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Bündelung der Rechte an Software im Unternehmen: Arbeitnehmer und freie Entwickler

Für ein Unternehmen, das in der Türkei ein Entwicklungsteam aufbaut, ist der von diesem Team geschaffene Quellcode der wichtigste Vermögenswert. Wem der Quellcode gehört, hängt nach türkischem Recht jedoch davon ab, ob der Programmierer Arbeitnehmer oder freier Entwickler ist und wie der Vertrag zwischen den Parteien gestaltet ist. Dieser Unterschied zeigt sich insbesondere beim Verkauf des Unternehmens, bei einer Finanzierungsrunde oder bei der Trennung von einem Entwickler.

Die Erfahrung zeigt, dass Lücken in der Rechtekette häufig erst Jahre später bei einer Due Diligence vor einem Unternehmenskauf auffallen und ihre Behebung zu diesem Zeitpunkt zeitaufwendig und kostspielig ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte behandelt, die Unternehmen mit Softwareentwicklung in der Türkei zur Absicherung ihrer Rechte beachten sollten.

Rechtsnatur der Software

Nach türkischem Recht sind Computerprogramme einschließlich des Entwurfsmaterials als Werke geschützt. Die Rechte am Werk entstehen grundsätzlich beim Urheber; sie umfassen Verwertungsrechte wie Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe sowie die an die Person des Urhebers gebundenen Urheberpersönlichkeitsrechte. Urheberpersönlichkeitsrechte sind nicht übertragbar; über ihre Ausübung können jedoch vertraglich bestimmte Regelungen getroffen werden.

Von Arbeitnehmern entwickelte Software

Die Befugnis zur Ausübung der Verwertungsrechte an Werken, die Arbeitnehmer in Erfüllung ihrer Aufgaben schaffen, steht vorbehaltlich abweichender Vereinbarung dem Arbeitgeber zu; dies bedeutet jedoch nicht, dass die Urheberschaft oder sämtliche Rechte automatisch auf den Arbeitgeber übergehen. Diese Regel bietet dem Unternehmen bei angestellten Entwicklern eine wichtige Absicherung. Ihr Umfang hängt allerdings davon ab, dass das Werk tatsächlich im Rahmen der Aufgaben des Arbeitnehmers geschaffen wurde; bei Software, die der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit und mit eigenen Mitteln entwickelt, kann Streit entstehen.

In den Arbeitsverträgen sollte daher die Aufgabenbeschreibung die Softwareentwicklung ausdrücklich umfassen, der Umfang der Befugnis zur Ausübung der Verwertungsrechte an der im Rahmen der Aufgaben entwickelten Software festgelegt und hinsichtlich der Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte rechtlich wirksame und konkrete Regelungen getroffen werden. Für patentfähige Erfindungen gelten die besonderen Regeln über Arbeitnehmererfindungen; dieses Thema wird im entsprechenden Expertise-Beitrag behandelt.

Freie Entwickler

Bei freien Entwicklern und Softwareunternehmen stellt sich die Lage anders dar. In Verträgen mit ihnen unterliegt die Übertragung der Verwertungsrechte gesetzlichen Formerfordernissen; die Übertragung muss schriftlich erfolgen und die übertragenen Rechte müssen einzeln aufgeführt werden. Eine allgemeine Formulierung im Bestellformular oder die bloße Zahlung bedeutet nicht, dass die Rechte auf das Unternehmen übergegangen sind.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass gerade in der Gründungsphase die Gründer und ersten Entwickler als freie Mitarbeiter mitwirken und die Rechteübertragung nie schriftlich festgehalten wird. Diese Lücke durch einen rückwirkenden Übertragungsvertrag zu schließen, solange die Beziehung noch gut ist, ist die wirksamste Vorsorge gegen spätere Streitigkeiten.

Bündelung der Rechte innerhalb der Gruppe

Soll die von der türkischen Gesellschaft entwickelte Software von der Muttergesellschaft oder der Gruppe genutzt werden, ist gesondert festzulegen, ob die Rechte bei der türkischen Gesellschaft verbleiben oder auf die Muttergesellschaft übertragen werden. Diese Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf den Inhalt des konzerninternen Dienstleistungsvertrags und auf die steuerlichen Folgen aus; die steuerliche Seite sollte in Abstimmung mit Steuerberatern beurteilt werden.

Open Source und Komponenten Dritter

Die Verwendung von Open-Source-Komponenten in der Softwareentwicklung ist üblich. Manche Open-Source-Lizenzen können jedoch verlangen, dass auch der Quellcode der Software, die diese Komponenten enthält, offengelegt wird. Die Dokumentation, welche Komponenten unter welchen Lizenzen verwendet werden, und eine interne Regel für die Entwickler sind sowohl für den wirtschaftlichen Wert des Produkts als auch für eine mögliche Due Diligence von Bedeutung.

Fazit

Die Bündelung der Rechte an in der Türkei entwickelter Software im Unternehmen folgt für Arbeitnehmer und freie Entwickler unterschiedlichen Regeln. Aufgabenbeschreibungen und Arbeitsverträge, die die Softwareentwicklung ausdrücklich erfassen, schriftliche Übertragungsverträge mit freien Entwicklern unter Einzelaufführung der Rechte, die rechtzeitige Behebung von Lücken aus der Gründungsphase und die Dokumentation der Open-Source-Nutzung sichern den wichtigsten Vermögenswert des Unternehmens. Allgemeine Fragen zum IP- und IT-Recht werden auf der Seite des jeweiligen Rechtsgebiets behandelt.