Hauptversammlung
Was versteht man unter der Hauptversammlung?
Die Hauptversammlung (genel kurul, Art. 407 ff. türkisches Handelsgesetzbuch) ist das zwingende Organ der Aktiengesellschaft. Sie ist das Gremium, in dem die Aktionäre ihre Mitwirkungs- und sonstigen Aktionärsrechte — insbesondere das Auskunftsrecht — ausüben. Der Wille der Hauptversammlung bildet sich durch Beschlüsse. Bestimmte Befugnisse gehören zu den unübertragbaren Zuständigkeiten der Hauptversammlung, darunter die Änderung der Satzung, die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Wahl des Abschlussprüfers bei Gesellschaften, die der unabhängigen Prüfung unterliegen, sowie Beschlüsse über die Beendigung der Gesellschaft (Art. 408 türkisches Handelsgesetzbuch). Die ordentliche Hauptversammlung tritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ende jedes Geschäftsjahres zusammen; sie beschließt insbesondere über die Feststellung der Finanzausweise, die Verwendung des Gewinns und die Entlastung der Vorstandsmitglieder. Sofern Gesetz oder Satzung kein strengeres Quorum vorsehen, tritt die Hauptversammlung mit der Teilnahme von Aktionären zusammen, die mindestens ein Viertel des Kapitals vertreten; wird dieses Quorum in der ersten Versammlung nicht erreicht, ist in der zweiten Versammlung kein Anwesenheitsquorum erforderlich. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der in der Versammlung anwesenden Stimmen gefasst (Art. 418 türkisches Handelsgesetzbuch); für bestimmte Gegenstände gelten qualifizierte Quoren (Art. 421 türkisches Handelsgesetzbuch).
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