Covid-19 : Ein- und Ausreisebestimmungen

Die Grenzübergänge zu Iran, Irak und Aserbeidschan sowie zu Griechenland und Bulgarien (Personenverkehr) sind geschlossen. Für die Grenze zu Georgien gelten partielle Schließungen. Es gilt aktuell ein Einreiseverbot für 68 Staaten, sowie ein entsprechendes Flugverbot zwischen der Türkei und diesen Ländern.

Türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienmitgliedern ist die Einreise in die Türkei gestattet. Sie unterliegen allerdings einer verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne. Dabei wird der Ort, an dem sich die Einreisenden in Quarantäne begeben müssen, vom türkischen Gesundheitsministerium bestimmt.

Laut Beschluss des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen ab dem 27.05.2020 wieder zugelassen. Es sollen jedoch vorerst lediglich Flüge in 19 Länder durchgeführt werden. Die Grenzen zu den Nachbarländern, in denen die Verbreitung des Virus Covid-19 weitestgehend unter Kontrolle gebracht wurde, werden am 15.06.2020 geöffnet. Die Grenzöffnung zu Griechenland und Bulgarien wird von der Regierung bereits zum 01.06.2020 in Erwägung gezogen.

In der Türkei gilt eine allgemeine Maskenpflicht an öffentlichen Orten. Zusätzlich ist zu allen Zeiten ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten. Die Sicherheitsmaßnahmen sind auch am Arbeitsplatz einzuhalten.

Darüber hinaus gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen und für Personen im Alter von über 65 und unter 20 Jahren eine Ausgangssperre. Die Ausgangssperre wurde mit 11.05.2020 an einzelnen Tagen aufgelockert.

Stand: 14.05.2020

Wir weisen darauf hin, dass sich aufgrund der gegenwärtigen Dynamik die Rechtslage jederzeit ändern kann. Auf Rückfrage können wir Ihnen gerne den dann aktuellen Sachstand erläutern.