Natürliche Person
Was versteht man unter einer natürlichen Person?
Alle Menschen sind rechtsfähig; sie sind natürliche Personen. Nach Art. 8 türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (tZGB) besitzt jeder Mensch Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Persönlichkeit beginnt mit der vollendeten Lebendgeburt und endet mit dem Tod (Art. 28 tZGB). Kraft seiner Rechtsfähigkeit kann der Mensch Eigentümer, Schuldner oder Erbe sein. Von den natürlichen Personen sind die juristischen Personen zu unterscheiden (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft). Die Zwangsvollstreckung im Wege des Insolvenzverfahrens ist möglich gegen Personen, die nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufleute gelten oder den für Kaufleute geltenden Vorschriften unterliegen, sowie gegen natürliche und juristische Personen, die nach besonderen Gesetzen der Insolvenz unterliegen, obwohl sie keine Kaufleute sind (Art. 43 Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr. 2004). Gegen die übrigen natürlichen Personen wird je nach Art der Forderung die Vollstreckung im Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung betrieben. Das Konkordat als Restrukturierungsinstrument (Art. 285 ff. Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz) steht hingegen allen Schuldnern — einschließlich natürlicher Personen — offen.
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