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Aktivierung

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  Türkei

Was versteht man unter Aktivierung?

Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes sind grundsätzlich als Betriebsvermögen in der Bilanz auszuweisen. 

Der Begriff Aktivierung beschreibt den wertmäßigen Zugang eines Wirtschaftsgutes auf der Aktivseite der Bilanz. Dies bedeutet, dass Aufwendungen für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, da sie dem Betrieb erhalten bleiben. Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind erst in der Folge im Rahmen der Abschreibung (Amortisation) abzuschreiben. Daher wirken sich die Kosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter nicht sofort steuermindernd als Betriebsausgaben aus, sondern eben erst im Rahmen der Abschreibung.

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