Wandelanleihe
Was versteht man unter einer Wandelanleihe (in Aktien wandelbare Anleihe — PDT)?
Wandelanleihen (paya dönüştürülebilir tahvil — PDT) sind von einer Aktiengesellschaft ausgegebene Schuldtitel, die ihren Inhabern das Recht einräumen, ihre Forderungen in Aktien der Emittentin zu wandeln. Den rechtlichen Rahmen bilden das Kapitalmarktgesetz Nr. 6362, das Kommuniqué über Schuldtitel (VII-128.8) des Kapitalmarktrats (SPK) sowie die Vorschriften des türkischen Handelsgesetzbuches (tHGB) über die bedingte Kapitalerhöhung (Art. 463–472 tHGB). Die Wandelanleihe (PDT) ist von der Umtauschanleihe (değiştirilebilir tahvil — DET) zu unterscheiden: Die DET gewährt ihrem Inhaber das Recht, seine Forderung gegen börsengehandelte Aktien einer anderen Gesellschaft als der Emittentin umzutauschen.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Ausgabe einer Wandelanleihe zulässig?
Die zur Bedienung der Wandlungsrechte erforderlichen Aktien können im Wege der bedingten Kapitalerhöhung geschaffen werden: Die Hauptversammlung räumt durch einen satzungsändernden Beschluss, der den qualifizierten Quoren des Art. 421 tHGB unterliegt, den Inhabern neu ausgegebener Anleihen ein Wandlungs- oder Bezugsrecht ein; das Kapital erhöht sich in dem Umfang, in dem diese Rechte ausgeübt werden, von selbst. Zum Schutz der vorhandenen Aktionäre vor einer Verwässerung ihrer Beteiligung sind diese Anleihen grundsätzlich zunächst den Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung anzubieten; dieses Vorrecht kann nur aus wichtigen Gründen beschränkt oder aufgehoben werden (Art. 466 tHGB). Bei börsennotierten Gesellschaften gelten ergänzend die kapitalmarktrechtlichen Regeln über das registrierte Kapitalsystem.
Welchen Vorteil bietet das Wandlungsrecht?
Das Wandlungsrecht eröffnet dem Anleihegläubiger die Möglichkeit, an einem steigenden Aktienkurs zu partizipieren, und erlaubt ihm zugleich — da er die Option hat, nicht zu wandeln —, das mit der unmittelbaren Aktionärsstellung verbundene Kursrisiko zu begrenzen; im Gegenzug akzeptiert er in der Regel eine unter dem Marktniveau liegende Verzinsung.
Welche Pflichten bestehen im Zusammenhang mit der Wandelanleihe?
Die aus der Wandelanleihe resultierenden Verpflichtungen sind in den Finanzausweisen der Emittentin abzubilden; je nach anwendbarem Rechnungslegungsrahmen (insbesondere nach den türkischen Rechnungslegungsstandards (TMS) 32) können wandelbare Instrumente zusammengesetzte Finanzinstrumente darstellen, deren Fremd- und Eigenkapitalkomponenten getrennt zu bilanzieren sind. Die Ausgabe von PDT und DET ist im Kapitalmarktrecht für Aktiengesellschaften geregelt.
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