Datenschutz (KVKK)
In der Türkei tätige Unternehmen müssen personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK) verarbeiten. Bei Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind die Konzernrichtlinien häufig an der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union ausgerichtet; da das türkische Recht jedoch insbesondere bei der Datenübermittlung ins Ausland und bei der Registrierungspflicht eigene Regeln vorsieht, müssen diese Richtlinien für die türkische Gesellschaft gesondert angepasst werden. Diese Mandate betreuen wir gemeinsam mit unserer Beratung im IP- und IT-Recht, im Arbeitsrecht und im Bereich Compliance.
KVKK-Compliance-Projekte
Ein Compliance-Projekt beginnt mit einem Datenverzeichnis, das festhält, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen zu welchen Zwecken verarbeitet. Darauf aufbauend werden die Registrierung im Verzeichnis der Verantwortlichen (VERBIS), Informations- und Einwilligungstexte sowie eine Aufbewahrungs- und Löschrichtlinie erstellt und Empfehlungen zur Behebung bestehender Lücken erarbeitet. Die Erfahrung zeigt, dass solche Dokumente nur dann wirken, wenn sie zum tatsächlichen Geschäftsalltag des Unternehmens passen.
Datenübermittlung ins Ausland
Zentral gesteuerte HR-Systeme, Cloud-Dienste und konzerninternes Reporting bedeuten in vielen Fällen eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland. Wir beraten bei der Bestimmung der nach türkischem Recht zulässigen Übermittlungswege und bei der Vorbereitung der erforderlichen Verträge und Meldungen. Dazu gehört auch die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Konzerngesellschaften und Dienstleistern.
Beschäftigtendaten
Bewerbungsverfahren, Leistungsbeurteilungen, Videoüberwachung und die Kontrolle dienstlicher E-Mail-Konten liegen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Datenschutz. In diesen Fragen beraten wir Arbeitgeber gemeinsam mit unserer arbeitsrechtlichen Beratung und unterstützen bei der Erstellung interner Richtlinien und Informationstexte für Beschäftigte.
Datenpannen und Anfragen
Kommt es zu einer Datenpanne, sind die Bewertung des Vorfalls und die rechtzeitige Vorbereitung der Meldungen an die türkische Datenschutzbehörde und an die betroffenen Personen entscheidend. Wir unterstützen Unternehmen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen sowie in Beschwerde- und Prüfverfahren vor der Datenschutzbehörde. Informationen zur datenschutzkonformen Einrichtung von Hinweisgebersystemen finden sich auf der Seite Wirtschaftsstrafrecht / Compliance.