Laufende Betreuung Ihrer türkischen Gesellschaft: Gesellschaftsrecht, Verträge und Compliance im Tagesgeschäft

Ihre Gesellschaft in der Türkei ist gegründet, und mit dem laufenden Betrieb beginnen gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflichten, die an feste Fristen und Formvorschriften gebunden sind. Wir begleiten Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen internationaler Unternehmen kontinuierlich in diesen Fragen, von der jährlichen Gesellschafterversammlung über Registeränderungen bis zu Verträgen, Arbeitsrecht und Datenschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jährliche Versammlung: Die ordentliche Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abzuhalten; dort werden Jahresabschluss, Entlastung der Geschäftsführung und Gewinnverwendung beschlossen.
  • Gesellschaftsbücher: Anteilsbuch, Beschlussbuch und Versammlungsbuch sind gesetzlich vorgeschrieben; Eröffnungs- und Abschlussbeglaubigungen unterliegen festen Fristen, deren Versäumnis Verwaltungsbußgelder und Beweisnachteile nach sich ziehen kann.
  • Eintragungspflichtige Änderungen: Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung oder Anteilsübertragung müssen fristgerecht im Handelsregister eingetragen werden; nicht eingetragene Änderungen können Dritten grundsätzlich nicht entgegengehalten werden.
  • Kapitalschutz: Zehren Verluste die Hälfte des Kapitals und der gesetzlichen Rücklagen auf, ist die Geschäftsführung zum Handeln verpflichtet (Art. 376 TTK); bei Tochtergesellschaften in der Anlaufphase ist dies in der Praxis ein häufiges Thema.
  • Konzerninterne Finanzierung: Gesellschafter dürfen sich bei der Gesellschaft grundsätzlich nicht verschulden (Art. 358 TTK), weshalb Darlehen und Verrechnungen innerhalb der Gruppe rechtlich und steuerlich vorab strukturiert werden sollten.
  • Arbeitsrecht und Datenschutz: Ab 30 Arbeitnehmern greift der allgemeine Kündigungsschutz; Datenübermittlungen an die Muttergesellschaft im Ausland unterliegen den besonderen Anforderungen des KVKK.

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Unsere Beratung im Überblick

  1. Gesellschaftsrechtliche Jahresarbeiten — Vorbereitung und Protokollierung der ordentlichen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung, Beschlüsse der Geschäftsführung oder des Verwaltungsrats, Führung und Beglaubigung der Gesellschaftsbücher.
  2. Strukturelle Änderungen — Geschäftsführerwechsel, Vollmachten und Prokura, Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, Anteilsübertragungen, Sitzverlegung und Zweigniederlassungen, bis hin zur Liquidation und zum geordneten Rückzug aus der Türkei.
  3. Verträge im Tagesgeschäft — Prüfung und Erstellung von Liefer-, Vertriebs-, Miet- und Dienstleistungsverträgen sowie konzerninternen Vereinbarungen nach türkischem Recht, auf Wunsch zweisprachig.
  4. Arbeitsrecht — Arbeitsverträge und Arbeitsordnungen, Abmahnungen und Kündigungen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse sowie Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
  5. Datenschutz (KVKK) — Informationspflichten und Einwilligungen, VERBİS-Registrierung sowie Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen ins Ausland.
  6. Ansprechpartner vor Ort — Kommunikation mit Handelsregister, Notaren, Behörden und Banken sowie Einordnung behördlicher Schreiben und Zustellungen.

Die Betreuung kann einzelfallbezogen oder im Rahmen eines Jahresmandats erfolgen, das die wiederkehrenden gesellschaftsrechtlichen Arbeiten und ein planbares Stundenkontingent umfasst.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unsere Buchhaltung wird bereits extern geführt. Brauchen wir trotzdem eine rechtliche Betreuung? Steuerberater übernehmen in der Türkei Buchführung, Steuererklärungen und die steuerlichen Meldungen. Gesellschafterbeschlüsse, Registereintragungen, Verträge und arbeitsrechtliche Fragen gehören dagegen nicht zu ihrem Aufgabenbereich, und die Erfahrung zeigt, dass Fristen und Formerfordernisse gerade an dieser Schnittstelle übersehen werden.

Können Gesellschafterversammlungen ohne Reise in die Türkei abgehalten werden? Ja. Gesellschafter können sich durch eine Vollmacht vertreten lassen. Bei der Limited Şirketi können Beschlüsse zudem im Umlaufverfahren gefasst werden, sofern kein Gesellschafter eine Versammlung verlangt; bei der Anonim Şirketi ist eine Teilnahme über das elektronische Hauptversammlungssystem möglich, wenn die Satzung dies vorsieht.

Was gilt, wenn unsere Tochtergesellschaft Verluste schreibt? Sind die Hälfte des Kapitals und der gesetzlichen Rücklagen durch Verluste aufgezehrt, muss die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen und Sanierungsmaßnahmen vorschlagen; bei weitergehenden Verlusten verschärfen sich die Pflichten bis hin zur Anzeige bei Gericht. In der Praxis kommen insbesondere Kapitalzuführungen, Rangrücktritte von Gesellschafterforderungen oder eine Kapitalherabsetzung in Betracht.

Wie werden Datenübermittlungen an die Muttergesellschaft abgesichert? Seit der Reform des KVKK im Jahr 2024 erfolgen Übermittlungen ins Ausland regelmäßig auf Grundlage der von der Datenschutzbehörde veröffentlichten Standardvertragsklauseln. Der unterzeichnete Vertrag ist der Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen anzuzeigen.

Was passiert, wenn eintragungspflichtige Änderungen nicht angemeldet werden? Neben Verwaltungsbußgeldern entstehen vor allem praktische Nachteile: Ein nicht eingetragener neuer Geschäftsführer kann gegenüber Banken und Behörden in der Regel nicht wirksam auftreten, und Dritten kann die Änderung grundsätzlich nicht entgegengehalten werden.

So arbeiten wir

Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Türkisch, einschließlich der Kommunikation mit Behörden, Notaren und Banken. In steuerlichen und buchhalterischen Fragen arbeiten wir koordiniert mit der GEMS Serbest Muhasebeci Mali Müşavirlik A.Ş. zusammen, sodass rechtliche und steuerliche Aspekte aufeinander abgestimmt bearbeitet werden. Als türkisches Mitglied der Schindhelm-Allianz stimmen wir uns bei grenzüberschreitenden Fragen mit den Länderbüros des Netzwerks ab.

Kontakt

 

Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.