Geschmacksmuster

Neben Patenten und Gebrauchsmustern können auch ästhetische Gestaltungen durch ihre Eintragung im Geschmacksmusterregister gegen Nachahmungen geschützt werden, wenn diese neu sind und eine bestimmte Eigenart aufweisen. Nach ihrer Eintragung gewähren diese ihrem Inhaber dann ebenfalls ein gewerbliches Schutzrecht zur ausschließlichen Nutzung des Designs.

Während Geschmacksmuster ursprünglich in der Mode- und Möbelbranche bekannt waren, hat in den letzten Jahrzehnten auch das technische Design an erheblicher Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus kann die Eintragung eines Geschmacksmusters strategisch dann sinnvoll sein, wenn einer Marke bereits die Unterscheidungskraft fehlt und somit den Bestand der Schutzrechte eines Unternehmens erweitern, ergänzen und festigen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Eintragung von Geschmacksmustern sowie bei der Beratung und Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten ebenso wie bei der Verteidigung gegen die missbräuchliche Verwendung der Schutzrechte sowohl im Rahmen von Verfahren vor dem Marken- und Patentamt, als auch im Rahmen von Zivilgerichtsverfahren.

In Ihrer Eigenschaft als Lizenzgeber oder als Lizenznehmer unterstützen wir Sie bei den Vertragsverhandlungen und der Prüfung sowie Erstellung von Lizenzverträgen.