Internationale Rechtsberatung

Sie sind auf der Suche nach einer international tätigen Anwaltskanzlei? GEMS Schindhelm steht Ihnen mit internationalen Teams zur Seite und berät sie kompetent, engagiert und mit wertvoller Erfahrung vor Ort. Informieren Sie sich vorab online über verschiedenste Themengebiete des internationalen Wirtschaftsrechts. 

 

Freizone oder organisierte Industriezone? Standortwahl für Investitionen in der Türkei

Die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Freizone und einer organisierten Industriezone (OSB; türkisch: Organize Sanayi Bölgesi) in der Türkei liegen im Zollregime, den steuerlichen Rahmenbedingungen und den Rechten an der Betriebsstätte. Freizonen bieten einen besonderen Rechtsrahmen für exportorientierte Produktion und internationalen Handel. Organisierte Industriezonen bündeln dagegen Industriebetriebe an einem Standort mit planmäßig ausgebauter Infrastruktur und gemeinsamen Dienstleistungen.

Für ausländische Investoren hängt die richtige Wahl von den Absatzmärkten, dem Bedarf an importierten Vorprodukten und den Nutzungsbedingungen der Betriebsstätte ab. Ein überwiegend exportierender Hersteller kann andere Anforderungen haben als ein Unternehmen, das Kunden in der Türkei beliefern möchte. In diesem Leitfaden vergleichen wir Investitionen in Freizonen und OSB im Hinblick auf Steuervorteile, Zollverfahren, Grundstückszuteilung, Betriebsgenehmigungen und die Übernahme bestehender Betriebsstätten.

Inhaltsübersicht

  • Was unterscheidet eine Freizone von einer organisierten Industriezone (OSB)?
  • Können ausländische Investoren in Freizonen und OSB investieren?
  • Für welche Verkäufe gelten die Steuervorteile einer Freizone?
  • Welche Steuervorteile und Investitionsförderungen gibt es in einer OSB?
  • Welche Zoll- und A.TR-Regeln gelten für Exporte aus einer Freizone in die EU?
  • Wie werden die Betriebsgenehmigung und die Nutzungsdauer einer Betriebsstätte in der Freizone festgelegt?
  • Was ist bei Grundstückszuteilung und Betriebsübernahme in einer OSB zu beachten?
  • Reicht die Aufnahme in eine Freizone oder OSB aus, um mit der Produktion zu beginnen?
  • Für welche Investitionen eignet sich eine Freizone, für welche eine OSB?
  • Was sollte vor der Wahl eines Investitionsstandorts in der Türkei geprüft werden?
  • Rechtsberatung zu Investitionen in Freizonen und OSB

Was unterscheidet eine Freizone von einer organisierten Industriezone (OSB)?

Freizonen liegen innerhalb des türkischen Staatsgebiets, gelten jedoch für bestimmte zollrechtliche Zwecke als außerhalb des türkischen Zollgebiets gelegen. Sie bieten einen besonderen Rechtsrahmen für exportorientierte Produktion und internationalen Handel. Welche Zollverfahren und steuerlichen Regelungen zur Anwendung kommen, hängt davon ab, mit welchem zollrechtlichen Status die Waren in die Zone gelangen und ob sie anschließend ins Ausland oder auf den türkischen Binnenmarkt geliefert werden. Der Standort in einer Freizone bedeutet daher nicht, dass sämtliche Tätigkeiten und Verkäufe steuerbefreit sind.

Organisierte Industriezonen bündeln dagegen Industriebetriebe in einem planmäßig erschlossenen Gebiet. Grundstückszuteilung, Infrastruktur, gemeinsame Dienstleistungen und bestimmte Genehmigungsverfahren werden über die Zonenverwaltung abgewickelt. Dadurch lassen sich der Produktionsstandort und die benötigten Versorgungsleistungen gemeinsam planen. Die zulässigen Tätigkeiten, verfügbaren Grundstücke und Infrastrukturkapazitäten unterscheiden sich jedoch von OSB zu OSB.

Ein Betrieb in einer OSB unterliegt dem regulären Zollregime; der besondere zollrechtliche Status einer Freizone gilt dort nicht. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Investoren Investitionsförderungen oder andere zollrechtliche Verfahren nutzen. Beim Vergleich beider Standorte sind neben den Absatzmärkten und dem Bedarf an importierten Vorprodukten auch die erforderlichen Betriebsgenehmigungen und die Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen.

Können ausländische Investoren in Freizonen und OSB investieren?

Ausländische Investoren können in Freizonen und OSB investieren und in der Türkei eine Gesellschaft mit vollständig ausländischem Kapital gründen. Die Gesellschaftsgründung, die Aufnahme in die Zone und der Produktionsbeginn sind jedoch eigenständige Schritte. Rechtsform und Gründungsverfahren sollten im Zusammenhang mit der Finanzierung, der Unternehmensführung und der geplanten Tätigkeit beurteilt werden. Weitere Informationen zu Gesellschaftsformen und den einzelnen Gründungsschritten finden Sie in unserem Beitrag zur Unternehmensgründung in der Türkei.

In einer Freizone wird die Tätigkeit über eine dort ansässige Gesellschaft oder eine dortige Zweigniederlassung ausgeübt. Dafür ist eine zur geplanten Tätigkeit passende Betriebsgenehmigung erforderlich. Genehmigungen für Produktions- und Handelstätigkeiten unterscheiden sich sowohl im Umfang als auch in den damit verbundenen Möglichkeiten. In einer OSB wird geprüft, ob das Vorhaben mit den dort zulässigen Tätigkeiten, den Zuteilungsbedingungen und den Infrastrukturkapazitäten vereinbar ist. Deshalb sollte bereits vor der Gesellschaftsgründung geklärt werden, ob die geplante Produktion am gewählten Standort möglich ist.

Beim Immobilienerwerb ist auch die rechtliche Struktur der investierenden Gesellschaft maßgeblich. Für eine türkische Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern gelten andere Regeln als für eine nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaft. Türkische Gesellschaften können je nach ausländischer Beteiligungsquote und Kontrolle über die Unternehmensleitung einem besonderen Immobilienerwerbsregime unterliegen. Der Erwerb von Eigentum und beschränkten dinglichen Rechten in OSB und Freizonen ist von diesem besonderen Regime jedoch ausgenommen. Der Immobilienerwerb durch im Ausland gegründete Handelsgesellschaften richtet sich dagegen nach den Möglichkeiten, die besondere gesetzliche Regelungen vorsehen.

Diese Unterscheidung lässt die Zuteilungs- und Übertragungsbedingungen einer OSB sowie die erforderlichen behördlichen Genehmigungen in einer Freizone unberührt. Die Voraussetzungen für den Immobilienerwerb sind daher unter Berücksichtigung des Gründungsstaats und der Gesellschafterstruktur der investierenden Gesellschaft zu prüfen. Die für die einzelnen Investorengruppen geltenden Regeln erläutern wir in unserem Leitfaden zum Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei.

Für welche Verkäufe gelten die Steuervorteile einer Freizone?

Für die Steuerbefreiung von Produktionsgewinnen sind die Herstellung der Erzeugnisse in der Freizone und der Absatzmarkt maßgeblich. Gewinne, die Hersteller ab 2026 aus dem Verkauf der von ihnen in der Freizone hergestellten Erzeugnisse ins Ausland, innerhalb derselben Freizone oder in andere Freizonen erzielen, können unter den jeweiligen Voraussetzungen von der Einkommen- oder Körperschaftsteuer befreit sein. Gewinne aus Verkäufen auf dem türkischen Binnenmarkt fallen nicht unter diese Steuerbefreiung für Produktionsgewinne.

Verkauft etwa derselbe Hersteller ein in der Freizone hergestelltes Produkt an einen Kunden in Deutschland oder an einen Kunden in der Türkei, hat dies unterschiedliche steuerliche Folgen. Der Gewinn aus dem ersten Verkauf kann unter die Steuerbefreiung für Produktionsgewinne fallen; für den Gewinn aus dem Verkauf auf dem Binnenmarkt gilt diese Steuerbefreiung dagegen nicht. Bei der Planung der Absatzverteilung sollte daher auch vorgesehen werden, steuerbefreite und steuerpflichtige Gewinne getrennt zu erfassen.

Verkäufe an Kunden in der Türkei sind im Rahmen der Betriebsgenehmigung und der für das jeweilige Produkt geltenden Beschränkungen möglich. Die Einfuhr in die Türkei ist jedoch gesondert unter dem Gesichtspunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der damit verbundenen Zollpflichten zu prüfen. Auf nicht steuerbefreite Produktionsgewinne aus Binnenmarktverkäufen kann ab 2027 der für Produktionsgewinne vorgesehene Körperschaftsteuersatz von 12,5 % angewandt werden, sofern eine Bescheinigung über die Eintragung in das Industrieregister vorliegt und tatsächlich produziert wird. Ein steigender Anteil von Binnenmarktverkäufen kann somit die ursprüngliche Steuer- und Logistikkalkulation verändern.

Eine Betriebsgenehmigung, die lediglich Handelstätigkeiten umfasst, verschafft einem neuen Investor nicht automatisch eine Befreiung von der Ertragsbesteuerung. Die Steuerbefreiung für Produktionsgewinne und die besonderen Regelungen für bestimmte Dienstleistungen sind getrennt zu beurteilen. Auch die Begünstigung beim Einkommensteuerabzug auf Arbeitsentgelte setzt die Erfüllung eigener Voraussetzungen voraus. Die Steuerbefreiung für Produktionsgewinne belegt daher nicht, dass zugleich sämtliche Voraussetzungen für die Begünstigung der Arbeitsentgelte erfüllt sind. Die für Produktionsunternehmen vorgeschriebene Exportquote ist gesondert zu prüfen.

Welche Steuervorteile und Investitionsförderungen gibt es in einer OSB?

Der Standort in einer OSB allein begründet für das dort ansässige Unternehmen keine allgemeine Körperschaftsteuerbefreiung. Die Steuerbefreiungen der OSB als eigenständiger juristischer Person gelten nicht im selben Umfang für sämtliche Unternehmen, die dort produzieren.

Welche Förderungen ein Investor in Anspruch nehmen kann, hängt von der Art und dem Standort der Investition sowie vom Umfang des Investitionsförderzertifikats ab. Bei der Förderberechnung sind die jeweiligen Durchführungsvorschriften zu beachten. Die für Investitionen in einer OSB geltende Regelung zur Anwendung einer niedrigeren regionalen Förderstufe betrifft beispielsweise den Zuschuss zum Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Daraus folgt nicht, dass sämtliche Förderinstrumente automatisch günstiger ausfallen. Einzelheiten zu den Förderinstrumenten und zum Antragsverfahren finden Sie in unserem Beitrag zu den Durchführungsvorschriften der Investitionsförderung.

Auch der Besteuerungszeitraum, in dem die Gewinne erzielt werden, beeinflusst den Vergleich. Für ausschließlich aus Produktionstätigkeiten erzielte Gewinne tatsächlich produzierender Körperschaften, die über eine Bescheinigung über die Eintragung in das Industrieregister verfügen, ist ein Körperschaftsteuersatz von 12,5% vorgesehen. Die Regelung gilt für den Besteuerungszeitraum 2027 und die Folgezeiträume. Bei Körperschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt sie ab dem im Kalenderjahr 2027 beginnenden Wirtschaftsjahr. Auf dieselben Produktionsgewinne, für die dieser Steuersatz gilt, wird die zusätzliche Steuerermäßigung für Exporte um fünf Prozentpunkte nicht angewandt.

Dieser Steuersatz ist jedoch nicht auf OSB beschränkt. Ein Vergleich für Investitionen, deren Planung das Jahr 2027 und spätere Zeiträume umfasst, sollte deshalb nicht allein auf den im Jahr 2026 geltenden Steuersätzen beruhen. Bei multinationalen Unternehmensgruppen, die unter die nationale und globale Mindestbesteuerung fallen, ist außerdem gesondert zu prüfen, wie sich die Steuerbefreiung der Freizone auf die endgültige Steuerbelastung der Gruppe auswirkt.

Welche Zoll- und A.TR-Regeln gelten für Exporte aus einer Freizone in die EU?

Die Kalkulation sollte die gesamte Lieferkette von der Ankunft der Rohstoffe in der Türkei bis zur Auslieferung an den Kunden erfassen. Neben den Vorteilen bei der Einbringung importierter Vorprodukte in die Freizone kommt es darauf an, in welches Land und mit welchen Dokumenten das fertige Produkt geliefert wird.

Die Herstellung in einer Freizone verleiht einem Produkt nicht automatisch türkischen Ursprung und ermöglicht auch nicht in jedem Fall eine zollfreie Einfuhr in die EU. Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR ist kein Ursprungsnachweis; sie bestätigt den Status als Ware im freien Verkehr. Im Rahmen der Zollunion zwischen der Türkei und der EU wird sie für Industrieerzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendet. Bei verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen können weiterhin Abgaben auf den Agraranteil anfallen. Daher darf nicht davon ausgegangen werden, dass eine A.TR-Bescheinigung sämtliche Abgaben entfallen lässt.

Für Drittlandswaren, die sich nicht im freien Verkehr befinden, sind die einschlägigen Zölle und gegebenenfalls eine zollrechtliche Ausgleichsabgabe zu berücksichtigen. Insbesondere bei Lieferungen von Produkten in die EU, die unter Verwendung von Vorprodukten aus Drittländern hergestellt wurden, beeinflussen der zollrechtliche Status der Vorprodukte und das bei der Herstellung genutzte Zollverfahren die Berechnung. Diese Beträge sollten bei der Festlegung des Verkaufspreises für den EU-Markt in die Kostenkalkulation einfließen.

Der Vergleich sollte außerdem die zolltarifliche Einreihung, den Ursprung und die Lieferbedingungen des Produkts sowie die Zollverfahren und Investitionsförderinstrumente einbeziehen, die bei einem Standort in einer OSB genutzt werden können.

Wie werden die Betriebsgenehmigung und die Nutzungsdauer einer Betriebsstätte in der Freizone festgelegt?

Grundstückseigentum, Rechte an den Gebäuden, Mietvertrag und Betriebsgenehmigung sind gemeinsam zu prüfen. Für Produktionsunternehmen, die ihre Betriebsräume mieten, ist grundsätzlich eine Genehmigungslaufzeit von 20 Jahren vorgesehen. Für investierende Produktionsunternehmen, die ihr Betriebsgebäude selbst errichten oder nach den gesetzlichen Vorgaben übernehmen, beträgt sie grundsätzlich 45 Jahre. Die Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte führt nicht in jedem Fall zu einem Neubeginn dieser Laufzeiten.

Zunächst ist zu klären, von wem und auf Grundlage welcher Betriebsgenehmigung die Übernahme erfolgt. Wird bei einer Übertragung zwischen Nutzern eine neue Betriebsgenehmigung ausgestellt, ist der Laufzeitbeginn der Genehmigung des bisherigen Nutzers maßgeblich. Wird dagegen ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage nach dem Übergang auf den türkischen Fiskus von diesem übernommen und dafür eine neue Betriebsgenehmigung erteilt, beginnt deren Laufzeit mit dem Datum des Übertragungsprotokolls. Bei einer Übernahme auf Grundlage einer bestehenden Genehmigung gelten die Vorschriften über den maßgeblichen bisherigen Laufzeitbeginn. Allein daraus, dass sich die Betriebsstätte auf einem Grundstück im Eigentum des türkischen Fiskus befindet, lässt sich die verbleibende Nutzungsdauer daher nicht ableiten.

Gebäude und sonstige bauliche Anlagen auf Grundstücken des türkischen Fiskus gehen mit Ablauf oder Aufhebung der zugehörigen Betriebsgenehmigung auf den Fiskus über. Für Freizonen auf privaten Grundstücken gelten andere Eigentumsbedingungen. Der Verkauf von Immobilien in Privateigentum ist bei behördlicher Zustimmung möglich. Bei einer neuen Betriebsgenehmigung ist für den Laufzeitbeginn das Datum der Grundbucheintragung maßgeblich; bei einem Ratenverkauf das Datum des notariell beurkundeten Kaufversprechens. Für Nutzer, die ihre bestehende Genehmigung fortführen, gelten gesonderte Regeln. Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, die auf einem von der Betreibergesellschaft gemieteten privaten Grundstück errichtet wurden, können hingegen nach Maßgabe der Beendigungsbedingungen des Miet- oder sonstigen Vertrags auf die Betreibergesellschaft übergehen.

Bei der Übertragung von Nutzungsrechten an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen zwischen Nutzern werden Übernahmeanträge auf Grundlage einer Betriebsgenehmigung für die Vermietung von Betriebsräumen nicht zugelassen. Bei einer Übertragung von anderen Genehmigungsarten auf eine Produktionsgenehmigung muss durch einen Kapazitätsbericht nachgewiesen werden, dass die Produktion fortgeführt wird oder die Investitionen in Maschinen und Ausrüstung abgeschlossen sind und die Produktion aufgenommen werden soll.

Der Kaufpreis ist im Zusammenhang mit dem Umfang und der verbleibenden Dauer dieser Rechte zu beurteilen. Eine rechtliche Due Diligence berücksichtigt Grundbuch, Verträge und Genehmigungen gemeinsam. Sie zeigt auf, welche Rechte für welchen Zeitraum übernommen werden und welche Zustimmungen für die Übertragung erforderlich sind. Weitere Informationen zum Umfang und Ablauf dieser Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur Due Diligence.

Was ist bei Grundstückszuteilung und Betriebsübernahme in einer OSB zu beachten?

Zunächst ist festzustellen, ob es sich um eine Grundstückszuteilung, den Erwerb von im Grundbuch eingetragenem Eigentum oder eine Anmietung handelt. Eine Grundstückszuteilung verpflichtet dazu, die Investition innerhalb bestimmter Fristen umzusetzen. Grundsätzlich müssen innerhalb eines Jahres ab Zuteilung die Projektunterlagen von der OSB genehmigt und die Baugenehmigung eingeholt werden. Innerhalb von zwei Jahren ab Erteilung der Baugenehmigung muss die Genehmigung zur Betriebseröffnung und -führung vorliegen. Werden diese Pflichten auch unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerungen nicht erfüllt, kann die Zuteilung aufgehoben werden.

Bei Vorliegen angemessener Gründe kann der OSB-Vorstand beide Fristen jeweils um insgesamt höchstens ein Jahr verlängern. Für Teilnehmer, die bereits eine Baugenehmigung, aber noch keine Genehmigung zur Betriebseröffnung und -führung erhalten haben, kann das Ministerium auf Antrag außerdem eine Verlängerung um insgesamt höchstens drei Jahre gewähren. Zusätzliche Fristen entstehen nicht automatisch. Die jeweiligen Entscheidungen und neuen Endtermine sind in den Investitionszeitplan aufzunehmen.

Fristverlängerungen, die nach den Übergangsbestimmungen 12 und 13 der Durchführungsverordnung für organisierte Industriezonen gewährt wurden, können den Investitionszeitplan einer zu übernehmenden Betriebsstätte beeinflussen. Eine vom Ministerium nach Übergangsbestimmung 13 gewährte zusätzliche Frist endet spätestens am 31. März 2028. Bei einer Betriebsübernahme ist daher zu prüfen, ob eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums vorliegt und, falls ja, welchen Umfang sie hat und welche Restfrist verbleibt.

Übertragungen und Vermietungen unterliegen der Zustimmung der OSB und den weiteren maßgeblichen Bedingungen. Auch wenn die Investition durch den Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft erfolgt, die die Betriebsstätte betreibt, sind die Zuteilungsbedingungen im Rahmen des Erwerbs gesondert zu prüfen. Insbesondere bedürfen bestimmte Änderungen der Gesellschafterstruktur bei Gesellschaften in der Vorabzuteilungs- oder Zuteilungsphase der Zustimmung des Ministeriums. Vor der Transaktion sind das Grundbuch und seine Vermerke, bestehende Genehmigungen und frühere Investitionsverpflichtungen zu kontrollieren. Wenn Sie die Übernahme eines bestehenden Unternehmens planen, finden Sie die einzelnen Transaktionsschritte in unserem Beitrag zum Ablauf von Unternehmenskäufen und Fusionen.

Reicht die Aufnahme in eine Freizone oder OSB aus, um mit der Produktion zu beginnen?

Eine Betriebsgenehmigung oder die Aufnahme in die Zone ersetzt nicht sämtliche für die Produktion erforderlichen Genehmigungen. Auch die Zuständigkeiten einer OSB für Bau- und Betriebsgenehmigungen lassen umweltrechtliche und weitere sektorspezifische Genehmigungspflichten unberührt.

Die technische Eignung ist gesondert zu prüfen. Dass eine Strom-, Erdgas- und Abwasserinfrastruktur vorhanden ist, bedeutet nicht, dass deren Kapazität für die geplante Produktion ausreicht. Insbesondere bei hohem Energieverbrauch oder besonderen Anforderungen an die Abwasserbehandlung sollte die verfügbare Kapazität vorab mit der Zonenverwaltung geklärt werden.

Die Abstimmung der Genehmigungsplanung mit dem Mietbeginn und den Finanzierungsverpflichtungen hilft, Kosten für eine noch nicht nutzbare Betriebsstätte zu vermeiden.

Für welche Investitionen eignet sich eine Freizone, für welche eine OSB?

Produktion überwiegend für Kunden in der EU: Eine Freizone kann zu den bevorzugten Optionen gehören. Die Steuerbefreiung für Produktionsgewinne, die Versorgung mit importierten Vorprodukten und die Hafenanbindung sind gemeinsam zu untersuchen. Eine endgültige Entscheidung sollte erst nach Prüfung der Zollbedingungen bei der Einfuhr in die EU getroffen werden.

Exporte und gleichzeitige Belieferung von Herstellern in der Türkei: Eine geeignete OSB kann durch Kundennähe und betriebliche Abläufe Vorteile bieten. Diese Einschätzung ist anhand der Kapazitäten der Zone und der konkreten Förderbedingungen zu überprüfen.

Übernahme einer bestehenden Fabrik: Bei beiden Standortoptionen stehen der Umfang der übernommenen Rechte und die verbleibende Nutzungsdauer im Vordergrund. Bei der Beurteilung des Kaufpreises sind auch bestehende Genehmigungen und Investitionsverpflichtungen zu berücksichtigen.

Auch für zwei Investoren derselben Branche können unterschiedliche Standorte geeignet sein. Entscheidend sind die jeweiligen Absatzziele und betrieblichen Anforderungen.

Was sollte vor der Wahl eines Investitionsstandorts in der Türkei geprüft werden?

Vor Unterzeichnung eines verbindlichen Vertrags über ein Grundstück, eine Betriebsstätte oder eine Anmietung sollten folgende Punkte geklärt sein:

  • Ob die geplante Tätigkeit in der Zone zulässig ist und ob ein geeignetes Grundstück oder Gebäude sowie die erforderlichen Infrastrukturkapazitäten verfügbar sind.
  • Wie sich die Verkäufe zu Beginn und bei einer späteren Erweiterung der Investition auf die Türkei, das Ausland und die Freizonen verteilen sollen.
  • Welche gesamten Zoll-, Steuer- und Logistikkosten unter Berücksichtigung des Ursprungs der Vorprodukte und der Absatzländer entstehen.
  • Welche Förderungen in Anspruch genommen werden können und welche Aufzeichnungen und Verpflichtungen für deren Fortbestand erforderlich sind.
  • Welchen Umfang und welche Dauer die Rechte an der Betriebsstätte haben und welche Zustimmungen für Erweiterung, Übertragung, Vermietung und Ausstieg erforderlich sind.
  • Ob die Genehmigungsplanung mit dem Mietbeginn und den Finanzierungsverpflichtungen abgestimmt ist.

Ob eine Freizone oder eine OSB vorteilhafter ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung hängt davon ab, wie Absatz- und Beschaffungsplanung mit den Rechten an der Betriebsstätte zusammenwirken.

Rechtsberatung zu Investitionen in Freizonen und OSB

Die Wahl des Investitionsstandorts sollte im Zusammenhang mit der Gesellschaftsstruktur, den steuerlichen und zollrechtlichen Rahmenbedingungen, den Rechten an der Betriebsstätte und den Genehmigungsverfahren beurteilt werden. GEMS Schindhelm unterstützt ausländische Investoren bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Investition in der Türkei – von der Gesellschaftsgründung bis zum Erwerb, zur Anmietung und zur Übernahme einer Betriebsstätte. Für individuelle Beratung zum Thema nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit unserer Anwaltskanzlei auf.