AUTOMOTIVE UND MASCHINENBAU

Errichtung einer Produktionsstätte in der Türkei: Grundstück, Industriezone, Investitionsförderung und Genehmigungen

Europäische Unternehmen der Automobil- und Maschinenbaubranche erwägen zunehmend, zur Diversifizierung ihrer Lieferketten eigene Produktionsstätten in der Türkei zu errichten. Die entwickelte Zulieferindustrie der Türkei und die Nähe zum europäischen Markt sind die wichtigsten Faktoren, die diese Entscheidung stützen. Die Errichtung einer Produktionsstätte erfordert jedoch neben der Gesellschaftsgründung den Grundstückserwerb, Förderverfahren und eine Vielzahl von Genehmigungen, die in einer bestimmten Reihenfolge einzuholen sind.

Ein erheblicher Teil der Verzögerungen bei Produktionsinvestitionen beruht dabei darauf, dass nicht von Anfang an erkannt wird, wie diese Verfahren voneinander abhängen. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechtsfragen behandelt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, die eine Produktionsstätte in der Türkei errichten wollen.

Investitionsgesellschaft

Die Produktionstätigkeit wird grundsätzlich über eine in der Türkei gegründete Gesellschaft ausgeübt. Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung haben hinsichtlich Gründung und Tätigkeit dieselben Rechte wie inländische Gesellschaften; je nach Beteiligungs- und Kontrollstruktur können sie jedoch beim Immobilienerwerb zusätzlichen Verfahren unterliegen. Bei der Festlegung von Rechtsform, Kapital und Leitungsstruktur der Gesellschaft sind auch die spätere Investitionsförderung und der Finanzierungsbedarf zu berücksichtigen.

Organisierte Industriezone oder freies Grundstück?

Die häufigste Wahl für Produktionsstätten sind Parzellen in organisierten Industriezonen. Die vorhandene Infrastruktur und die Abwicklung der Genehmigungsverfahren über die Zonenverwaltung bieten dort erhebliche Erleichterungen. Allerdings sind die Zuteilung der Parzelle und die Übertragung des Eigentums in organisierten Industriezonen an bestimmte Bedingungen geknüpft; vom Investor wird erwartet, innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau zu beginnen und die Produktion aufzunehmen, andernfalls kann die Zonenverwaltung ein Rückkaufsrecht an der Parzelle haben. Zudem ist die Übertragung der Parzelle an Dritte vor Produktionsaufnahme grundsätzlich beschränkt.

Beim Erwerb eines Grundstücks außerhalb einer organisierten Industriezone können für eine Gesellschaft mit ausländischem Kapital je nach ihrer Beteiligungs- und Kontrollstruktur zusätzliche Verfahren für den Immobilienerwerb anfallen. Für Gesellschaften, die darunter fallen, werden in einem über das zuständige Gouverneursamt geführten Verfahren die Lage der Immobilie und die Rechtmäßigkeit des Erwerbs geprüft. Dass die Bauleitplanung des Grundstücks eine industrielle Nutzung zulässt, ist wiederum Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Investitionsförderbescheinigung

Bestimmte Investitionen in der Türkei können im Rahmen einer Investitionsförderbescheinigung steuerliche, zollrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Förderungen in Anspruch nehmen. Der Antrag auf die Förderbescheinigung muss vor den betreffenden Investitionsausgaben gestellt werden; vor der Antragstellung eingeführte Maschinen oder getätigte Ausgaben werden grundsätzlich nicht in die Bescheinigung einbezogen. Die Erfahrung zeigt, dass die Einfuhr von Maschinen und Anlagen in die Türkei vor Stellung des Förderantrags zu den häufigsten und später nur schwer zu behebenden Problemen von Investoren gehört.

Der Investor, der eine Förderbescheinigung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die darin festgelegten Auflagen zu erfüllen und die Investition im Rahmen der Bescheinigung abzuschließen. Der Verkauf oder die Verlagerung von im Rahmen der Förderung eingeführten Maschinen innerhalb einer bestimmten Frist ist Beschränkungen unterworfen. Die steuerlichen Aspekte der Förderung sollten in Abstimmung mit Steuerberatern behandelt werden.

Genehmigungen

Für Errichtung und Betrieb einer Produktionsstätte sind neben Baugenehmigung, Nutzungserlaubnis sowie Betriebs- und Gewerbeerlaubnis je nach Art der Tätigkeit eine Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Umweltgenehmigung und Brandschutzgenehmigungen erforderlich. Da einige dieser Genehmigungen Voraussetzung für andere sind, muss der Bauzeitplan an der Reihenfolge der Genehmigungen ausgerichtet werden.

Die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz beginnen nicht erst mit der Produktionsaufnahme; auch während Errichtung und Installation der Anlage sind die für die jeweiligen Tätigkeiten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. In Betrieben mit hoher Gefahrenklasse sind die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes sowie eine Gefährdungsbeurteilung zwingend vorgeschrieben; Verstöße gegen diese Pflichten können neben Verwaltungssanktionen im Falle eines Arbeitsunfalls schwerwiegende Haftungsfolgen haben.

Personal und ausländische Fachkräfte

In der Aufbauphase ist der Arbeitserlaubnisstatus des aus dem Ausland entsandten technischen Personals gesondert zu planen. Ob auch für kurzfristige Montage- und Inbetriebnahmearbeiten eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Bei der Beschäftigung lokaler Mitarbeiter sind Arbeitsverträge, Arbeitszeiten und Schichtsysteme nach türkischem Arbeitsrecht zu gestalten.

Fazit

Die Errichtung einer Produktionsstätte in der Türkei ist ein Projekt, bei dem Gesellschaftsgründung, Grundstückserwerb, Förderung und Genehmigungen voneinander abhängen. Die Beurteilung des Grundstücks nach den Bedingungen der Industriezone oder dem Verfahren für den Immobilienerwerb, die Stellung des Förderantrags vor den Investitionsausgaben und die Ausrichtung des Bauzeitplans an der Reihenfolge der Genehmigungen erleichtern die Produktionsaufnahme im geplanten Zeitrahmen. Allgemeine Fragen zur Gesellschaftsgründung und zum Immobilienerwerb werden auf den Seiten der jeweiligen Rechtsgebiete behandelt.