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Die Stellung der Gläubiger im gerichtlichen Insolvenzvergleichsverfahren und Hinweise zur Prozessführung in der Türkei

Der Insolvenzvergleich ist ein gesetzlich geregeltes Sanierungsverfahren, das zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldnern ermöglicht, ihre Verbindlichkeiten einvernehmlich mit den Gläubigern umzugestalten. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können einen Antrag auf einen gerichtlichen Insolvenzvergleich stellen.

Der Insolvenzvergleich birgt nicht nur für den Schuldner, sondern auch für Gläubiger erhebliche rechtliche Risiken und Fristen, die strikt eingehalten werden müssen.

Inhaltsübersicht:

  • Was ist ein gerichtlicher Insolvenzvergleich?
  • Der Unterschied zwischen Insolvenzvergleich und Insolvenz
  • Ablauf des Insolvenzvergleichsverfahrens in sieben Schritten
  • Rechtliche Beratung zum Insolvenzvergleich

Was ist ein gerichtlicher Insolvenzvergleich?

  • Der Insolvenzvergleich ist ein Angebot des Schuldners, seine Schulden durch eine Fristverlängerung, einen Schuldenerlass oder eine Kombination aus beidem zu begleichen.
  • Der Insolvenzvergleich soll insolvenzbedrohten Unternehmen im Rahmen einer Schuldenrestrukturierung die Fortführung ihres Geschäftsbetriebs ermöglichen.
  • Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen das Insolvenzvergleichsverfahren einleiten.

Der gerichtliche Insolvenzvergleich ist ein gerichtliches Restrukturierungsinstrument mit verbindlichen Regeln.

Unterschied: Insolvenzvergleich vs. Insolvenz

Beim Insolvenzvergleich bleiben Unternehmen aktiv, während Gläubiger anteilig befriedigt werden. Es gibt keine Rangfolge – alle Gläubiger sind gleichgestellt.

Die Insolvenz hingegen führt zur Liquidation des Vermögens und Auszahlung an die Gläubiger nach einer Rangordnung. Die Rückzahlungsquote ist in der Regel niedrig und der Schuldner stellt seine Geschäftstätigkeit ein.

Ablauf des Insolvenzvergleichsverfahrens in sieben Schritten

Das Insolvenzvergleichsverfahren besteht aus sieben zentralen Schritten – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Bestätigung oder Ablehnung.

1. Antragstellung

  • Wird vom Schuldner oder in Ausnahmefällen vom Gläubiger bei Gericht eingereicht.
  • Bei vollständigen Unterlagen wird eine vorläufige Nachlassstundung (drei Monate) gewährt.

2. Vorläufige Frist für die Nachlassstundung (Zahlungsaufschub)

  • Vollstreckungsverfahren werden eingestellt, Zwangsvollstreckungen dürfen nicht durchgeführt werden.
  • Das Gericht bestellt einen Insolvenzvergleichskommissar.
  • Die Frist kann um zwei Monate verlängert werden.

3. Endgültige Frist für die Nachlassstundung

  • Im Falle eines positiven Berichts des Kommissars beginnt eine 1-jährige Frist, verlängerbar um 6 Monate.
  • Der Schuldner erstellt den Sanierungs-/ Rückzahlungsplan.
  • Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb von 15 Tagen anmelden.

4. Forderungsanmeldung im Insolvenzvergleich

Für Gläubiger ist die Forderungsanmeldung innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung des Insolvenzvergleichs beim Kommissar entscheidend. Die in diesem Stadium abgegebenen Meldungen bestimmen unmittelbar darüber, ob die Forderung im Sanierungs-/ Rückzahlungsplan berücksichtigt wird oder nicht.

Worauf ist zu achten?

  • Bekanntmachungen und Fristen aktiv verfolgen.
  • Forderungen mit Nachweisen einreichen.
  • Fremdwährungsforderungen inkl. Währung & TRY-Wert am Stichtag angeben.
  • Den Kontakt zum Kommissar aufrechterhalten.
  • Erfolgt keine Anmeldung, kann der Gläubiger vom Sanierungs-/ Rückzahlungsplan ausgeschlossen werden und verliert möglicherweise die Möglichkeit, seine Forderung durchzusetzen.

5. Gläubigerversammlung

  • Der Schuldner legt den Sanierungs-/ Rückzahlungsplan vor.
  • Wird dieser von der Mehrheit der anwesenden Gläubiger angenommen, ist der Plan gültig.
  • Bei Ablehnung droht ein Insolvenzverfahren.

6. Gerichtsbestätigung des Sanierungs-/ Rückzahlungsplans und Rechtsfolgen

  • Bei Annahme durch das Gericht ist der Sanierungs-/ Rückzahlungsplan verbindlich.
  • Gläubiger können nur im Rahmen des Plans Forderungen geltend machen.

7. Ablehnung des Insolvenzvergleichsplans und Konsequenzen

  • Stellt das Gericht fest, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Antrag auf Insolvenzvergleich abgelehnt.
  • In diesem Fall enden die Wirkungen des Insolvenzvergleichsverfahrens, Vollstreckungsmaßnahmen können wieder aufgenommen werden, und der Schuldner kann in die Insolvenz geraten.

Da ein Insolvenzvergleich sehr komplex sein kann, ist es sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner von entscheidender Bedeutung, professionelle rechtliche und strategische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Rechtliche Beratung zum Insolvenzvergleich

Sie möchten mehr über das Thema Insolvenzvergleich wissen, oder Sie haben ein anderes Anliegen im Bereich Insolvenzrecht? Unser kompetentes Team berät Sie gerne und unterstützt Sie bei all Ihren Fragen. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf und erfahren Sie mehr über unser umfassendes Insolvenz- und Sanierungs-Leistungsportfolio