründer eine juristische Person:

  • Handelsregisterauszug des Gründers. Falls es sich um eine ausländische juristische Person handelt, muss dieser mit Apostille versehen sein.
  • Ein vom Geschäftsführungsorgan der gründenden juristischen Person gefasster Beschluss zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei, notariell beglaubigt. Erfolgt die Beglaubigung durch einen ausländischen Notar, muss der Beschluss im Anschluss mit Apostille versehen werden.
  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung.
  • Notariell beglaubigte Unterschriftenprobe des Geschäftsführers bzw. Verwaltungsratsmitgliedes. Erfolgt die Beglaubigung durch einen ausländischen Notar, muss die Unterschriftenprobe im Anschluss mit Apostille versehen werden.
  • Annahmeerklärung, wenn der Geschäftsführer bzw. das Verwaltungsratsmitglied nicht gleichzeitig Gesellschafter ist.

Alle fremdsprachlichen Dokumente müssen vor Einreichung beim Handelsregister ins Türkische übersetzt und die Übersetzung notariell beglaubigt werden.

Weiterhin verlangt das Handelsregister die Vorlage der folgenden Formulare, welche vom Gründer oder dessen Vertreter unterzeichnet werden müssen:

  • Antrag an das Handelsregister auf Registrierung der Gesellschaft.  
  • Anmeldung bei der Handelskammer (Die Anmeldung muss mit einem Passfoto des Gründers oder, falls der Gründer eine juristische Person ist, mit dem Foto des Vertreters der juristischen Person versehen werden.)
  • Formular zur Gründungsanzeige (Dieses muss ausgefüllt werden, wenn der Gründer ein im Ausland lebender türkischer Staatsangehöriger ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder eine ausländische juristische Person ist.)

Mit Registrierung im Handelsregister ist die Gründung erfolgt und das Handelsregister informiert das Finanzamt und die türkische Sozialversicherungsanstalt von Amts wegen über die Gründung der Gesellschaft. Ferner werden die Firmenbücher von Amts wegen während des Gründungsprozesses vom Handelsregister beglaubigt.

Was muss nach erfolgter Gründung getan werden?

  • Die Geschäftsführer bzw. Mitglieder des Verwaltungsrates müssen beim Notar ein Unterschriftenzirkular ausfertigen lassen, in dem Art (einzeln/ gemeinsam) und Umfang (beschränkt/ unbeschränkt) ihrer Zeichnungsberechtigung aufgeführt werden. Dieses Unterschriftenzirkular dient dem Nachweis der Zeichnungsberechtigung.
  • Ein Bankkonto muss eröffnet werden. Die Eröffnung per Vollmacht ist nicht möglich, sondern muss persönlich durch den Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat erfolgen.
  • Für die Abgabe der Steuererklärungen und Erledigung der Lohnbuchhaltung muss ein Steuerberater bzw. Buchhalter beauftragt werden.

Wie wird die GmbH bzw. AG vertreten?

Die GmbH wird durch die Geschäftsführer und die AG durch den Verwaltungsrat vertreten, wobei in- und ausländische juristische Personen zu Geschäftsführern bzw. Verwaltungsratsmitgliedern bestellt werden können.

Die Geschäftsführung bzw. der Verwaltungsrat können ferner Prokuristen und anderen Personen Zeichnungsberechtigung erteilen, die nach außen hin wirksam durch Erlass einer Internen Richtlinie, die ebenfalls im Handelsregister registriert wird, beschränkt werden kann.

Rechtliche Unterstützung bei der Firmengründung

Die vorgenannten Punkte bieten lediglich einen Einblick in den Ablauf des Gründungsverfahrens. Für individuelle Beratung zum Thema Gründung einer türkischen GmbH oder AG nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf. 

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