Welche Änderungen hat das deutsche Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gebracht?

Das deutsche Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), enthält eine Vielzahl von Änderungen von Gesetzen und Verordnungen. Es hat  wesentliche Änderungen im deutschen Handels-und Gesellschaftsrechts für alle Personengesellschaften mit sich gebracht.

Einer der wichtigsten Änderungen stellt die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar. Die GbR ist insbesondere für Freiberufler, Kleinunternehmer und Start-ups so attraktiv, da die GbR anders als eine Kapitalgesellschaft keine Mindesteinlage der Gesellschafter braucht.

Dass die GbR Trägerin von Rechten und Pflichten werden kann, hatte sich zwar in der Rechtspraxis etabliert und war nach allgemeiner Ansicht anerkannt, eine ausdrückliche Regelung diesbezüglich fand sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jedoch nicht. Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden nunmehr mit dem MoPeG als rechtsfähig anerkannt, was die jahrelange Rechtsunsicherheit aufhebt.  Diese Rechtsfähigkeit kann in ein neu geschaffenes Gesellschaftsregister, welches bei den Amtsgerichten geführt wird, eingetragen werden. Eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhält dann den Namenszusatz: eGbR. Eine Anmeldepflicht besteht allerdings nicht.

Die eGbR erhält durch ihre Eintragung allerdings einige Vorteile. Demnach ist sie nach § 3 I Nr. 1 UmwG umwandlungsfähig, was einen Wechsel der Rechtsform deutlich erleichtert. Auch hat sie die Möglichkeit, einen vom Verwaltungssitz abweichenden Vertragssitz zu bestimmen, was sich vorteilhaft auf die Gewerbesteuer auswirken kann.

Aber auch für Freiberufler hat das MoPeG Änderungen mit sich gebracht. Freiberuflern war die Wahl der Personenhandelsgesellschaften bisher verwehrt. Eine freie Wahl zwischen OHG, KG und GmbH & Co. KG ist künftig möglich, sofern das jeweilige Berufsrecht diese Rechtsformen vorsieht.

Zusammengefasst bringt das MoPeG für Personengesellschaften eine Vielzahl von Vereinfachungen und Erleichterungen, indem das geschriebene Recht an die Rechtspraxis angeglichen wird. Damit wird die Rechtssicherheit verbessert und die Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten gefördert.



Autor: Senem Kathrin Güçlüer