Kommanditgesellschaft
Was versteht man unter einer Kommanditgesellschaft?
Die Kommanditgesellschaft (komandit şirket, Art. 304 ff. türkisches Handelsgesetzbuch) ist eine unter eigener Firma betriebene Personengesellschaft, bei der die Haftung eines Teils der Gesellschafter (Kommanditisten, komanditer) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf ein bestimmtes Kapital beschränkt, die des anderen Teils (Komplementäre, komandite) hingegen unbeschränkt ist. Komplementäre können nur natürliche Personen sein; Kommanditisten können auch juristische Personen sein. Damit unterscheidet sich die Kommanditgesellschaft von der Kollektivgesellschaft, bei der die Haftung keines Gesellschafters beschränkt ist. Beide sind als Handelsgesellschaften juristische Personen und insolvenzfähig. Die Inanspruchnahme der Komplementäre sowie der Kommanditisten, deren persönliche Haftung entstanden ist, ist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen subsidiär möglich. Das türkische Recht kennt daneben die zu den Kapitalgesellschaften zählende Kommanditgesellschaft auf Aktien (Art. 564 ff. türkisches Handelsgesetzbuch).
Was sind Kommanditeinlage und Haftung des Kommanditisten?
Die Kommanditeinlage ist der vertraglich übernommene und im Handelsregister eingetragene Beteiligungsbetrag. Der Kommanditist haftet den Gesellschaftsgläubigern in Höhe des nicht geleisteten Teils seiner übernommenen Einlage und nur bei Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen; hat der Kommanditist seine Einlagepflicht vollständig erfüllt, kommt eine erneute persönliche Haftung in derselben Höhe grundsätzlich nicht in Betracht. Das Gesetz sieht darüber hinaus Ausnahmen vor, die die Haftung des Kommanditisten erweitern — etwa bei Aufnahme seines Namens in die Firma, bei Vertretung ohne Vertretungsmacht oder bei Rückgewähr der Einlage. Bei natürlichen Personen als Gesellschaftern wird der Gewinnanteil des Komplementärs als gewerbliche Einkünfte, der des Kommanditisten als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Die Besteuerung juristischer Personen als Gesellschafter richtet sich nach deren eigenem rechtlichen und steuerlichen Status.
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