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Kapitalgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Kapitalgesellschaft?

Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die auf Grundlage des gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsvertrages (bei der Aktiengesellschaft: der Satzung) errichtet wird. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Regeln über die Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung gekennzeichnet; im Vordergrund steht nicht die Person der Gesellschafter, sondern die Kapitalbeteiligung. Das Gesellschaftsvermögen ist vom Vermögen der Gesellschafter getrennt („Trennungsprinzip"), und die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Nach Art. 124 Abs. 2 türkisches Handelsgesetzbuch (tHGB) sind Kapitalgesellschaften die Aktiengesellschaft (anonim şirket), die GmbH (limited şirket) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (sermayesi paylara bölünmüş komandit şirket). Allerdings haften bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien die Komplementäre unbeschränkt; die Kategorie der Kapitalgesellschaft bedeutet daher nicht, dass die Gesellschafter in keinem Fall persönlich in Anspruch genommen werden könnten.

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