ENERGIE

Erwerb von Projekten für erneuerbare Energien in der Türkei: Vorlizenz, Lizenz und Anteilsübertragung

Wind- und Solarprojekte in der Türkei sind ein bedeutendes Investitionsfeld für ausländische Investoren und Energieunternehmen. Diese Investitionen erfolgen häufig nicht durch die Entwicklung eines Projekts von Grund auf, sondern durch den Erwerb eines Projekts, dessen Genehmigungsverfahren bereits ein bestimmtes Stadium erreicht haben, oder der Gesellschaft, die dieses Projekt hält. Bei Energieprojekten erwirbt man jedoch weniger Gesellschaftsanteile als vielmehr behördlich erteilte Rechte, deren Übertragung strengen Regeln unterliegt.

Die größten Risiken bei Energieprojekterwerben entstehen häufig daraus, dass nicht von Anfang an richtig festgestellt wird, in welchem Stadium sich das Projekt befindet und ob in diesem Stadium eine Anteilsübertragung überhaupt möglich ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechtsfragen behandelt, mit denen Investoren beim Erwerb eines Projekts für erneuerbare Energien in der Türkei konfrontiert sind.

Vorlizenz und Lizenz

Bei lizenzpflichtigen Stromerzeugungsanlagen beginnt das Verfahren grundsätzlich mit einer Vorlizenz. Die Vorlizenz gibt dem Investor die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist die Grundstücksrechte zu erwerben, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und den Bau der Anlage vorzubereiten. Sind diese Pflichten erfüllt, wird die Vorlizenz in eine Erzeugungslizenz umgewandelt, und die Anlage wird im Rahmen dieser Lizenz errichtet und betrieben.

Diese Unterscheidung ist für die Struktur der Transaktion entscheidend. Denn während der Laufzeit der Vorlizenz sind unmittelbare oder mittelbare Änderungen der Gesellschafterstruktur der Vorlizenzinhaberin, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen, grundsätzlich nicht zulässig. Nach Erteilung der Erzeugungslizenz unterliegen Anteilsübertragungen zwar einem flexibleren Regime, bei Lizenzinhabern, deren Tarife keiner Regulierung unterliegen, sind Änderungen der Gesellschafterstruktur jedoch der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) anzuzeigen. Zudem sind die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und die Übertragung der Erzeugungsanlage auf eine andere Gesellschaft unterschiedliche Rechtsgeschäfte, die unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. Ein Kaufvertrag über ein Projekt in der Vorlizenzphase muss die Anteilsübertragung daher auf einen Zeitpunkt nach Erteilung der Lizenz verschieben und den Zeitraum dazwischen gesondert regeln.

Rechtliche Prüfung

Den Wert eines Energieprojekts bestimmen neben der Vorlizenz oder Lizenz selbst die Grundstücksrechte, auf denen das Projekt beruht, die Netzanschlusszusage und der Netzanschlussvertrag, die Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bebauungspläne. Bei Projekten, deren Flächen teilweise dem Fiskus gehören oder Waldflächen sind, sind Dauer und Bedingungen der von den zuständigen Behörden erteilten Dienstbarkeits- und Nutzungsrechte gesondert zu prüfen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Frage, ob die Vorlizenzfrist verlängert wurde, ob die im Rahmen der Vorlizenz vorgesehenen Pflichten fristgerecht erfüllt wurden und in welchem Zustand sich die Sicherheiten befinden, in den Projektunterlagen häufig nur lückenhaft dokumentiert ist. Da ein Mangel in diesen Punkten das Risiko des Erlöschens der Vorlizenz und der Vereinnahmung der Sicherheit mit sich bringt, gehören sie zu den vorrangigen Themen der Prüfung vor dem Erwerb.

Gestaltung des Kaufvertrags

Bei Energieprojekterwerben sieht der Kaufvertrag häufig einen langen Zeitraum zwischen Signing und Closing vor. In diesem Zeitraum werden Bedingungen wie die Umwandlung der Vorlizenz in eine Lizenz, der Abschluss bestimmter Genehmigungsverfahren oder die Unterzeichnung des Netzanschlussvertrags als Vollzugsbedingungen geregelt; unterliegt die Transaktion im Rahmen einer Ausnahme der Zustimmung der Behörde, gehört auch diese Zustimmung zu den Vollzugsbedingungen. Auch die Kopplung eines Teils des Kaufpreises an spätere Projektphasen ist gängige Praxis.

In dieser Struktur ist klar festzulegen, wie der Verkäufer das Projekt zwischen Signing und Closing führt, für welche Maßnahmen er die Zustimmung des Käufers einholen muss und wie der Vertrag endet, wenn die Bedingungen nicht eintreten. Strukturen, die auf eine Umgehung des Übertragungsverbots in der Vorlizenzphase abzielen, etwa die faktische Übertragung der Kontrolle über Anteilsverpfändungen oder Optionsverträge, bergen das Risiko, von der Behörde als unwirksam angesehen zu werden und zum Widerruf der Vorlizenz zu führen, und sind daher sorgfältig zu prüfen.

Lokalisierung und Förderung

Förderungen, die an die Verwendung inländischer Komponenten geknüpft sind, und Ausschreibungen mit Lokalisierungsanforderungen beeinflussen den wirtschaftlichen Wert eines Projekts unmittelbar. Es ist daher zu prüfen, an welchen Fördermechanismus das zu erwerbende Projekt gebunden ist und ob die damit verbundenen Pflichten erfüllt wurden. Die Folgen der Lokalisierungsanforderungen für Zulieferer werden im Windenergie-Beitrag dieser Rubrik gesondert behandelt.

Fazit

Beim Erwerb eines Projekts für erneuerbare Energien in der Türkei bestimmt sich die Struktur der Transaktion danach, ob sich das Projekt in der Vorlizenz- oder in der Lizenzphase befindet. Die frühzeitige Feststellung der Übertragungsbeschränkungen, die eingehende Prüfung der Grundstücksrechte, des Netzanschlusses und der Vorlizenzpflichten sowie die sorgfältige Gestaltung des Zeitraums zwischen Signing und Closing verringern das Risiko, dass der Erwerb auf ein unerwartetes regulatorisches Hindernis stößt. Allgemeine Fragen zu Unternehmenskäufen werden auf der Seite des jeweiligen Rechtsgebiets behandelt.