Das Ende der Vertrauensarbeitszeit in der Türkei?

Gemäß dem türkischen Recht ist der Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer mit Hilfe geeigneter Mittel zu erfassen und zu dokumentieren. Wie genau die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, wurde jedoch gesetzlich nicht festgelegt; es genügt die Erfassung und Dokumentierung mit Hilfe geeigneter Mittel. Ferner muss die Dokumentierung der Arbeitszeiten nicht durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Erfolgt die Dokumentierung der Arbeitszeiten durch den Arbeitnehmer, so ist dieser vom Arbeitgeber aufzuklären, dem Arbeitnehmer müssen entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt werden und der Arbeitgeber muss entsprechende administrative Maßnahmen ergreifen. 

Im Falle von Überstunden müssen diese gesondert erfasst, dem Arbeitnehmer vorgelegt und von diesem unterzeichnet werden, wobei das so unterzeichnete Dokument gesondert zu verwahren ist. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht zur Erfassung und Dokumentierung der täglichen Arbeitszeiten sowie der Mehrarbeitszeiten, so sind hierfür keine Sanktionen vorgesehen.

Es wird in der Türkei voraussichtlich keine Anpassung an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 geben.



Autor: Müge Şengönül