Tschechien: Das Ende der Vertrauensarbeitszeit in Tschechien?

Im Sinne des tschechischen Arbeitsgesetzbuches ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Arbeitnehmern die Evidenz der Arbeitszeit zu führen und zwar mit Anführung des Beginns und Ende der geleisteten Schicht, Überstunden, Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst. Die Evidenz der gesetzlich vorgesehenen Arbeitspausen in Rahmen der geleisteten Schicht ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, deren Gewährung ist jedoch den Kontrollorganen auf Anfrage nachzuweisen.

Dem Arbeitnehmer steht das Recht zu, in diese Evidenz Einsicht zu nehmen and Abschriften der Evidenz auf Kosten des Arbeitgebers zu verlangen.

Die genaue Form der Arbeitszeiterfassung ist durch das Gesetz nicht vorgeschrieben, die Evidenz muss jedoch übersichtlich und nachweislich sein. Die Evidenz dient insbesondere für die Bearbeitung von Gehältern und unterliegt der Archivierungspflicht. Die Kontrollorgane dürfen die Art und Weise der Arbeitszeiterfassung überprüfen und Sanktionen bei Mängeln aufzuerlegen.



Autor: Eva Watson