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Kündigung von unbefristeten Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber: Verfahren und Bedingungen

Inhaltsübersicht

Einleitung

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber unterliegt im Arbeitsrecht bestimmten Regeln, und es ist von großer Bedeutung, dass dieser Prozess vom Arbeitgeber korrekt durchgeführt wird. Das Arbeitsgesetz Nr. 4857 regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigung zu beachten hat.

Voraussetzungen und Gründe für die Kündigung

Wenn in einem Betrieb 30 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind und der zu kündigende Arbeitnehmer eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten aufweist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen berechtigten Grund für die Kündigung anzugeben. Ein solcher Grund kann sich aus den Erfordernissen des Betriebs oder Unternehmens ergeben oder in der Leistung bzw. im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Die Kündigung aus berechtigtem Grund führt nicht dazu, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Abfindung aufgrund der Betriebszugehörigkeit (Dienstaltersentschädigung) verliert.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber stets das Recht, den Arbeitsvertrag aus einem wichtigen Grund (außerordentlich) zu kündigen, der über einen berechtigten Grund hinausgeht. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, Verstöße gegen Moral- und Treuepflichten oder die Unfähigkeit, die Arbeitsanforderungen zu erfüllen, gegeben sind. In Betrieben mit weniger als 30 Arbeitnehmern ist die Angabe eines wichtigen Grundes verpflichtend.

Kündigungsprozess

Die Schritte, die der Arbeitgeber im Kündigungsprozess befolgen muss, sind wie folgt:

  • Bei einer Kündigung aus berechtigtem Grund ist die Einholung einer Stellungnahme des Arbeitnehmers verpflichtend. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund hingegen besteht keine Verpflichtung zur Einholung einer Stellungnahme.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund ist klar anzugeben.
  • Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugestellt werden.

Mediationsverfahren

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines berechtigten oder wichtigen Grundes kündigt oder der Arbeitnehmer den angegebenen Grund anzweifelt und im Betrieb mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann der Arbeitnehmer Klage auf Wiedereinstellung erheben. Vor Erhebung einer solchen Klage ist jedoch die Inanspruchnahme eines Mediationsverfahrens verpflichtend. Die Mediation ist eine prozessuale Voraussetzung für Klagen auf Wiedereinstellung. Der Arbeitnehmer muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kündigung einen Mediator kontaktieren.

Für den Mediationsprozess gilt das Folgende:

  • Die Parteien versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen.
  • Falls keine Einigung erzielt wird, kann der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung des Mediationsprotokolls Klage auf Wiedereinstellung erheben.

Die Mediation bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Gerichtskosten und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt der Rechtsweg offen.

Rechte des Arbeitnehmers und rechtliche Möglichkeiten

Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes ausgesprochen wurde, gilt Folgendes:

  • Die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers wird angeordnet.
  • Für die Zeit der Arbeitslosigkeit wird eine Entschädigung in Höhe von bis zu vier Monatsgehältern gezahlt.
  • Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht wieder ein, muss er eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von vier bis acht Monatsgehältern zahlen.

Darüber hinaus gilt bei einer Kündigung aus berechtigtem Grund:

  • Werden die Kündigungsfristen (je nach Betriebszugehörigkeit zwei bis acht Wochen) nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung zahlen.
  • Arbeitnehmer mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Anspruch auf eine Dienstaltersabfindung.

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen.

Pflichten des Arbeitgebers nach der Kündigung

Nach der Kündigung hat der Arbeitgeber folgende Pflichten:

  • Der Arbeitnehmer muss aus der Sozialversicherungsanstalt (SGK) abgemeldet und die Abmeldung muss dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden.
  • Die dem Arbeitnehmer überlassenen Arbeitsmaterialien müssen vom Arbeitgeber zurückgefordert werden.
  • Auf Anforderung ist ein Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Die Entlastung durch den Arbeitnehmer darf frühestens einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeholt werden.
  • Bei Massenentlassungen ist eine Meldung an die zuständige Direktion der Arbeits- und Beschäftigungsbehörde verpflichtend.

Fazit

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber muss sorgfältig im Rahmen des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und der entsprechenden Vorschriften durchgeführt werden. Die schriftliche Kündigung, die klare Angabe eines berechtigten oder wichtigen Grundes, die Einholung der Stellungnahme des Arbeitnehmers sowie die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -verfahren reduzieren das Risiko späterer rechtlicher Probleme für den Arbeitgeber. Die Unterstützung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ist für die rechtssichere und ordnungsgemäße Durchführung dieses Prozesses von Vorteil.