Baurecht
Was versteht man unter Baurecht?
Baurecht bezeichnet das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder ein bestehendes Bauwerk beizubehalten. Die Besonderheit dabei ist, dass das Eigentum an einem Bauwerk nach sachenrechtlichen Grundsätzen dem Eigentümer der Liegenschaft zusteht, auf der das Bauwerk errichtet wurde. Ohne eine besondere Vereinbarung ist ein Bauwerk also „sonderrechtsunfähig". Das Baurecht ermöglicht dem Bauführer die Nutzung eines Grundstücks, ohne es kaufen zu müssen, wobei der Liegenschaftseigentümer nicht auf die Rechte an seiner Liegenschaft verzichten muss. Das Baurecht entsteht durch eine amtliche Urkunde und die Eintragung in das Grundbuch. Als selbständiges Recht kann es für höchstens hundert Jahre bestellt werden; nach Ablauf von drei Vierteln der Laufzeit kann die Dauer unter Einhaltung der für die Begründung vorgesehenen Form für einen neuen Zeitraum von höchstens hundert Jahren verlängert werden. Ein für mindestens dreißig Jahre begründetes selbständiges Baurecht gilt als dauernd und kann im Grundbuch auf einem eigenen Blatt als Grundstück eingetragen werden.
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