Kartell- und Beihilfenrecht

Kartellrecht als das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat in den letzten Jahren auf europäischer und nationaler Ebene rasant an Bedeutung gewonnen. Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen werden mit oft exorbitanten Bußgeldern geahndet, die für Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Umso wichtiger ist es, kartellrechtliche Risiken vorausschauend zu erkennen und durch geeignete Präventivmaßnahmen zu vermeiden.

Von der Fusionskontrolle, die Vertretung in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren über die beihilferechtliche und vertriebskartellrechtliche Beratung bis hin zu Spezialfragen des Technologietransfers, der Forschung & Entwicklung oder der Spezialisierung: Wir beraten und vertreten Unternehmen aus dem In- und Ausland vor Ort, insbesondere vor den Behörden in Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und der Europäischen Kommission in Brüssel.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei Hausdurchsuchungen und sonstigen Ermittlungshandlungen der Kartellbehörden sowie der anschließenden Verfahren bei der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden.

Schwerpunkte

  • Bußgeldverfahren und Ermittlungshandlungen (z.B. Hausdurchsuchungen, Auskunftsverlangen) der nationalen Wettbewerbsbehörden
  • Compliance/Audits
  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung
  • Nationale und internationale Fusionskontrolle
  • Beihilfenrecht
  • Vertriebsrecht
  • Vertragsgestaltung, insbesondere in den Bereichen
    • Wettbewerber-Kooperation
    • Vertrieb (zB Handelsvertreter-, Händler- und Franchiseverträge, Selektivvertriebssysteme, Zulieferverträge, Einkaufsbedingungen)
    • Lizenzen und Technologietransfer
    • Forschung & Entwicklung
    • Spezialisierung