Weitere Schwerpunkte
Neben unseren Hauptrechtsgebieten beraten und vertreten wir auch in einigen besonderen Bereichen, die bei der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in der Türkei regelmäßig eine Rolle spielen. Da diese Bereiche häufig mit Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Streitbeilegung verbunden sind, werden die entsprechenden Mandate gemeinsam mit unseren übrigen Fachbereichen betreut.
Luftfahrt- und Transportrecht
Ansprüche aus Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gütern im Straßen-, See- und Lufttransport unterliegen den besonderen Haftungs- und Fristenregeln internationaler Übereinkommen. Wir beraten Frachtführer, Versender, Logistikunternehmen und Transportversicherer bei der Geltendmachung und Abwehr solcher Ansprüche, in Regressverfahren sowie bei der Gestaltung von Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen. Im Luftfahrtbereich unterstützen wir Fluggesellschaften und ihre Versicherer bei Haftungsstreitigkeiten aus der Beförderung von Passagieren und Gütern.
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Für Unternehmen, die Waren in die Türkei einführen oder aus der Türkei ausführen, bedeuten Fragen der Zolltarifierung, des Ursprungs, des Zollwerts und der aktiven Veredelung unmittelbare Kosten- und Compliance-Risiken. Wir begleiten unsere Mandanten bei Einsprüchen und Klagen gegen Nachforderungen und Bußgelder der Zollverwaltung, bei der Herausgabe beschlagnahmter Waren sowie bei der Gestaltung von Außenhandelsverträgen. Die Erfahrung zeigt, dass sich ein erheblicher Teil der Streitigkeiten vermeiden lässt, wenn Unterlagen und Vertragsbedingungen vor Abgabe der Zollanmeldung geprüft werden.
Versicherungsrecht
Versicherer, Rückversicherer und Versicherungsvermittler benötigen laufend rechtliche Unterstützung bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen, der Prüfung von Schadensansprüchen und der Durchsetzung von Regressansprüchen. Wir beraten und vertreten Versicherer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und in Regressverfahren sowie Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche. Bei grenzüberschreitenden Schadensfällen erfolgt die Abstimmung mit den Länderbüros der Schindhelm-Allianz.