INFLATIONSBEREINIGTE RECHNUNGSLEGUNG

Mit dem Allgemeinen Kommuniqué Nr. 555 zum Steuerverfahrensgesetz, das am 30. Dezember 2023 von der Steuerverwaltung des Finanzministeriums im Amtsblatt Nr. 32415 veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft trat, wurden die Verfahren und Grundsätze der Jahresabschlüsse und Korrekturverfahren festgelegt, die der Inflationsanpassung für das Ende der Rechnungsperiode 2023 und die folgenden Rechnungsperioden unterliegen.

Was ist inflationsbereinigte Rechnungslegung?

Unter inflationsbereinigter Rechnungslegung versteht man im Allgemeinen die Anpassung bzw. Korrektur von Jahresabschlüssen, die aufgrund von Änderungen der Kaufkraft des Geldes nicht die tatsächliche Situation wiedergeben können, um sicherzustellen, dass sie die reale Situation wiedergeben.

Die inflationsbereinigte Rechnungslegung ist die Anpassung (Erhöhung) des Wertes der in den Jahresabschlüssen enthaltenen nicht monetären Vermögenswerte in türkischer Lira (TRY) an den Wert zum Zeitpunkt des Abschlusses. Die Anpassung erfolgt durch Multiplikation der Beträge der nichtmonetären Vermögenswerte, die bei der inflationsbereinigten Rechnungslegung zu berücksichtigen sind, mit den Anpassungskoeffizienten.

Wann wird die inflationsbereinigte Rechnungslegung umgesetzt?

Ab dem Ende des Kalenderjahres 2023 (für Steuerpflichtige, denen eine besondere Abrechnungsperiode zugewiesen wurde, ab dem Ende der besonderen Abrechnungsperiode, die im Jahr 2024 endet) sollten die Jahresabschlüsse für den Abrechnungszeitraum 2023 einer Inflationsanpassung unterzogen werden. Darüber hinaus wird je nach den Bedingungen eine Inflationsanpassung für den Abrechnungszeitraum 2024 einschließlich der vorläufigen Steuerzeiträume (der Abrechnungszeitraum, der im Jahr 2025 endet, für diejenigen, denen ein besonderer Abrechnungszeitraum zugewiesen wurde) und die folgenden Zeiträume (vorläufige Steuerzeiträume und Abrechnungszeiträume) je nach Fortbestand der Bedingungen vorgenommen.

Welche Jahresabschlüsse werden angepasst?

Die inflationsbereinigte Rechnungslegung wird unter den Jahresabschlüssen nur auf die Bilanzen angewandt.

Wer muss die inflationsbereinigte Rechnungslegung vornehmen?

Die inflationsbereinigte Rechnungslegung wird von Einkommens- oder Körperschaftsteuerpflichtigen vorgenommen, die ihre Einkünfte auf Bilanzbasis ermitteln.

Welche Schritte werden unternommen?

Bei der inflationsbereinigten Rechnungslegung müssen Steuerpflichtige die folgenden Schritte der Reihe nach durchführen:

a) Es wird festgestellt, welche der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte nicht monetäre Vermögenswerte sind.

b) Es werden die Beträge ermittelt, die bei der Inflationsanpassung der ermittelten nichtmonetären Vermögenswerte zu berücksichtigen sind (anpassungspflichtige Beträge).

c) Für die inflationsbereinigte Rechnungslegung der ermittelten nicht monetären Vermögenswerte ist das Datum der Inflationsanpassung und der Korrektur-/Übertragungskoeffizient zu bestimmen.

d) Die ermittelten anpassungspflichtigen Beträge werden mit den zugehörigen Korrektur-/Übertragungskoeffizienten multipliziert, die angepassten Beträge der nicht monetären Vermögenswerte werden berechnet und die Inflationsdifferenzen werden erfasst.

e) Nicht monetäre Vermögenswerte sind im Abschluss zu ihrem angepassten Wert auszuweisen, und monetäre Vermögenswerte sind im Abschluss ohne Anpassung auszuweisen.

Monetäre Vermögenswerte (Geldvermögen und monetäre Ressourcen) unterliegen nicht der inflationsbereinigten Rechnungslegung. Dies liegt daran, dass der in der Bilanz ausgewiesene Wert des monetären Vermögenswerts auch die Kaufkraft dieses Vermögenswerts zum Bilanzstichtag widerspiegelt. Da jedoch die in der Bilanz ausgewiesenen Werte der nicht monetären Vermögenswerte (nicht monetäre Vermögenswerte und nicht monetäre Ressourcen) nicht die Kaufkraft dieser Vermögenswerte zum Bilanzstichtag widerspiegeln, werden diese einer Inflationsanpassung unterzogen, um die Bilanz von den Auswirkungen der Inflation zu befreien.

In welcher Reihenfolge wird die Inflationsbereinigung vorgenommen?

Steuerpflichtige, die zur Inflationsbereinigung verpflichtet sind, müssen wie folgt vorgehen:

a) Die Bilanz zum Ende des Abrechnungszeitraums 2023 wird ohne Berücksichtigung der Bestimmungen zur Inflationsanpassung erstellt.

b) Die Inflationsanpassung wird für die Bilanz zum Ende des Abrechnungszeitraums 2023 vorgenommen, und die Steuerbemessungsgrundlage für den Abrechnungszeitraum 2023 wird auf der Grundlage der Gewinne berechnet, die gemäß den Jahresabschlüssen vor der Anpassung ermittelt wurden.

c) Die am Ende des Abrechnungszeitraums 2023 erstellte Bilanz wird in jedem Fall einer inflationsbereinigten Rechnungslegung unterzogen.

Können Inflationsdifferenzkonten auf ein anderes Konto übertragen werden?

Wenn die Inflationsdifferenzkonten der passiven Posten, die sich aus der Inflationsanpassung ergeben, auf ein anderes Konto übertragen oder dem Unternehmen in irgendeiner Weise entzogen werden, unterliegen sie in diesem Zeitraum der Besteuerung, unabhängig von den Einkünften der Zeiträume, in denen die Inflationsanpassung durchgeführt wird. Inflationsdifferenzen von Eigenkapitalposten können jedoch mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet werden, die sich aus der Korrektur ergeben, oder von Körperschaftssteuerpflichtigen dem Kapital hinzugefügt werden; diese Transaktionen werden nicht als Gewinnausschüttung betrachtet.

Wie wird die inflationsbereinigte Rechnungslegung verbucht?

Die Inflationsanpassungen werden auf den Differenzkonten der entsprechenden Vermögenswerte und dem Inflationsausgleichskonto verbucht.

Bei der Inflationsanpassung der Bilanz am Ende der Rechnungsperiode 2023 werden die Anpassungsdifferenzen, die sich aus der Anpassung der nicht monetären Posten ergeben, und die Eigenkapitalposten, die zurückgesetzt werden müssen, auf das "Inflationsausgleichskonto" übertragen. Der Rest des "Inflationsausgleichskontos" wird nicht als Ertrags- oder Aufwandsposten erfasst und in das "Konto für einbehaltene Gewinne" oder "Konto für einbehaltene Verluste" übertragen.

Der Saldo des Inflationsausgleichskontos, der sich aus den im Jahr 2024 und den Folgeperioden vorzunehmenden Inflationsanpassungen ergibt, wird auf das Konto 648-Inflationsausgleichsgewinne/658-Inflationsausgleichsverluste der Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.

Was sind die Ausgangswerte für den Zeitraum 2024?

Die infolge der Bilanzkorrektur am Ende des Abrechnungszeitraums 2023 berechneten Beträge werden als Ausgangswerte für die Folgeperiode berücksichtigt, unabhängig davon, ob in der folgenden Periode eine Inflationsanpassung vorgenommen wird.

Je nach Vorliegen der Bedingungen für die inflationsbereinigte Rechnungslegung werden die Anpassungen für den Zeitraum nach dem 1.1.2024 (ab dem 1.1.2024) auf der Grundlage der angepassten Werte in der inflationsbereinigten Bilanz vom 31.12.2023 vorgenommen.

In der folgenden Rechnungsperiode werden die Abschreibungen auf der Grundlage der angepassten Werte berechnet.

Wird im Abrechnungszeitraum 2024 eine inflationsbereinigte Rechnungslegung vorgenommen?

Je nach Eintritt der Bedingungen für ein inflationsbereinigtes Rechnungswesen werden die o.g. Maßnahmen für den Abrechnungszeitraum 2024 ab dem befristeten Steuerzeitraum, in dem die Bedingungen erfüllt sind, und für die folgenden Zeiträume (einschließlich befristeter Steuerzeiträume) je nach Fortbestehen der Bedingungen durchgeführt.

Welche Konten werden der inflationsbereinigten Rechnungslegung unterworfen?

Die im Anhang des genannten Kommuniqués aufgeführten Konten, die als nicht monetäre Vermögenswerte bezeichnet werden und einer inflationsbereinigten Rechnungslegung unterliegen, sind wie folgt:

Nichtmonetäre Vermögenswerte

Die in der folgenden Liste aufgeführten Vermögenswerte werden mit den Kontencodes des "Einheitlichen Kontenplans" aufgeführt. Die nicht in dieser Liste enthaltenen Vermögenswerte werden als die -ihrer Art nach- nächstgelegenen Vermögenswerte in der Liste behandelt.

110         Vorläufig gehaltene Aktien

150         Rohstoffe und Materialien, die im Unternehmen zur Verwendung in der Produktion oder bei   anderen Tätigkeiten aufbewahrt werden

151         Produkte in der Produktionsphase, die noch nicht zu Fertigerzeugnissen geworden sind, aber einen bestimmten Anteil an direkten Ausgangsmaterialien und Materialien, direkten Arbeitskosten und allgemeinen Produktionskosten erhalten haben.

152         Fertige Produkte, die am Ende der Produktionstätigkeit gewonnen werden und zum Verkauf bereitstehen

153         Handelswaren, die zum Zwecke des Verkaufs ohne Veränderung in Betrieb genommen werden

157         Erzeugnisse, Rückstände und Schrott, die in keiner der anderen Vorratspositionen enthalten sind

159         Vorschüsse in Bezug auf Vorräte, die im Inland oder im Ausland gekauft werden sollen (wenn der gewährte Vorschuss nicht monetär ist, wird er als "nicht monetärer Vermögenswert" betrachtet)

170         Kosten für Abschlagszahlungen

180         Aktive Rechnungsabgrenzungsposten für zukünftige Perioden, die in der laufenden Periode nicht auf den entsprechenden Aufwandskonten erfasst werden sollten

240         Aktien, die nicht im Konto der Tochtergesellschaften ausgewiesen werden, weil sie die für die im Kapitalanteilskonto der Tochtergesellschaften erforderlichen Mindestprozentsätze nicht erfüllen, aber langfristig gehalten werden sollen, und Wertpapiere, die keine Aktien sind, die aber zu langfristigen Zwecken oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder wegen Verlust ihrer Fähigkeit zur Monetarisierung gehalten werden

242         Aktien oder Gesellschaftsanteile, die das Unternehmen erworben hat, um sich direkt oder indirekt an der Geschäftsführung anderer Unternehmen und an der Festlegung der Gesellschaftspolitik zu beteiligen

245         Kapitalanteile von Tochterunternehmen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder zumindest das Recht hat, die Mehrheit der Geschäftsleitung zu wählen

250         Alle Arten von Grundstücken und Parzellen, die dem Unternehmen gehören

251         Unterirdische und oberirdische Anlagen, die unter- oder oberirdisch errichtet werden, um die Durchführung von Arbeiten zu ermöglichen oder zu erleichtern

252         Alle Arten von Gebäuden und deren Teile

253         Alle Arten von Maschinen, Anlagen und Geräten, die in der Produktion eingesetzt werden

254         Alle Fahrzeuge, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit verwendet werden

255         Alle Arten von Büromaschinen und -geräten, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit verwendet werden, sowie Sachanlagen wie Polstermöbel, Tische, Sessel, Schränke, Möbel

257         Abschreibungen für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter, die im Sachanlagevermögen enthalten sind

258         Investitionen, die sich im Bau befinden und nach ihrer Fertigstellung auf das entsprechende Sachanlagenkonto übertragen werden, auf dem Ausgaben für alle Arten von Material und Betriebsmitteln, Arbeit und Gemeinkosten getätigt werden

259         Vorschüsse für Sachanlagen, die im Inland oder im Ausland erworben werden sollen (wenn der gewährte Vorschuss nicht monetär ist, wird er als "nicht monetärer Vermögenswert" betrachtet)

260         Ausgaben für bestimmte entgeltlich erworbene rechtliche Verfügungen wie Konzessionen, Patente, Lizenzen, Warenzeichen und Titel sowie Befugnisse wie Nutzung und Vorteil, die von Behörden in bestimmten Bereichen gewährt werden

261         Die Gegenleistung in bar, d. h. die positive Differenz zwischen den Kosten für den Erwerb eines Unternehmens und dem zum beizulegenden Zeitwert berechneten Wert des Nettovermögens dieses Unternehmens

262         Aufwendungen für die Errichtung eines Betriebes, die Eröffnung einer neuen Niederlassung, die kontinuierliche Erweiterung des Geschäfts, die aktiviert werden und für die kein materieller Gegenwert erhalten wird

263         Aufwendungen, die für die Schaffung neuer Produkte und Technologien, die Entwicklung bestehender Produkte und Technologien und ähnliche Zwecke getätigt und aktiviert werden

264         Sonderkosten, die zum Zweck der Erschließung oder kontinuierlichen Steigerung des wirtschaftlichen Werts der vermieteten Immobilien anfallen

268         Zugewiesene Abschreibungen für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter innerhalb der immateriellen Vermögenswerte

271         Explorationskosten im Zusammenhang mit Arbeiten zu Explorationszwecken

272         Die Vorbereitungs- und Erschlieβungskosten (Arbeits-, Brennstoff-, Reparatur- und Wartungskosten, Transportkosten, Versorgungskosten, Materialkosten usw.), die im Tagebau um die Abdeckung des Bergwerks zu beseitigen oder in die unterirdischen Mineralvorkommen einzudringen, eine durchgehende Verbindung zwischen dieser Sohle und der Oberfläche bis zum Verbrauch der Gesamtmasse herzustellen, die Mineralvorkommen in für die Förderung geeignete Teile zu unterteilen, den Transport und die Bewetterung von Personen und Fahrzeugen sicherzustellen und das Erz zu transportieren (wobei die Kosten für die zu öffnenden vertikalen, horizontalen und geneigten Strecken, Schächte und ähnliche Arbeiten erforderlich sind), die Bohrungen, Reinigungen, Vertiefungen, Veredelungen im Erdölbetrieb zu erledigen, anfallen

278         Wertberichtigungen für Gegenstände, die zu der Gruppe von Vermögenswerten gehören, die einer besonderen Wertminderung unterliegen

280         Aktive Rechnungsabgrenzungsposten für künftige Jahre, die in der laufenden Periode nicht auf den entsprechenden Aufwandskonten erfasst werden sollten

293         Die Lagerüberstände, die sich aufgrund der umsichtigen Einkaufs- und Produktionspolitik und der niedrigen Umschlagshäufigkeit im Betrieb befinden und den jährlichen Verbrauch des Betriebs überschreiten

294         Bestände und Anlagegüter, die aus verschiedenen Gründen ihre Verwendungs- und Verkaufsfähigkeit im Betrieb verloren haben und veräußert werden sollen

340         Die im Voraus erhaltene Auftragsvorschüsse für künftige Warenlieferungen und Dienstleistungen zum Zwecke des Verkaufs (wenn der gewährte Vorschuss nicht monetär ist, wird er als "nicht monetärer Vermögenswert" betrachtet)

350         Die Abschlagszahlungen, die die im Laufe der Jahre Bauaufträge ausführende Unternehmen, für die von ihnen durchgeführten Anteil der Arbeiten erhalten haben

380         Anteil der vorzeitig eingezogenen Einnahmen, die zu künftigen Bilanzperioden von weniger als einem Jahr gehören

440         Vorschüsse, die das Unternehmen mehr als ein Jahr vor der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage des Kaufvertrags vereinnahmt (wenn der gewährte Vorschuss nicht monetär ist, wird er als "nicht monetärer Vermögenswert" betrachtet)

480         Anteil der vorzeitig eingezogenen Einnahmen, die zu künftigen Bilanzperioden von mehr als einem Jahr gehören

500         Kapital: Der Betrag des Kapitals, das dem Unternehmen zugewiesen oder in der Satzung des Unternehmens enthalten und im Handelsregister eingetragen ist

502         Positive Kapitalanpassungsdifferenzen: Positive Differenzen, die sich aus der Anpassung des eingezahlten Kapitalbetrags ergeben

503         Negative Kapitalanpassungsdifferenzen: Negative Differenzen, die sich aus der Anpassung des eingezahlten Kapitalbetrags ergeben

520         Aktienagio: Beträge aus dem Verkauf von neu ausgegebenen Aktien mit einem Aufschlag

521         Aktienstornierungsgewinne: Der Restbestandteil der auf die Kosten der annullierten Aktien angerechneten Zahlungen nach der Deckung der Mindereinnahmen aus den Aktienzertifikaten, die anstelle dieser annullierten Zertifikate ausgegeben wurden

540         Gesetzliche Rücklagen: Rücklagen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten sind

541         Statutarische Rücklagen: Rücklagen, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Satzung gebildet werden

542         Außerordentliche Rücklagen: Außerordentliche Rücklagen, deren Zuweisung von der Generalversammlung in Kapitalgesellschaften beschlossen worden sind, und Gewinne, die von der Ausschüttung ausgeschlossen sind

549         Spezialfonds: Gesetzliche Mittel, die im Unternehmen belassen und aufbewahrt werden müssen, und Mittel, die für andere Zwecke zurückgelegt werden



Autor: Serkan Yılmaz