Private Clients
Ausländische Privatpersonen, die sich in der Türkei niederlassen, hier Immobilien erwerben oder als Erben an einem Nachlassverfahren beteiligt sind, sehen sich mit anderen, aber nicht weniger detaillierten Rechtsfragen konfrontiert als Unternehmen. Wir betrachten diese Fragen nicht isoliert, sondern als zusammenhängendes Ganzes, von der Aufenthaltserlaubnis über den Immobilienerwerb und die Wohnsitzverlegung bis hin zur Nachlassabwicklung. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Anträge auf kurz- oder langfristige Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung und Arbeitserlaubnis in der Türkei unterliegen je nach Lage des Antragstellers unterschiedlichen Voraussetzungen und Nachweisen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Anträge, bei Widersprüchen und Klagen gegen ablehnende Entscheidungen sowie bei der Verlängerung bestehender Erlaubnisse.
Wohnsitzverlegung in die Türkei
Die Verlegung des Wohnsitzes in die Türkei berührt mehrere miteinander verbundene Fragen wie Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung und steuerliche Ansässigkeit. Wir klären den rechtlichen Rahmen des Umzugs und planen die erforderlichen Anmeldungen und Anträge; steuerliche Fragen werden in Abstimmung mit Steuerberatern bearbeitet.
Private Immobilien
Der Erwerb von Wohnungen oder Ferienimmobilien durch ausländische Privatpersonen in der Türkei beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und unterliegt bestimmten regionalen Beschränkungen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Prüfung von Grundbuch und Bauplanungsrecht vor dem Kauf, vertreten sie beim Grundbuchamt und beraten bei Mietverhältnissen und beim Verkauf der Immobilie. Bei geerbten Immobilien wird das Verfahren gemeinsam mit unserer erbrechtlichen Beratung geführt.