Der Wiederaufbau der Ukraine kann türkischen, deutschen und österreichischen Unternehmen neue Formen der Zusammenarbeit eröffnen, etwa bei der Lieferung von Ausrüstung, im Engineering und bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Das am 01.10.2026 in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der Türkei und der Ukraine und die ab 01.01.2027 geltenden Zollsenkungen verleihen diesem Prozess für türkische Unternehmen zusätzliche Aktualität. Unternehmen sollten dieses Potenzial daher nicht nur mit Blick auf laufende Ausschreibungen, sondern auch im Hinblick auf künftige Bedarfe und neue Projekte prüfen. Gefragte Bereiche beim Wiederaufbau der Ukraine Die im Februar 2026 veröffentlichte gemeinsame Bewertung der ukrainischen Regierung, der Weltbankgruppe, der Europäischen Kommission und der Vereinten Nationen beziffert den Wiederaufbau- und Erholungsbedarf der nächsten zehn Jahre zum Stichtag 31.12.2025 auf rund 588 Mrd. US-Dollar. Verkehr, Energie und Wohnungsbau gehören zu den Bereichen mit dem größten Bedarf. Soweit dieser Bedarf in konkrete Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge mündet, entsteht Geschäftspotenzial für Unternehmen unterschiedlicher Größe. So sah etwa die im Dezember 2025 veröffentlichte allgemeine Vorinformation zu einem Wasserinfrastrukturprojekt in Krasyliv bei einem Budget von bis zu 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer die Erneuerung von Pumpen und elektrischer Ausrüstung, automatisierte Steuerungssysteme und eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher vor. Das Beispiel zeigt, an welchen Projektbedarf unterschiedliche Unternehmen vom Pumpenhersteller bis zum Automatisierungs- und Energieunternehmen mit ihren Produkten oder Leistungen anknüpfen können. Kooperationsmodelle zwischen der Türkei, Deutschland und Österreich Für türkische Unternehmen kommen je nach den jeweiligen Teilnahmebedingungen insbesondere die direkte Angebotsabgabe, ein gemeinsames Angebot mit einem deutschen oder österreichischen Unternehmen oder die Lieferung von Ausrüstung und Leistungen an einen Auftragnehmer des Projekts in Betracht. So lassen sich vorhandene Produktionskapazitäten und Fachkenntnisse mit dem Bedarf in unterschiedlichen Projektphasen zusammenführen. Für deutsche und österreichische Unternehmen wiederum können Beziehungen zu Herstellern und Bauunternehmen in der Türkei bei geeigneten Projekten die Beschaffungsmöglichkeiten und die Umsetzungskapazität erweitern. Ein Beispiel ist eine Aufteilung, bei der ein Unternehmen Planung und Systemintegration übernimmt und das andere die Herstellung der Ausrüstung oder die Arbeiten vor Ort. Die Zusammenarbeit kann als gemeinsames Angebot, als Liefer- oder Subunternehmerverhältnis oder als Joint Venture gestaltet werden. Bei der Aufgabenverteilung sind die Fachkenntnisse und Qualifikationen der Beteiligten im jeweiligen Projekt zu berücksichtigen. Informationsquellen zu Projekten und Ausschreibungen in der Ukraine Der Ukraine Servicepoint der österreichischen Initiative go-international bündelt Ausschreibungen und Projektmeldungen zum Wiederaufbau der Ukraine, Informationen zu Finanzierungs- und Exportgarantieinstrumenten sowie einschlägige Veranstaltungen. In Deutschland lassen sich über die Ausschreibungs- und Projektdatenbank Ukraine von Germany Trade & Invest (GTAI) auch Projekte und Beschaffungsmeldungen verfolgen, die von internationalen Organisationen unterstützt werden. Dabei ist zwischen allgemeinen Projektmeldungen und offenen Ausschreibungen zu unterscheiden und der aktuelle Zeitplan anhand der Originalquelle zu überprüfen. Projektbeteiligung und Vertragsstruktur Bei der Wahl des Beteiligungsmodells sind die Finanzierungsquelle des Projekts und die Ausschreibungsunterlagen zu prüfen. Ob ein türkisches Unternehmen selbst ein Angebot abgeben, Mitglied eines Konsortiums sein oder in der Türkei hergestellte Ausrüstung einsetzen kann, kann von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängen. Die Zusammenarbeit mit einem deutschen oder österreichischen Partner bedeutet nicht, dass diese Voraussetzungen automatisch erfüllt sind. Auch die länder- und antragstellerbezogenen Voraussetzungen von Förderprogrammen sind gesondert zu prüfen. Beim Aufbau eines gemeinsamen Angebots oder einer Lieferbeziehung ist zu klären, in wessen Namen das Angebot abgegeben wird, wie Zahlungen und Sicherheiten geregelt sind, welche Lieferpflichten bestehen und wie die Verantwortung zwischen den Beteiligten verteilt wird. Die Vertragsstruktur ist gemeinsam mit den rechtlichen Anforderungen des Landes zu beurteilen, in dem das Projekt durchgeführt wird. In der Praxis wird das Verhältnis zwischen den Partnern unter dem Zeitdruck des Ausschreibungsverfahrens häufig nur durch ein kurzes Memorandum of Understanding begründet, während die Einzelheiten erst nach Projektbeginn besprochen werden. Unabhängig davon, welchem Recht der Hauptvertrag mit dem Auftraggeber unterliegt, ist der Konsortial-, Joint-Venture- oder Liefervertrag zwischen dem türkischen Unternehmen und seinem deutschen oder österreichischen Partner jedoch ein eigenständiges Rechtsverhältnis, für das das anwendbare Recht und der Ort der Streitbeilegung von Anfang an festgelegt werden sollten. Da ein ausländisches Urteil in der Türkei erst nach einem gesonderten Vollstreckbarerklärungsverfahren vollstreckt werden kann, sollte bei der Wahl des Streitbeilegungsmechanismus auch ein möglicher Zugriff auf das Vermögen des türkischen Partners berücksichtigt werden. Ähnliche Sorgfalt erfordert die Sicherheitenstruktur. Bei Projekten, die von internationalen Finanzinstitutionen unterstützt werden, kann verlangt werden, dass Bietungs- und Erfüllungsgarantien von einer für den Auftraggeber akzeptablen Bank gestellt werden, und Garantien türkischer Banken werden in manchen Fällen nur mit einer Rückgarantie einer Korrespondenzbank akzeptiert. Im Konsortialvertrag sollte daher klar geregelt werden, welcher Partner die Garantien in welchem Umfang stellt, wie die Belastung im Fall ihrer Inanspruchnahme unter den Partnern verteilt wird und in welcher Reihenfolge Zahlungen des Auftraggebers an die Partner weitergeleitet werden. Bei der Lieferung von in der Türkei hergestellter Ausrüstung in die Ukraine setzt die Inanspruchnahme der Zollsenkungen nach dem Freihandelsabkommen voraus, dass die Ware die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt und dies ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Die Erfahrung zeigt, dass sich dieser Punkt bei Partnerschaften mit Lieferketten über mehrere Länder unmittelbar auf den Angebotspreis auswirken kann. Daher sollte auch die Verantwortung für Ursprung und Nachweise von Anfang an zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. GEMS Schindhelm unterstützt Unternehmen beim Aufbau von Liefer- und Kooperationsmodellen mit Türkeibezug, bei der Erstellung und Verhandlung von Joint-Venture- und Handelsverträgen, bei Investitionen im Ausland sowie bei der Koordination mit Rechtsberatern in den jeweiligen Ländern.