Amtliche Mitteilung über die Umsetzung des Beschlusses über staatliche Beihilfen bei Investitionen (Amtliche Mitteilung Nr. 2025/1)

Inhaltsübersicht

  • Was beinhaltet die amtliche Mitteilung über die Umsetzung des Beschlusses über staatliche Beihilfen bei Investitionen?
  • Das neue Investitionsanreizsystem und die Unterschiede zum alten System
  • Förderinstrumente
  • Antragsverfahren
  • Wichtige Punkte, die in der Praxis zu beachten sind
  • Fazit

Was beinhaltet die amtliche Mitteilung über die Umsetzung des Beschlusses über staatliche Beihilfe bei Investitionen?

Die Gesetzgebung zu staatlichen Beihilfen für Investitionen wurde mit dem Ziel aktualisiert, Produktion und Beschäftigung zu steigern, Investitionen mit hoher Wertschöpfung zu fördern, den grünen und digitalen Wandel von Unternehmen zu beschleunigen, internationale Direktinvestitionen zu erhöhen und die Unterschiede in Bezug auf die Entwicklung der verschiedenen Regionen zu verringern. In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung zum 29. Mai 2025 der Präsidialbeschluss über staatliche Beihilfen bei Investitionen („der Beschluss“) in Kraft gesetzt, der den allgemeinen Rahmen des Fördersystems absteckt.

Mit diesem Beschluss wurden der Beschluss über staatliche Beihilfen bei Investitionen aus dem Jahr 2012 sowie der Beschluss über das Förderprogramm für Anreizregionen aus dem Jahr 2018 aufgehoben.

Die amtliche Mitteilung über die Umsetzung des Beschlusses über staatliche Beihilfen bei Investitionen („Mitteilung“) regelt das Verfahren und die Grundsätze für die Umsetzung des Beschlusses, wobei das neue Förderregime im Rahmen des Beschlusses und dieser Verordnung durchgeführt wird.

Das neue Investitionsanreizsystem und die Unterschiede zum alten System

Im neuen System ist die Türkei zwar weiterhin in sechs Regionen unterteilt, jedoch wurden Änderungen in der regionalen Aufteilung vorgenommen. Darüber hinaus sind der Inhalt der Investitionsprojekte, ihr technologischer Charakter sowie ihre sektorale Wirkung entscheidender dafür geworden, ob eine Investition von Fördermaßnahmen profitieren kann.

Im früheren System wurden Förderungen unter den Kategorien allgemeine, regionale und strategische Investitionen angeboten; Elemente wie Zins- oder Gewinnbeteiligungsunterstützung, Quellensteuerunterstützung und Sozialversicherungs-beitragsunterstützung wurden regional angewendet. Das neue System hingegen hat diese Elemente umfassend neu strukturiert und ein zielgerichteteres Fördermodell geschaffen.

Förderinstrumente

Das Fördersystem ist unter drei Hauptkategorien strukturiert: A) Entwicklungsinitiative „Jahrhundert der Türkei“, B) Sektorale Fördermaßnahmen sowie C) Regionale Fördermaßnahmen.

A) Die „Jahrhundert der Türkei“-Entwicklungsinitiative besteht aus dem „Technologie-Initiative-Programm“, dem „Programm für lokale Entwicklungsinitiativen“ sowie dem „Strategischen Initiativenprogramm“.

  • Steuerermäßigungen
  • Zuschüsse zum Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen
  • Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen
  • Zins- oder Gewinnbeteiligungsunterstützung
  • Bereitstellung von Investitionsstandorten
  • Unterstützung beim Erwerb von Maschinen und Ausrüstungen
  • Befreiung von der Mehrwertsteuer und von Zöllen

B) Die sektoralen Fördermaßnahmen bestehen aus der „Förderliste für vorrangige Investitionen“ und dem „Fördersystem für Zielinvestitionen“. Die im Rahmen dieses Systems gewährten Förderungen umfassen – mit Ausnahme der Unterstützung für Maschinen und Ausrüstungen – die oben aufgeführten Förderinstrumente

C) Investitionen, die unter die oben genannten Kategorien A und B fallen, können – je nach Investitionsregion – zusätzlich im Rahmen der regionalen Förderung von folgenden Unterstützungen profitieren: • Zuschüsse zum Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen und • Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen.

Im Rahmen der Mitteilung sind für bestimmte Investitionsarten sektorspezifische technische und strukturelle Kriterien vorgesehen. Insbesondere Investitionen in stromerzeugende Anlagen auf Basis von Solar- und Windenergie, Rechenzentren sowie in den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und elektronische Geräte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der Förderung profitieren zu können.

Antragsverfahren

Natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Verbände, Joint Ventures, berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine und Stiftungen sowie die Niederlassungen ausländischer Unternehmen in der Türkei können über einen Nutzer eine Förderbescheinigung beantragen. (Die Förderbescheinigung ist ein Dokument, das den Zugang zu staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht.)

Anträge im Namen von Unternehmen, deren Gründungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Punkte, die in der Praxis zu beachten sind

  • Alle Anträge müssen digital eingereicht und die erforderlichen Unterlagen in E-TUYS hochgeladen werden. E-TUYS ist die digitale Plattform, über die sämtliche Vorgänge und Dokumente im Zusammenhang mit dem Förderprogramm elektronisch an das Ministerium übermittelt werden.
  • Investoren sind für die Richtigkeit der im Antrag eingereichten Informationen und Dokumente verantwortlich. Wird zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, dass diese Angaben unrichtig sind, kann die Förderbescheinigung durch die Generaldirektion widerrufen werden. In Fällen, die keine Annullierung der Förderbescheinigung erfordern, werden die im Rahmen der Bescheinigung gewährten Förderungen teilweise unter Anwendung von Sanktionen zurückgefordert.
  • Ausländische Investoren, die keinen Sitz in der Türkei haben, können nur dann einen Antrag stellen, wenn sie zuvor eine Niederlassung in der Türkei gegründet haben.

Fazit

Die Mitteilung ist eine wichtige Regelung, um die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Förderungen zu klären und das Investitionsumfeld zu stärken.

Mit dem neuen System erfordert die erfolgreiche Durchführung von Förderanträgen eine kombinierte Umsetzung von technischer Eignung, rechtlicher Prüfung und strategischer Planung.

Als GEMS Schindhelm bieten wir Investoren umfassende, strategische und praktische Unterstützung im Einklang mit der Investitionsfördergesetzgebung.



Autor: Senem Kathrin Güçlüer
Autor: Sedanur Zengin