KONSUMGÜTER UND E-COMMERCE

Verkauf an türkische Verbraucher: Verbraucherrecht, ETBİS und Kundendienstpflichten

Die Zahl ausländischer Marken, die über eigene Onlineshops oder Marktplätze an türkische Verbraucher verkaufen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Viele dieser Marken wissen, dass das türkische Verbraucherrecht dem Vorbild der EU-Regelungen folgt, und gehen davon aus, dass ihre Standardbedingungen auch in der Türkei ausreichen. Auch wenn die Grundsätze ähnlich sind, kennt das türkische Recht jedoch eigene Informations-, Kundendienst- und Werberegeln, deren Verletzung zu Verwaltungsbußgeldern führen kann.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Probleme in diesem Bereich nicht aus einem einzelnen großen Streit, sondern aus sich wiederholenden kleinen Versäumnissen entstehen. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dargestellt, die Unternehmen beim Verkauf an türkische Verbraucher beachten sollten.

Anwendung des türkischen Verbraucherrechts

Die Wahl eines ausländischen Rechts kann einem Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften des türkischen Rechts entziehen. Richtet der Verkäufer seine Tätigkeit auf türkische Verbraucher aus, etwa durch eine türkischsprachige Website, Preisangaben in türkischer Lira oder Lieferungen in die Türkei, ist die Anwendung des türkischen Verbraucherrechts gegenüber dem Verbraucher sehr wahrscheinlich; Rechtswahl und Anwendung zwingender Verbraucherschutzvorschriften sind zwei getrennte Fragen.

Vorvertragliche Information und Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen ist der Verbraucher vor Vertragsschluss in türkischer Sprache und auf einem dauerhaften Datenträger über die Identität des Verkäufers, die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, die Lieferung und das Widerrufsrecht zu informieren. Der Verbraucher kann zudem, vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die vierzehntägige Frist, innerhalb derer der Verkäufer den Kaufpreis zu erstatten hat, beginnt mit dem Tag, an dem die Ware dem in der vorvertraglichen Information genannten Beförderer zur Rücksendung übergeben wurde, bei Nutzung eines anderen Beförderers mit dem Eingang der Ware beim Verkäufer. Wurde die Ware noch nicht geliefert, beginnt die Erstattungsfrist mit dem Zugang der Widerrufserklärung beim Verkäufer. Zu beachten ist auch, dass sich die Widerrufsfrist bei unvollständiger Information verlängern kann; in der Praxis zeigt sich häufig, dass ausländische Shops ihre deutschen oder englischen Bedingungen wörtlich übersetzen und dabei einzelne vom türkischen Recht verlangte Angaben auslassen.

Mangelhafte Ware und Kundendienst

Bei Lieferung mangelhafter Ware kann der Verbraucher zwischen Rücktritt, Minderung, kostenloser Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Wird die Reparatur nicht innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist abgeschlossen oder tritt derselbe Mangel erneut auf, kann der Verbraucher Austausch oder Rückabwicklung verlangen. Bei garantiescheinpflichtigen Produkten werden zudem ein türkischsprachiger Garantieschein, eine Bedienungsanleitung und ein autorisiertes Servicenetz verlangt.

Für ausländische Marken ist vor allem die Frage entscheidend, wer diese Pflichten in der Türkei erfüllt. Da das türkische Verbraucherrecht Verkäufer, Hersteller und Importeur für bestimmte Ansprüche gemeinsam haften lässt, sollten die vom türkischen Vertriebspartner oder Importeur übernommenen Pflichten und ihre Kosten im Vertrag zwischen Marke und Vertriebspartner ausdrücklich geregelt werden. Fehlt eine solche Regelung, schlagen Kundendienststreitigkeiten schnell auf die Geschäftsbeziehung der Parteien durch.

ETBİS und E-Commerce-Recht

Diensteanbieter, die in der Türkei über eine eigene Website elektronischen Handel betreiben, sowie vermittelnde Diensteanbieter wie Marktplätze müssen sich im Elektronischen Handelsinformationssystem (ETBİS) registrieren; für Unternehmen, die ausschließlich über Marktplätze verkaufen, wird die Registrierungspflicht dagegen anders beurteilt. Durch Gesetzesänderungen der letzten Jahre wurden Marktplätzen und E-Commerce-Unternehmen ab einer bestimmten Größe zusätzliche Pflichten auferlegt, und die Marktplätze verlangen von den auf ihrer Plattform tätigen Händlern inzwischen eine türkische Steuernummer und die Möglichkeit zur Rechnungsstellung.

Unter welchen Voraussetzungen ein im Ausland ansässiger Verkäufer, der ohne Gesellschaft in der Türkei direkt über seine eigene Website verkauft, im ETBİS registriert sein muss, hängt dagegen von der Gestaltung des Verkaufs ab und wirft in der Praxis Zweifelsfragen auf. Ob eine Gesellschaft in der Türkei gegründet, mit einem Vertriebspartner oder direkt gearbeitet und welche Vertriebskanäle genutzt werden sollen, ist daher gemeinsam mit den Registrierungs- und Steuerpflichten zu beurteilen.

Preise, Preisermäßigungen und Werbung

Das türkische Recht achtet besonders auf Preis- und Rabattangaben. Seit 01.08.2026 ist bei Werbung mit Preisermäßigungen für Waren als früherer Preis grundsätzlich der niedrigste Preis anzugeben, der in den zehn Tagen vor Beginn der Preisermäßigung angewandt wurde; auch an einen bestimmten Einkaufswert geknüpfte Rabatte unterliegen diesen Regeln. Die selektive Veröffentlichung von Kundenbewertungen, unzutreffende Aktionszeiträume und nicht klar ausgewiesene Zusatzkosten gehören ebenfalls zu den häufigen Gründen für Verwaltungsbußgelder. Es ist zu beachten, dass diese Bußgelder auch gegenüber Marken mit Sitz im Ausland über den Vertriebskanal in der Türkei verhängt werden können.

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten türkischer Verbraucher unterliegt dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK). Im Ausland ansässige Verantwortliche müssen prüfen, ob sie einen Vertreter in der Türkei bestellen und sich im Register der Verantwortlichen eintragen müssen, einschließlich etwaiger Ausnahmen. Die Übermittlung von Kundendaten an Server oder Konzerngesellschaften im Ausland erfordert eine eigene Rechtsgrundlage. Standardvertragsklauseln sind nur eine dieser Grundlagen, und bei ihrer Verwendung ist der unterzeichnete Vertrag innerhalb kurzer Frist der Datenschutzbehörde zu melden. Die Verwendung von in der EU genutzten Datenschutzdokumenten ohne Anpassung an das türkische Recht ist in diesem Bereich das häufigste Versäumnis.

Fazit

Der Verkauf an türkische Verbraucher lässt sich nicht durch eine bloße Übernahme des europäischen Vertriebsmodells abwickeln. Die Anpassung der vorvertraglichen Information und der Vertragstexte an das türkische Recht, eine klare Verteilung der Kundendienstpflichten zwischen Marke und türkischem Partner sowie die Berücksichtigung von ETBİS und Datenschutz bereits bei der Wahl des Vertriebskanals verringern das Risiko von Verwaltungssanktionen und Verbraucherstreitigkeiten erheblich. Fragen der Gründung und der Besteuerung werden auf den Seiten der jeweiligen Rechtsgebiete gesondert behandelt.