LOGISTIK

Ladung in der Türkei: Rechte der Beteiligten bei Schaden, Verspätung und Zurückhaltung

Die Türkei ist die wichtigste Landroute für den Straßengüterverkehr zwischen Europa, dem Nahen Osten und dem Kaukasus. Dieses Verkehrsaufkommen bringt zwangsläufig auch Problemfälle mit sich: beschädigt abgelieferte Ware, Sendungen mit tagelanger Verspätung sowie Fahrzeuge und Güter, die vom Zoll oder im Rahmen eines Strafverfahrens zurückgehalten werden.

Die Erfahrung zeigt, dass in solchen Fällen die Schritte der ersten Tage häufig mehr Gewicht haben als der spätere Prozess. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dargestellt, die Absender, Empfänger und Frachtführer bei Transporten mit Türkei-Bezug kennen sollten.

Anwendbares Recht

Die Türkei ist Vertragsstaat des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), sodass grenzüberschreitende Transporte, deren Übernahme- oder Ablieferungsort in der Türkei liegt, diesem Regime unterliegen. Welches nationale Recht in den von der CMR nicht geregelten Fragen gilt, ist gesondert zu bestimmen; kommt türkisches Recht zur Anwendung, greifen die frachtrechtlichen Vorschriften des türkischen Handelsgesetzbuchs. Dass diese Vorschriften weitgehend dem deutschen Transportrecht nachgebildet sind, erklärt, warum deutschen und österreichischen Transportunternehmen das System vertraut erscheint. Die Ähnlichkeit endet jedoch in den Einzelheiten der Praxis, und gerade dort entstehen die Streitigkeiten.

Wo Rechte am häufigsten verloren gehen: Fristen

Im Transportrecht gehen Ansprüche häufig nicht wegen einer Schwäche in der Sache, sondern wegen versäumter Fristen verloren.

Äußerlich erkennbare Schäden sind dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet, schriftlich. Bei erkennbaren Schäden ist die Schriftform zwar nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber der sicherste Weg. Unterbleibt der Vorbehalt, entfällt der Anspruch nicht vollständig; es wird jedoch vermutet, dass das Gut in dem im Frachtbrief beschriebenen Zustand abgeliefert wurde, und der Gegenbeweis obliegt dem Anspruchsteller, was die Durchsetzung in der Praxis erheblich erschwert. Bei Verspätung sind die Folgen strenger: Wird nicht innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde, ein schriftlicher Vorbehalt erklärt, kann kein Ersatz für die Überschreitung der Lieferfrist verlangt werden.

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr und verlängert sich bei Vorsatz oder einem dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden des Frachtführers auf drei Jahre. Wie schnell ein Jahr in einem grenzüberschreitenden Fall verstreicht, zeigt sich oft erst, wenn es zu spät ist; Korrespondenz mit dem Versicherer, Sachverständigenverfahren und Verhandlungen zwischen den Parteien verbrauchen unbemerkt die Hälfte der Frist. Eine schriftliche Reklamation beim Frachtführer hemmt die Verjährung, bis dieser die Reklamation schriftlich zurückweist und die beigefügten Belege zurücksendet; bloße Verhandlungen haben diese Wirkung nicht, und nach Zurückweisung und Rückgabe der Belege läuft die Frist weiter. Der Zugang der Reklamation, ihre Anlagen und das Zurückweisungsschreiben sollten deshalb gesondert dokumentiert werden. Die Fristen sind folglich auch während laufender Verhandlungen zu überwachen, und gegebenenfalls ist Klage vor Fristablauf zu erheben.

Haftungsgrenze und ihr Wegfall

Die Haftung des Frachtführers ist grundsätzlich auf einen nach dem Rohgewicht der Sendung berechneten Höchstbetrag begrenzt, der bei hochwertigen Gütern deutlich unter dem tatsächlichen Schaden liegen kann.

Die Begrenzung entfällt bei Vorsatz oder einem dem Vorsatz gleichstehenden schweren Verschulden des Frachtführers. Türkische Gerichte beurteilen diese Schwelle nach den Umständen des Einzelfalls; so gibt es Entscheidungen, in denen bei Diebstählen aus einem beladenen Fahrzeug, das unbeaufsichtigt auf einem ungesicherten Platz abgestellt war, auf unbeschränkte Haftung erkannt wurde. Dieses Ergebnis tritt nicht bei jedem Diebstahl automatisch ein, denn die Art des Abstellplatzes, die vom Fahrer getroffenen Vorkehrungen und die Vorhersehbarkeit des Ereignisses werden jeweils gesondert gewürdigt. Gleichwohl ist diese Rechtsprechungslinie für den Anspruchsteller eine Chance und für den Frachtführer ein erheblicher Risikofaktor.

Bei zurückgehaltener Ladung zuerst: die Rechtsgrundlage

In der Türkei können Ladung und Fahrzeug auf drei unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen zurückgehalten werden, die sich in Ansprechpartner, Verfahren und Dauer unterscheiden.

Geht die Zurückhaltung vom Zoll aus, ist die Zollverwaltung Ansprechpartner, und das Verfahren läuft über verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ware auch gegen Sicherheitsleistung freigegeben werden. Besteht der Verdacht, dass die Ladung Gegenstand einer Straftat ist, erfolgt die Beschlagnahme im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens; dann führt der Weg über die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht, und die Herausgabe der Ware erfordert einen gesonderten Antrag. Die dritte Möglichkeit ergibt sich aus dem Privatrecht, denn ein Frachtführer, dessen Fracht oder sonstige Forderungen nicht bezahlt wurden, kann ein Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrecht an der Ladung ausüben.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ausländische Beteiligte diese drei Konstellationen verwechseln und wochenlang mit der falschen Stelle korrespondieren. Entscheidend für die Gesamtdauer des Verfahrens ist dagegen, in den ersten Tagen eine Abschrift der Anordnung zu beschaffen und deren Rechtsgrundlage richtig zu bestimmen.

Durchsetzung in der Türkei und Arrest

Eines der wirksamsten Instrumente bei der Verfolgung von Forderungen gegen einen türkischen Frachtführer ist der Arrest („ihtiyati haciz“). Werden die Forderung und die gesetzlichen Voraussetzungen glaubhaft gemacht, kann das Gericht den Arrest in der Regel gegen Sicherheitsleistung anordnen, und die Anordnung kann noch vor Abschluss des Prozesses in das Vermögen des Schuldners einschließlich seines Fuhrparks vollzogen werden. Da es für ein aktives Transportunternehmen wirtschaftlich kaum tragbar ist, wenn seine Fahrzeuge blockiert sind, wirkt der Arrest in der Praxis oft auf eine vergleichsweise Einigung hin, ohne dass ein langes Verfahren abgewartet werden muss. Ein unberechtigter Arrest kann allerdings eine Schadensersatzpflicht auslösen, weshalb die Voraussetzungen vor diesem Schritt sorgfältig zu prüfen sind.

Derselbe Mechanismus wirkt auch in umgekehrter Richtung; auch die Fahrzeuge ausländischer Frachtführer, die über die Türkei fahren, können dort Gegenstand eines Arrests werden. Jedes Transportunternehmen, dessen Fahrzeuge in die Türkei einfahren, sollte diese Möglichkeit bei der Gestaltung seiner Verträge und seines Versicherungsschutzes berücksichtigen.

Bei der Zuständigkeit räumt die CMR den Parteien Spielraum ein; da auch die Gerichte am Ort der Übernahme oder der vorgesehenen Ablieferung zuständig sind, kann bei Transporten in die Türkei häufig vor einem türkischen Gericht geklagt werden. Befindet sich das Vermögen der Gegenseite in der Türkei, ist eine Klage dort in vielen Fällen der zweckmäßigere Weg.

Wenn der Versicherer eintritt

Reguliert der Transportversicherer den Schaden, gehen die Ansprüche des Versicherten gegen die Verantwortlichen in Höhe der Zahlung auf ihn über, und den Regress führt fortan der Versicherer. Für Absender oder Empfänger ist die Sache damit jedoch nicht erledigt; nicht versicherte Schadenspositionen, der Selbstbehalt und Verspätungsschäden bleiben häufig als gesondert zu verfolgende Ansprüche bestehen. Werden die Regressstrategie des Versicherers und die Restansprüche des Versicherten nicht von Anfang an abgestimmt, schwächen sich zwei Verfahren aus demselben Ereignis erfahrungsgemäß gegenseitig.

Fazit

Bei Transportstreitigkeiten mit Türkei-Bezug haben sich drei Grundsätze bewährt. Der Kalender für Vorbehalte und Verjährung muss vom ersten Tag an stehen, denn bei versäumten Fristen verliert selbst der stärkste Anspruch seinen Wert. Bei zurückgehaltener Ladung ist vor allem anderen die Rechtsgrundlage der Zurückhaltung zu klären, da jede Woche mit dem falschen Ansprechpartner verloren ist. Und die Vollstreckungsinstrumente in der Türkei, insbesondere der Arrest, können bei richtigem Einsatz einen Streit lösen, ohne dass es zum Prozess kommt.