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Eigenkapital

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter Eigenkapital?

Das Eigenkapital (özkaynaklar) bezeichnet die Mittel, die dem Unternehmen von seinen Eigentümern zugeführt oder durch die Unternehmenstätigkeit erwirtschaftet und im Unternehmen belassen wurden. Das Eigenkapital entspricht dem Reinvermögen — also der Differenz zwischen der Summe der Buchwerte aller Aktiva und sämtlichen Verbindlichkeiten. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Buchwert der Aktiva, kann dies zu negativem Eigenkapital führen. Ob hierdurch ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung im Sinne des Art. 376 türkisches Handelsgesetzbuch (tHGB) vorliegt, ist gesondert anhand der gesetzlich vorgesehenen Kriterien und erforderlichenfalls anhand von Zwischenbilanzen zu beurteilen, die auf Grundlage der Unternehmensfortführung und der voraussichtlichen Veräußerungswerte der Aktiva aufzustellen sind.

Wie wird das Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen?

Die Art des Bilanzausweises richtet sich nach der Rechtsform der Gesellschaft und den angewandten Rechnungslegungsstandards (Türkische Rechnungslegungs-/Finanzberichtsstandards TMS/TFRS oder Steuerrecht). Bei Kapitalgesellschaften setzt sich das Eigenkapital im Wesentlichen aus dem eingezahlten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen (einschließlich der nach Art. 519 ff. tHGB gebildeten gesetzlichen Rücklagen), den Gewinn- oder Verlustvorträgen sowie dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zusammen.

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