Kollektivgesellschaft
Was versteht man unter einer Kollektivgesellschaft (Offene Gesellschaft)?
Die Kollektivgesellschaft (kollektif şirket, Art. 211 ff. türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102) ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie wird zum Betrieb eines Handelsunternehmens unter eigener Firma gegründet und besitzt als Handelsgesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 125 türkisches Handelsgesetzbuch). Gesellschafter können nur natürliche Personen sein. Die Gesellschafter haften für die Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt (mit ihrem Privatvermögen), persönlich und solidarisch; diese Haftung ist jedoch subsidiär: Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet in erster Linie die Gesellschaft selbst. Die Inanspruchnahme der Gesellschafter ist erst möglich, wenn die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft erfolglos geblieben oder die Gesellschaft aus irgendeinem Grund beendet ist (Art. 237, 238 türkisches Handelsgesetzbuch).
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