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GmbH (Limited şirket)

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter einer GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket, Art. 573 ff. türkisches Handelsgesetzbuch) ist eine Kapitalgesellschaft mit zugleich personalistischen Zügen, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und mit der Eintragung im Handelsregister entsteht. Das Mindeststammkapital beträgt 50.000 Türkische Lira. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden; die Zahl der Gesellschafter darf fünfzig nicht überschreiten. Haftungssubjekt ist die Gesellschaft selbst („Trennungsprinzip"); eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten besteht grundsätzlich nicht. Eine praktisch bedeutsame Ausnahme betrifft öffentliche Forderungen (insbesondere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge): Für öffentliche Forderungen, die von der Gesellschaft ganz oder teilweise nicht eingezogen werden können oder bei denen feststeht, dass sie nicht eingezogen werden können, haften die Gesellschafter unmittelbar im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Art. 35 des Gesetzes Nr. 6183).

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