Amtsblatt Veröffentlichung: 20. Oktober 2025 Inkrafttreten: 1. Januar 2026 Zuständige Behörde: Behörde für Versicherungs- und Pensionsaufsicht (SEDDK) Ziel der Änderungen Die überarbeitete Verordnung zur Privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherung – PKV) zielt, die Rechte der Versicherten zu stärken, die Transparenz zwischen Versicherern und Kunden zu erhöhen und die Prozesse an die digitale Zeit anzupassen. Die neuen Regeln betreffen sowohl Privatpersonen als auch Versicherungsunternehmen unmittelbar. Wichtige Neuerungen im Überblick 1. Aktualisierter Geltungsbereich und neue Definitionen Reise- und Krankheitsversicherungen fallen nun ausdrücklich nicht mehr unter diese Verordnung. Neu ist der Begriff der „dauerhaften Datenspeicherung“ (kalıcı veri saklayıcısı), der Kanäle wie E-Mail, SMS, mobile Apps oder e-Government-Portale umfasst. Damit werden elektronische Mitteilungen offiziell als gültige Kommunikationsform anerkannt. 2. Erhöhte Informationspflicht der Versicherer Versicherungsunternehmen müssen ihre Kunden nun vor Vertragsabschluss umfassend über alle Rechte und Pflichten informieren. Zudem müssen Rabatte und Sonderaktionen transparent in der Versicherungspolice aufgeführt werden. Die Erhebung und Überprüfung von Kundendaten erfolgt grundsätzlich über offizielle Quellen wie die Sozialversicherung oder das Versicherungsinformationszentrum. 3. Neue Regeln zu Wartezeiten Die sogenannte Wartezeit (Zeitraum bis bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz erfasst werden) darf nur im ersten Versicherungsjahr angewendet werden. Bei Verlängerung oder Wechsel zu einem anderen Anbieter wird keine neue Wartezeit mehr verhängt – bereits abgelaufene Zeiten werden angerechnet. 4. Lebenslange Erneuerungsgarantie Wichtigste Neuigkeit der überarbeiteten Verordnung: Versicherer müssen künftig allen Personen unter 60 Jahren die Möglichkeit einer lebenslangen Erneuerungsgarantie anbieten. Wer mindestens drei Jahre lang im selben Tarif bleibt und ein Schadensquote/Prämienverhältnis von unter 80% aufweist, behält seinen Versicherungsschutz dauerhaft zu denselben Konditionen. Nach Erwerb der Garantie dürfen Leistungseinschränkungen oder Beitragserhöhungen nicht mehr vorgenommen werden. Die Informationen zu diesen Policen werden zentral in einer Datenbank gespeichert. 5. Neue Rechte bei Gruppenverträgen Versicherte, die im Rahmen eines Gruppenvertrags (z. B. über den Arbeitgeber) abgesichert sind, können ihre Versicherungspolice beim Ausscheiden fortsetzen. Sie dürfen auf einen individuellen Tarif wechseln, ohne ihre bisherigen Ansprüche oder Garantien zu verlieren. 6. Tarifwechsel und Anbieterwechsel Ein Tarifwechsel erfordert weiterhin die Zustimmung des Versicherers, doch bereits erworbene Garantien bleiben bestehen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen können alle bisherigen Rechte – einschließlich der Lebenslangen Erneuerungsgarantie – übertragen werden. Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich über das Versicherungsinformationszentrum (SBGM); direkter Datenaustausch zwischen Unternehmen ist untersagt. 7. Datenschutz und Aufbewahrungsfristen Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unterliegt nun ausdrücklich den Vorgaben des Datenschutzgesetzes (KVKK). Daten über Versicherungsverhältnisse und Gesundheitsinformationen müssen 10 Jahre nach Vertragsende aufbewahrt und anschließend gelöscht oder anonymisiert werden. Jede Person, die Zugang zu diesen Informationen hat, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. 8. Neue Verbote und Ergänzungen Versicherer dürfen künftig Zuzahlungen gemäß Artikel 68 des Sozialversicherungsgesetzes weder übernehmen noch versichern. Damit werden klare Grenzen zwischen staatlicher und privater Gesundheitsabsicherung gezogen. Fazit Die Reform führt zu einem transparenteren, sichereren und digitalen System der privaten Krankenversicherung. Versicherte profitieren von klareren Rechten, während Unternehmen ihre Informations- und Datenschutzprozesse anpassen müssen. Ein moderner, fairer und kundenorientierter Rahmen für die Zukunft der PKV wurde gezielt.