GEMS Schindhelm COVID-19-Unit

Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen rund um den Ausbruch und die Verbreitung des Corona-Virus stellen sich auch zahlreiche rechtliche Fragen. Die GEMS Schindhelm COVID-19-Unit besteht aus unseren Experten aus den am häufigsten betroffenen Rechtsgebieten und hält Sie über alle aktuellen Rechtsthemen auf dem Laufenden.

Covid-19 : Schuldenvergleich im Insolvenzverfahren

Im Allgemeinen erfolgt der Schuldenvergleich durch Übereinstimmung zwischen Schuldner und Gläubigern und der Beglaubigung dieser Vereinbarung durch ein Gericht. Dabei zahlt der Schuldner seine Schulden an die Gläubiger gemäß der getroffenen Vereinbarung. Durch diesem Schuldenvergleich erreicht der Schuldner Restschuldbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren durchführen zu müssen.

Covid-19 : Ein- und Ausreisebestimmungen

Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus stellt uns weltweit in vielerlei Hinsicht vor Herausforderungen, welche in den einzelnen Staaten dennoch meist unterschiedliche Reaktionen nach sich gezogen haben. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung von Covid-19 gibt es aktuell Grenzkontrollen und Einreisestopps auf der ganzen Welt. Davon betroffen sind selbst die Binnengrenzen der Europäischen Union sowie die Grenzen zu EWR-Staaten. Die EU-Außengrenzen sind bis auf wenige Ausnahmen völlig geschlossen. Die Reisefreiheit ist dadurch weltweit massiv eingeschränkt. Davon betroffen sind nicht nur der Reisetourismus, sondern auch viele Erwerbstätige, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oftmals täglich Staatsgrenzen zu überschreiten haben.

Mietzinszahlung für Arbeitsplätze in Zeiten von Covid-19

Als Resultat der weltweiten Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) werden die Auswirkungen der Pandemie nun ebenfalls in der Türkei sichtbar. Aus diesem Grund hat die türkische Regierung bestimmte Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung der Krankheit zu unterbinden und das Fortbestehen von Firmen zu gewährleisten. Die neuen Regelungen zu Mietverträgen werfen vielseitige juristische Fragen bezüglich der Verpflichtungen von Mietern und Vermietern auf.

COVID-19: Beschränkungen bei Gewinnausschüttung

Das “Gesetz zur Reduzierung der Wirtschaftlichen und Sozialen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie und zur Änderung Bestimmter Gesetze” (“das Gesetz”) Nr. 7244 wurde am 16. April 2020 übernommen und ist somit in Kraft getreten. Im Gesetz wurde die Beschränkung der Gewinnausschüttung geregelt.

Kurzarbeit und Betriebsschließung

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wird die Produktion mancher Betriebe gedrosselt oder ganz eingestellt. Das Gleiche gilt für Dienstleistungs-unternehmen. Wird die Betriebstätigkeit aus wichtigen Gründen reduziert, so kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Im Falle einer ökonomischen, sektoralen oder regionalen Krise oder bei Vorliegen zwingender Gründe infolge externer Einflüsse dürfen die wöchentlichen Arbeitszeiten in erheblichem Maße (mindestens um ein Drittel) reduziert oder der Betrieb teilweise oder vollständig vorübergehend für die Dauer von mindestens vier Wochen eingestellt werden. Wird der Antrag auf Kurzarbeit genehmigt, so erhalten die Arbeitnehmer vom türkischen Arbeitsamt über eine Höchstdauer von drei Monaten (diese Dauer kann per Präsidialbeschluss auf sechs Monate verlängert werden) Kurzarbeitergeld.

Corona und Arbeitsrecht - Wichtige Fragestellungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite

Sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite stellen sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen. Wir geben einen Überlick was es aktuell zu beachten gibt, und welche Rechte und Pflichten in der aktuellen Situation bestehen.