Der digitale Imfpass – kehrt die Türkei zurück zur (neuen) Normalität?

Wie ist die Impfreihenfolge in der Türkei geregelt?

Es wird in allen Krankenhäusern und den Gesundheitszentren mit dem Impfstoff "CoronaVac" des chinesischen Herstellers Sinovac geimpft. In der ersten Phase wurden die Beschäftigten im Gesundheitswesen, in Pflegeheimen lebende Personen und alle Personen ab 65 geimpft. Nach Impfung dieser Gruppe werden vorrangig Beschäftigte in den Ministerien, Strafvollszugsanstalten, des Bildungs- und des Verkehrssektors sowie alle Personen zwischen 50 und 64 Jahren geimpft. In der letzten Phase werden zunächst diejenigen, die jünger als 50 Jahre sind und chronische Krankheiten haben und danach alle anderen Gruppen der Reihe nach geimpft. Der Impfstoff wird in zwei Dosen im Abstand von 28 Tagen verabreicht, derzeit sind keine Engpässe bei der Impfstoffversorgung bekannt.

Soll es Sonderrechte für „Geimpfte“ in der Türkei geben?

In der Türkei gibt es derzeit keine Regelung, durch die geimpfte Menschen von Beschränkungen ausgenommen werden. Die türkische Ärztevereinigung hat einvernehmlich empfohlen, die Vorsichtsmaßnahmen weiterhin aufrechtzuerhalten, da der Impfstoff keinen hundertprozentigen Schutz vor der Krankheit bietet. Die Messung des Antikörperniveaus der geimpften Personen könnte ein Kriterium für die Befreiung von Beschränkungen sein, dieses Thema steht jedoch derzeit nicht auf der Tagesordnung, da die Geimpften einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung ausmachen.

Die Zulässigkeit von Zutrittserleichterungen für Geimpfte wird in der Türkei derzeit nicht ernsthaft debattiert. Angesichts der Tatsache, dass dies die Diskriminierung derjenigen zur Folge hätte, die wegen der Impfreihenfolge noch nicht geimpft wurden, wird eine solche Benachteiligung aus ethischen Gründen abgelehnt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern die Impfung eine Voraussetzung oder Vorzugskriterium für die Einstellung wird.

Kommt der (digitale) Impfpass in der Türkei?

Bisher gibt es noch keine Forderung nach einem Impfpass. Darüber hinaus wird der Impfpass in medizinischer, rechtlicher und ethischer Hinsicht kritisiert, da der Impfstoff keinen hundertprozentigen Schutz bietet, es nicht sicher ist, wie lange die Immunität anhält und ob der Impfstoff die Ansteckung anderer verhindert, Gründe der Datensicherheit gegen einen Impfpass sprechen und die Gefahr einer weiteren Vertiefung der Ungleichheiten und Diskriminierungen innerhalb der Gesellschaft bestehen. Jede in der Türkei lebende Person muss jedoch einen sogenannten HES-Code generieren (dieser wird elektronisch per mobile Anwendung generiert) und vorzeigen, um beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel, Ämter und Behörden, Shopping Malls etc. betreten oder beispielsweise ein Flugticket buchen zu können. Aus dem HES-Code geht hervor, ob eine Person als infiziert gemeldet wurde oder geimpft ist.



Autor: Senem Kathrin Güçlüer