Patente und Gebrauchsmuster

Aufgrund der Monopolstellung des Patent- und Gebrauchsmusterinhabers können Dritte das Schutzrecht nur dann gewinnbringend für ihr Unternehmen nutzen, wenn ihnen vom Patent- oder Gebrauchsinhaber eine Lizenz zur Nutzung eingeräumt wurde. Wir unterstützen sowohl den Patentinhaber als Lizenzgeber sowie mögliche Lizenznehmer bei den Vertragsverhandlungen und prüfen und erstellen Lizenzverträge.

In Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten unterstützen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Verteidigung Ihrer Schutzrechte. Wir erstellen Abmahnungen und setzen Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, durch. Im Falle der Herstellung oder des Imports von patentrechtsverletzenden oder gebrauchsmusterverletzenden Erzeugnissen unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Durchsetzung der Beschlagnahme, so dass die rechtsverletzenden Produkte erst gar nicht auf den Markt gelangen.