Aktie und Aktienurkunde
Was versteht man unter einer Aktie?
Die Aktie (pay) bezeichnet den Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft sowie die Mitgliedschaft in der Gesellschaft und die damit verbundenen Rechte — insbesondere das Recht auf Beteiligung am Bilanzgewinn (Dividende), das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Auskunfts- und Einsichtsrecht (Art. 437 türkisches Handelsgesetzbuch) und das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (Art. 461 türkisches Handelsgesetzbuch). Die Aktienurkunde (pay senedi) ist demgegenüber ein Wertpapier, das dieses Mitgliedschaftsrecht verkörpert; Aktie und Aktienurkunde sind nicht dasselbe, und die Aktie besteht auch dann, wenn sie nicht in einer Urkunde verbrieft ist.
Welche Arten von Aktien gibt es?
Aktienurkunden können auf den Namen oder auf den Inhaber lauten (Art. 484 türkisches Handelsgesetzbuch). Inhaberaktien und ihre Übertragungen sind der zentralen Registerstelle (Merkezi Kayıt Kuruluşu, MKK) zu melden; hierdurch wird eine weitreichende Transparenz gewährleistet. Alle Aktien haben einen Nennwert von mindestens einem Kuruş (Art. 476 türkisches Handelsgesetzbuch); nennwertlose Aktien kennt das türkische Recht nicht. Durch die Satzung können bestimmten Aktiengattungen Vorzugsrechte eingeräumt werden — etwa bei der Dividende, am Liquidationserlös oder beim Stimmrecht (Stimmrechtsprivileg, Art. 478, 479 türkisches Handelsgesetzbuch).
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