Vermeidung der Doppelbesteuerung

Steuerliche Optimierung für internationale Unternehmen und Privatpersonen

In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft sind Unternehmen, Investoren und Privatpersonen oft in mehreren Ländern wirtschaftlich tätig oder steuerpflichtig. Doppelbesteuerung tritt auf, wenn Einkünfte oder Vermögenswerte in zwei oder mehr Staaten gleichzeitig besteuert werden, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Ohne eine sorgfältige steuerliche Planung kann es dazu kommen, dass Unternehmen oder Privatpersonen in mehreren Ländern Einkommen-, Kapitalertrags- oder Körperschaftssteuer zahlen müssen. Besonders betroffen sind:

  • Unternehmen mit internationalen Geschäftstätigkeiten oder Tochtergesellschaften im Ausland
  • Remote Worker und internationale Arbeitnehmer (Expats)
  • Investoren mit Immobilien oder Kapitalanlagen in verschiedenen Ländern
  • Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen oder Lizenzen anbieten

Doppelbesteuerungsabkommen & Steueroptimierung

Zur Vermeidung dieser steuerlichen Mehrbelastung und zur Schaffung steuerlicher Anreize für Investitionen haben viele Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, in welchem Land bestimmte Einkünfte versteuert werden müssen, und ermöglichen Steuervergünstigungen wie Anrechnungen oder Freistellungen. Die richtige Anwendung dieser Abkommen kann dazu beitragen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren und eine rechtssichere und effiziente Steuerplanung zu gewährleisten.

Die Türkei ist derzeit Vertragspartei von 93 in Kraft befindlichen Doppelbesteuerungsabkommen. Die wichtigsten dieser Abkommen - einschließlich der drei wichtigsten Steuersätze, die Gegenstand der Vereinbarungen sind - sind wie folgt:

DBA

 Steuersätze (%)

Land

Zinsen

Lizenzgebühren

Dividende

Australien

10

10

5-15

Aserbaidschan

10

10

12

Belgien

15

10

15-20

Bulgarien

10

10

10-15

Deutschland

10

10

5-15

Frankreich

15

10

15-20

Griechenland

12

10

15

Iran

10

10

15-20

Israel

10

10

10

Italien

15

10

15

Katar

10

10

5-10

Niederlande

10-15

10

15-20

Österreich

15

10

5-15

Polen

10

10

10-15

Russland

10

10

10

Schweiz

5-10

10

5-15

Spanien

10-15

10

5-15

Türkische Republik Nordzypern

10

10

15-20

Ukraine

10

10

10-15

Vereinigte Arabische Emirate

10

10

10-12

Vereinigtes Königreich

15

10

15-20

Vereinigte Staaten von Amerika

10-15

5-10

15-20

Volksrepublik China

10

10

10

 

Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützt Unternehmen und Privatpersonen dabei, steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl nationale als auch internationale Steuervorschriften einhalten. Wir helfen Ihnen, Steueroptimierungspotenziale zu identifizieren und langfristige Strategien für Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten zu entwickeln.

Unsere Leistungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

  • Analyse und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Prüfung, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie Steuervermeidung legal optimiert werden kann.
  • Optimierung der Steuerpflicht für Unternehmen & Privatpersonen – Gestaltung der steuerlichen Ansässigkeit zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen.
  • Internationale Steuerplanung & Beratung – Entwicklung von steuerlichen Strategien für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle.
  • Verrechnungspreise und steuerliche Dokumentation – Unterstützung bei der Einhaltung internationaler Verrechnungspreisrichtlinien.
  • Klärung von Quellensteuerfragen – Reduzierung oder Erstattung von Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gemäß DBA.
  • Unterstützung bei Steuerstreitigkeiten & Verhandlungen mit Finanzbehörden – Beratung und Vertretung bei steuerlichen Unklarheiten oder Prüfungen.
  • Steuerliche Beratung für Expats & internationale Investoren – Analyse der steuerlichen Situation bei Wohnsitzverlagerung oder Investitionen im Ausland.

Schwerpunkte – Unsere Kernkompetenzen im Bereich internationales Steuerrecht

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Internationale Steueroptimierung für Unternehmen und Privatpersonen
  • Steuerliche Gestaltung von Auslandsinvestitionen
  • Reduzierung der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen & Lizenzgebühren
  • Verrechnungspreise & internationale Steuerdokumentation
  • Steuerliche Beratung für Expats & globale Geschäftsmodelle
  • Steuerstreitigkeiten & Verhandlungen mit Finanzbehörden