Firmengründung in der Türkei: Rechtliche Begleitung von der Gründung bis zum laufenden Betrieb

Sie planen eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder den Aufbau Ihres Geschäfts in der Türkei? Wir beraten internationale Unternehmen in den rechtlichen Fragen der Gründung, von der Wahl der Rechtsform über die Eintragung bis zu Registrierungen, Arbeitsrecht und Datenschutz im laufenden Betrieb.

Das Wichtigste in Kürze

  • 100 % ausländische Beteiligung möglich: Ein türkischer Gesellschafter ist nicht erforderlich; auch Ihre ausländische Gesellschaft kann Alleingesellschafterin sein.
  • Gängigste Rechtsform: Die Limited Şirketi (Gegenstück zur GmbH, Mindestkapital derzeit 50.000 TRY); die Anonim Şirketi (vergleichbar der AG, mindestens 250.000 TRY) bietet Vorteile bei Investorenstrukturen und Anteilsübertragungen.
  • Keine Reise erforderlich: Die Gründung kann vollständig über eine apostillierte Vollmacht abgewickelt werden.
  • Verfahrensdauer: Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Handelsregistereintragung in der Regel innerhalb weniger Tage; das Gesamtprojekt nimmt typischerweise einige Wochen in Anspruch.
  • Nach der Gründung: Steuerliche Registrierungen, Gesellschafterbeschlüsse, Arbeitsverträge, Arbeitserlaubnisse und Datenschutz (KVKK) gehören zum laufenden Pflichtenkreis einer türkischen Gesellschaft.

→ Alle Details zu Rechtsformen, Ablauf, Kosten und Anreizen lesen Sie in unserem ausführlichen Leitfaden »

Unsere Beratung im Überblick

  1. Strukturberatung — Rechtsform, Gesellschafterstruktur und Geschäftsführung, abgestimmt auf die Vorgaben Ihrer Gruppe; steuerliche Fragen in Abstimmung mit steuerlichen Beratern.
  2. Gründung und Eintragung — Gesellschaftsvertrag (zweisprachig), Vollmachten, Apostillen, MERSİS-Anmeldung, Handelsregister, Unterschriftenzirkular.
  3. Registrierungen — Finanzamt, Sozialversicherung, elektronische Zustelladresse; rechtliche Begleitung bei der Kontoeröffnung.
  4. Arbeitsrecht und Aufenthalt — Arbeitsverträge nach türkischem Recht, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse für entsandte Geschäftsführer und Mitarbeiter.
  5. Laufende Beratung — gesellschaftsrechtliche Jahresarbeiten, Vertragsprüfung und Datenschutz (KVKK); auf Wunsch im Rahmen eines Jahresmandats mit planbarem Stundenkontingent.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich einen türkischen Gesellschafter oder Geschäftsführer? Nein. Gesellschafter und Geschäftsführer können ausschließlich Ausländer bzw. ausländische Gesellschaften sein. Für die Praxis empfiehlt sich eine durchdachte Vertretungsregelung vor Ort, etwa durch Handlungsvollmachten für lokale Führungskräfte.

Muss ich zur Gründung in die Türkei reisen? Nein. Die Gründungsschritte können über eine apostillierte Vollmacht vorgenommen werden. Lediglich für einzelne Folgeschritte, etwa die Kontoeröffnung, verlangen manche Banken die persönliche Anwesenheit.

Wie lange dauert die Gründung insgesamt? Die Handelsregistereintragung selbst dauert bei vollständigen Unterlagen meist wenige Tage. Zeit beanspruchen vor allem die Vorbereitung im Ausland (Apostillen, Übersetzungen) und die Schritte nach der Gründung; realistisch sind einige Wochen bis zur vollen Betriebsbereitschaft.

Was ist mit einer Repräsentanz (Liaison Office) statt einer Gesellschaft? Eine Repräsentanz darf keine kommerzielle Tätigkeit ausüben und bedarf einer ministeriellen Genehmigung, die in der jüngeren Praxis restriktiv erteilt wird. Ob für Ihr Vorhaben eine Gesellschaft oder eine Repräsentanz in Betracht kommt, hängt von der geplanten Tätigkeit ab.

Was kommt nach der Gründung auf uns zu? Laufende Buchführung und Steuererklärungen (durch Steuerberater), jährliche Gesellschafterbeschlüsse, arbeitsrechtliche Pflichten und Datenschutz-Compliance (KVKK).

So arbeiten wir

Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Türkisch, einschließlich der Kommunikation mit Behörden, Notaren und Banken. In steuerlichen und buchhalterischen Fragen arbeiten wir koordiniert mit der GEMS Serbest Muhasebeci Mali Müşavirlik A.Ş. zusammen, sodass rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander abgestimmt bearbeitet werden. Als türkisches Mitglied der Schindhelm-Allianz stimmen wir uns bei grenzüberschreitenden Fragen mit den Länderbüros des Netzwerks ab.

Kontakt

 

Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.