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Aktiengesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter einer Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft (anonim şirket, Art. 329 ff. türkisches Handelsgesetzbuch) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Das Mindestgrundkapital beträgt 250.000 Türkische Lira; bei nicht börsennotierten Gesellschaften, die das registrierte Kapitalsystem angenommen haben, muss das Anfangskapital mindestens 500.000 Türkische Lira betragen. Die Aktiengesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung im Handelsregister (Art. 355 türkisches Handelsgesetzbuch). Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit ihrem eigenen Vermögen; die Aktionäre haften nur mit den von ihnen gezeichneten Kapitalanteilen und nur gegenüber der Gesellschaft. Ihre Organe sind der Vorstand und die Hauptversammlung. Die Gründung einer Aktiengesellschaft mit einem einzigen Aktionär ist möglich.

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